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23.02.12 , 18:18 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Gewaltschutzbericht

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 57 – Bericht der LR Schutz von Frauen und Kindern Landtagsfraktion vor Gewalt 17/2139 Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt die Frauenpoltische Sprecherin Claudia Jacob der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Marret Bohn: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 115.12 / 23.02.2012

Armutszeugnis für die Frauen- und Menschenrechts- politik dieser Regierung
Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, ohne Wenn und Aber. Wer akut Hilfe braucht, der muss sie auch bekommen. Wer von Gewalt bedroht ist, darf nicht wegge- schickt werden. Da sind wir uns alle einig – in der Theorie. Die Praxis sieht leider an- ders aus.
Beispiel Lübeck, Beispiel Frauenhäuser: Jetzt passiert genau das, wovor wir von An- fang an gewarnt haben! Das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt ist geschlossen worden und das autonome Frauenhaus läuft über. Das war absehbar. Genau davor haben wir gewarnt. Aber unsere Warnungen haben CDU und FDP in den Wind geschlagen.
Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Aber was macht die Landesregierung? Sie zerschlägt gewachsene Strukturen. Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt sind, müssen unter den Folgen leiden. Wenn Opfer von Gewalt mit sieben Personen auf Matratzen in einem Zimmer übernachten, dann ist das ein Armutszeugnis für die Frau- en- und Menschenrechtspolitik dieser Regierung.
Das Lübecker Frauenhaus tut sein Bestes, um mit dieser unzumutbaren Situation klar zu kommen. Wenn Sie Herr Minister, jetzt – so habe ich Sie verstanden – die Situation in Lübeck als unnötig bezeichnen und hier sagen, dass das Frauenhaus dies für ihre politischen Forderungen instrumentalisiere, dann ist das schon ein harter Vorwurf. Und wenn Sie auf eine Datenbank verweisen, die erst Ende Februar zur Verfügung stehen wird, kann ich nur sagen: Heute ist der 23. Februar 2012 und heute klingeln die Telefo- Seite 1 von 2 ne in den Frauenhäusern. Was sollen denn die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser sa- gen: Rufen Sie bitte Ende Februar wieder an, dann liegt die Datenbank des Ministers vor? Das kann doch nicht ihr Ernst sein.
Warum muss diese Landesregierung immer erst Porzellan zerschlagen und danach damit anfangen, die Scherben mühsam zu kitten? Für uns steht fest: Das Ziel ist und bleibt, keine Frau und kein Kind wegzuschicken. Frauen und Kinder, die Hilfe suchen und auf Schutz angewiesen sind, abzuweisen, das darf nicht passieren, liebe Kollegin- nen und Kollegen.
Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch hat das Recht auf Sicherheit und Selbstbestimmung, das gilt aus unserer Sicht auch und gerade für Hilfe suchende Frauen und Kinder. Es gibt immer gute Gründe, warum eine Frau ein bestimmtes Frau- enhaus aufsucht: Die Distanz zum gewalttätigen Partner, Anonymität, vorhandene Hilfs- angebote, Infrastruktur oder die Nähe zu Freunden und Familie. Das sind gute Gründe, die auch berücksichtigt werden sollten.
Auf dem Papier ist es leicht zu sagen, Lübeck ist voll, dann schicken wir die Frau nach Rendsburg, Neumünster oder Lensahn. In der Realität kann das klappen, muss aber nicht. Letztendlich kann nur die Frau selbst entscheiden, ob sie einen solchen Vor- schlag annimmt oder nicht.
Vor diesem Hintergrund ist die geplante Datenbank für die Frauenhausplätze grund- sätzlich eine Idee, die wir Grüne begrüßen. Das Modell in Nordrhein-Westfalen haben wir uns angesehen und es könnte nach unserer ersten Einschätzung durchaus hilfreich sein. Aber die Bezeichnung ist missverständlich. Hier sollen keine Daten gesammelt werden. Da gefällt mir der Ausdruck „Infonetz“ deutlich besser. Egal ob es jetzt Daten- bank genannt wird oder Infonetz, eine Lösung des Problems ist es trotzdem nicht.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich um die Frauenhäuser in Lübeck zu kümmern und gemeinsam mit der Stadt Lübeck eine Lösung zu finden. Und ich würde es begrü- ßen, wenn die Landesregierung der Bundesregierung mehr Dampf machen würde bei der Kostenerstattung. Es muss endlich eine Änderung in Paragraph 36a Sozialgesetz- buch II erfolgen. Die Kostenerstattung durch den örtlichen Träger der Grundsicherung muss auch bei zuwendungsfinanzierten Frauenhäusern möglich sein. Dies würde ins- besondere den Frauenhäusern am Hamburger Rand einen gewissen finanziellen Spiel- raum ermöglichen.
Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Das macht nicht an Ländergrenzen halt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen, dass allen Opfern von Gewalt geholfen wird. Un- abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und unabhängig von ihrem Wohnort.

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