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24.02.12 , 14:59 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 32 - Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern

Presseinformation Kiel, den 24.02.2012



Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer

TOP 32 Einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern Drs. 17/2259 (neu)
Der Kinderschutz hat in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. Das
Landeskinderschutzgesetz und die Kinderrechte in der Verfassung unseres Landes machen dies
deutlich. Unser Land muss sich bei diesem Thema nicht verstecken. Hier geben wir CDU und
FDP Recht. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse stellt sich mit Recht die Frage,
wie es um den Schutz von Pflegekindern in Schleswig-Holstein steht.


Anlass für den vorliegenden Antrag ist der Tod eines Pflegekindes in Hamburg. Leider passiert
so etwas immer wieder. Auch bei den über 3000 Pflegekindern hier in Schleswig-Holstein gibt
es Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung. Wir wissen, dass Regeln und Vorschriften
solche Dinge nicht zu hundert Prozent verhindern können. Doch ohne in blinden Aktionismus
verfallen zu wollen sehen wir es als das Mindeste an, dass das zuständige Ministerium
sorgfältig prüft, ob der Schutz von Pflegekindern ausreichend ist. Denn nur weil in Schleswig-
Holstein bisher nichts vergleichbar Tragisches geschehen ist, heißt das noch lange nicht, dass
hier alles in bester Ordnung sein muss. 2
Die SPD weist zu Recht darauf hin, dass es nach dem SGB VIII Aufgabe des Landes ist, den
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und in Einrichtungen zu regeln. Auch
wenn die Ausführung bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt, ist es bei Weitem nicht so,
dass dem Land in dieser wichtigen Angelegenheit die Hände gebunden wären. Sowohl über
das Jugendförderungs- wie auch über das Kinderschutzgesetz kann der Schutz von
Pflegekindern verbessert werden. Dabei sage ich für den SSW aber ganz deutlich: Dies
Möglichkeiten müssen wir dringend nutzen, wenn sich herausstellt, dass für die
Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes Änderungen notwendig sind. Denn nach unserer
Meinung muss sich durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema zeigen, ob - und
wenn ja welche - Änderungen nötig sind. Dass dabei der umfassende Schutz von Kindern und
Jugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen das Maß aller Dinge sein muss, ist sicher
allen klar.


Es ist allerdings nicht so, dass überhaupt keine landesweiten Vorgaben bei der Auswahl und
Überprüfung von Pflegeeltern existieren. Hier ist der Antrag vielleicht etwas missverständlich
formuliert. Denn das Jugendförderungsgesetz nennt Kriterien für die Erteilung und den Entzug
der Pflegeerlaubnis. Und der SSW hat auch überhaupt keinen Zweifel daran, dass die
Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe ihrer Aufgabe nach bestem Wissen und
Gewissen nachkommen. So viel ist klar.


Doch leider gibt es in diesem Bereich, wie in so vielen anderen auch, erhebliche regionale
Unterschiede bei der personellen und finanziellen Ausstattung. Einerseits stehen natürlich alle
Kommunen unter einem gewissen Sparzwang. Dies bekommen nicht zuletzt auch die
Jugendämter zu spüren. Andererseits ist und bleibt es aber auch immer eine Frage der
politischen Prioritätensetzung vor Ort. Wir halten es in jedem Fall für sinnvoll, gemeinsam mit
allen Beteiligten die Standards und Verfahren zur Anerkennung von Pflegefamilien und den
jeweiligen Umgang mit Ihnen genau zu prüfen. Nur durch die die intensive 3
Auseinandersetzung mit diesem Thema können wir Schwachstellen aufdecken und beheben
und damit den Kinderschutz effektiv weiterentwickeln.


Keiner von uns will, dass sich ein Fall wie der aus Hamburg wiederholt. Weder hier im Land
noch anderswo. Trotzdem sollten wir jetzt keine voreiligen Schlüsse ziehen. In einem ersten
Schritt sehen wir den Sozialminister in der Pflicht, sich gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden einen genauen Überblick über die Situation der Familienpflege im Land zu
verschaffen. Hierzu gehört auch, dass die regionalen Unterschiede bei der Begleitung und bei
der Überprüfung der Familien genau erfasst werden. Und natürlich halten auch wir es für
naheliegend, hier über einheitliche Standards nachzudenken oder zumindest klare
Empfehlungen zu erarbeiten. Wir dürfen dabei nur nicht vergessen, dass die Kreise auch in die
Lage versetzt werden müssen, ihre Aufgabe zu erfüllen.

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