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24.02.12 , 14:39 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Schutz von Pflegekindern

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 32 – Schutz von Pflegekindern Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marret Bohn: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 120.12 / 24.02.2012 Prüfkatalog für Pflegefamilien
Die elfjährige Chantal starb 20 Stunden nachdem sie eine einzige Tablette Methadon zu sich genommen hatte. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Pfleg- eltern wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Wie die Polizei erst Tage nach Chantals Tod herausfand, waren beide Pflegeeltern drogenabhängig.
Das ist eine Katastrophe, die nicht noch einmal passieren darf. Der Staat steht in der Verantwortung für den Schutz von Kindern, auch in den Familien und ganz besonders in Pflegefamilien. Es müssen inhaltliche und fachliche Konsequenzen gezogen werden, damit eine vergleichbare Situation nicht wieder vorkommen kann.
Die Sozialbehörde ordnete eine Überprüfung der Akten aller 1.391 Pflegekinder in Hamburg an. Ein ähnlicher Fall ist zum Glück nicht zutage getreten. Dennoch sind die Ergebnisse alarmierend: In mehr als 50 Fällen gibt es bei Pflegeeltern Hinweise auf Drogenprobleme oder Straftaten. Die Behörden entdeckten bei ihrer Aktendurchsicht bei 40 Pflegeeltern Anhaltspunkte für mögliche Suchtprobleme. In 13 Fällen gab es Hinweise darauf, dass Pflegeeltern straffällig geworden waren.
Diese Erkenntnisse traten allein nach Sichtung der Akten zu Tage. Es grenzt an Fahr- lässigkeit, dass die Anhaltspunkte nicht von vornherein gesehen wurden. Bei 14 Pfle- gekindern war die Wohnsituation so, dass sie als schlecht bezeichnet werden muss. All diesen Hinweisen muss nun zügig nachgegangen werden.
Drogensucht, unzumutbare Wohnverhältnisse, frühere Straftaten - bei Chantal kamen all diese Probleme in einer Pflegefamilie zusammen. Dieser Familie hätte man die Ver- antwortung für ein Pflegekind mit Sicherheit nicht übertragen dürfen. Warum dies den- Seite 1 von 2 noch passieren konnte, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Kinder die in Pflegfamilien vermittelt werden, brauchen Schutz und besondere Unter- stützung. Sie kommen aus Familien die eben dieses nicht gewähren können. Diese Kinder sind unsicher, verschlossen, instabil und oft traumatisiert. Und genau aus diesen Gründen ist es gerechtfertigt, bei Pflegefamilien noch genauer hinzuschauen als bei den Ursprungsfamilien. Das hat Hamburg offensichtlich nicht getan.
Ich bin optimistisch, dass die Situation in Schleswig-Holstein eine andere ist. Aber auch wir müssen uns immer wieder fragen, was wir noch besser machen können. Daher un- terstützen wir die Forderungen des Kinderschutzbundes voll und ganz: Abgestimmte Vorgehensweisen und einheitliche Auswahlkriterien bei Pflegefamilien sollten landes- weit angewandt werden, zur Sicherheit der Kinder.
Einen gewissen Rahmen hat Schleswig-Holstein bereits in seinem Jugendförderungs- gesetz gesetzt. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist zum Beispiel Pflicht. Ob das allein ausreichend ist und was sinnvoller Weise ergänzend erfüllt werden sollte, das ist die Frage, die sich angesichts der Hamburger Situation stellt.
Ich fände es falsch, wenn das Land als Gesetzgeber im Alleingang handeln würde. Es wäre falsch, Regelungen von oben zu bestimmen, ohne die praktischen Erfahrungen vor Ort einzubeziehen. Die Kommunen sind in der Jugendhilfe in der unmittelbaren Zu- ständigkeit. Das ist richtig so und dies sollte ihnen auch niemand streitig machen. Das einzig Erfolg versprechende ist aus Grüner Sicht, einen gemeinsamen Weg zu be- schreiten.
Am Beginn dieses Weges könnte, wie in Hamburg, eine Prüfung und Analyse der be- stehenden Pflegeverhältnisse stehen. Auf der Basis der Prüfergebnisse sollten dann Kommunen und Land gemeinsam Anforderungen und Standards entwickeln, die Pfle- gefamilien im positiven Sinn erfüllen müssen. Ergänzend sollte eine Art „Prüfkatalog“ entwickelt werden, der bestimmte Sachverhalte als Ausschlusskriterium wertet.
Sucht und Drogenabhängigkeit gehört mit Sicherheit in einen solchen Prüfkatalog – il- legale, aber auch legale Sucht. Ob darüber hinaus ein ärztliches Gesundheitsgutachten erforderlich sein sollte, kann nicht am Grünen Tisch entscheiden werden. Nehmen wir die Situation ernst, lassen wir Landesregierung und Kommunen ihre Arbeit machen und den formulierten Auftrag umsetzen. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.
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