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Flemming Meyer zu TOP 32 - Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern
Presseinformation Kiel, den 24.02.2012Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 32 Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern Drs. 17/2259 (neu)Der Kinderschutz hat in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. DasLandeskinderschutzgesetz und die Kinderrechte in der Verfassung unseres Landes machen diesdeutlich. Unser Land muss sich bei diesem Thema nicht verstecken. Hier geben wir CDU undFDP Recht. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse stellt sich mit Recht die Frage,wie es um den Schutz von Pflegekindern in Schleswig-Holstein steht.Anlass für den vorliegenden Antrag ist der Tod eines Pflegekindes in Hamburg. Leider passiertso etwas immer wieder. Auch bei den über 3000 Pflegekindern hier in Schleswig-Holstein gibtes Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung. Wir wissen, dass Regeln und Vorschriftensolche Dinge nicht zu hundert Prozent verhindern können. Doch ohne in blinden Aktionismusverfallen zu wollen sehen wir es als das Mindeste an, dass das zuständige Ministeriumsorgfältig prüft, ob der Schutz von Pflegekindern ausreichend ist. Denn nur weil in Schleswig-Holstein bisher nichts vergleichbar Tragisches geschehen ist, heißt das noch lange nicht, dasshier alles in bester Ordnung sein muss. 2Die SPD weist zu Recht darauf hin, dass es nach dem SGB VIII Aufgabe des Landes ist, denSchutz von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und in Einrichtungen zu regeln. Auchwenn die Ausführung bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt, ist es bei Weitem nicht so,dass dem Land in dieser wichtigen Angelegenheit die Hände gebunden wären. Sowohl überdas Jugendförderungs- wie auch über das Kinderschutzgesetz kann der Schutz vonPflegekindern verbessert werden. Dabei sage ich für den SSW aber ganz deutlich: DiesMöglichkeiten müssen wir dringend nutzen, wenn sich herausstellt, dass für dieGewährleistung des bestmöglichen Schutzes Änderungen notwendig sind. Denn nach unsererMeinung muss sich durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema zeigen, ob - undwenn ja welche - Änderungen nötig sind. Dass dabei der umfassende Schutz von Kindern undJugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen das Maß aller Dinge sein muss, ist sicherallen klar.Es ist allerdings nicht so, dass überhaupt keine landesweiten Vorgaben bei der Auswahl undÜberprüfung von Pflegeeltern existieren. Hier ist der Antrag vielleicht etwas missverständlichformuliert. Denn das Jugendförderungsgesetz nennt Kriterien für die Erteilung und den Entzugder Pflegeerlaubnis. Und der SSW hat auch überhaupt keinen Zweifel daran, dass dieKommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe ihrer Aufgabe nach bestem Wissen undGewissen nachkommen. So viel ist klar.Doch leider gibt es in diesem Bereich, wie in so vielen anderen auch, erhebliche regionaleUnterschiede bei der personellen und finanziellen Ausstattung. Einerseits stehen natürlich alleKommunen unter einem gewissen Sparzwang. Dies bekommen nicht zuletzt auch dieJugendämter zu spüren. Andererseits ist und bleibt es aber auch immer eine Frage derpolitischen Prioritätensetzung vor Ort. Wir halten es in jedem Fall für sinnvoll, gemeinsam mitallen Beteiligten die Standards und Verfahren zur Anerkennung von Pflegefamilien und denjeweiligen Umgang mit Ihnen genau zu prüfen. Nur durch die die intensive 3Auseinandersetzung mit diesem Thema können wir Schwachstellen aufdecken und behebenund damit den Kinderschutz effektiv weiterentwickeln.Keiner von uns will, dass sich ein Fall wie der aus Hamburg wiederholt. Weder hier im Landnoch anderswo. Trotzdem sollten wir jetzt keine voreiligen Schlüsse ziehen. In einem erstenSchritt sehen wir den Sozialminister in der Pflicht, sich gemeinsam mit den kommunalenSpitzenverbänden einen genauen Überblick über die Situation der Familienpflege im Land zuverschaffen. Hierzu gehört auch, dass die regionalen Unterschiede bei der Begleitung und beider Überprüfung der Familien genau erfasst werden. Und natürlich halten auch wir es fürnaheliegend, hier über einheitliche Standards nachzudenken oder zumindest klareEmpfehlungen zu erarbeiten. Wir dürfen dabei nur nicht vergessen, dass die Kreise auch in dieLage versetzt werden müssen, ihre Aufgabe zu erfüllen.