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Flemming Meyer zu TOP 29 - Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten
PresseinformationKiel, den 24.02.2012 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 29 Pferdekennzeichnung mit Brandeisen verbieten Drs 17/2254Jeder hier im Haus kann sich vorstellen wie schmerzhaft eine Verbrennung 3. Grades ist. Nichtsanderes wird einem Fohlen zugefügt, dem ein heißes Brandeisen großflächig aufgedrückt wird.Mit der Verbrennung wird eine Wunde erzielt, die eine dauerhafte Narbe zur folge hat.Dies nur, um das Tier zu kennzeichnen.Es geht aber auch anders. Ein Pferd kann auch mit einem Transponderchip versehen werden,mit dem das Tier individuell und unverwechselbar gekennzeichnet ist.Nach einer EU-Verordnung von 2008 sollen Einhufer aus tierseuchenrechtlicher Sichtgrundsätzlich elektronisch Identifizierbar sein. Für alle ab Juli 2009 in Deutschland geborenenFohlen gilt die Kennzeichnungspflicht mittels Chip. Es gibt in Deutschland also eine klareVerpflichtung wie diese zu handhaben ist.Nebenbei bemerkt, das Chippen bei Trabern wird bereits seit den 90’er Jahren gemacht. Und eswaren die Zuchtverbände selbst, die daran ein Interesse hatten. 2Daher ist es bedauerlich, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat nun versucht dieseKennzeichnungspflicht zu umgehen und an der antiquierten Methode des Schenkelbrandesfesthalten will.Welche der beiden Kennzeichnungsmethoden für das Tier schmerzhafter ist, kann sich jedervorstellen. Es ist erwiesen, dass das Brandeisen dem Tier größere Schmerzen zufügt und dassdiese Schmerzen mehrere Tage anhalten können.Gegner des chippens fügen immer wieder an, dass dem Tier schmerzen zugefügt werden unddass sich die Wunde entzünden kann. Da mag man Recht haben. Aber eine Brandwundeverheilt auch nicht immer problemlos.Auch Experten sind sich einig, dass das chippen aus tierschutzfachlicher Sicht sinnvoller ist alsder Schenkelbrand. Es ist also nicht die Frage was aus tierschutzfachlicher Sicht das geringereLeid für das Tier ist, die in dieser Diskussion vorne ansteht.Der Punkt in diese Diskussion ist, dass wir auf der einen Seite die Aspekte des Tierschutzeshaben und auf der anderen Seite wirtschaftliche Interessen. Der Schenkelbrand versieht dasTier mit einem permanenten und sichtbaren Markenzeichen. Das ist der Grund warum dieZüchter an ihrem Logo festhalten wollen. Die verschiedenen Pferderassen über die wir reden,haben sich im Laufe der Jahre äußerlich soweit angeglichen, dass sie kaum noch zuunterscheiden sind. Einzig anhand des Brandzeichens ist äußerlich festzustellen, aus welcherZucht sie stammen. Es geht also um die Frage, wie ich mein Produkt so kennzeichne, dass fürjeden ersichtlich ist, womit er es zu tun hat. Wir Reden also über Marketing und wirtschaftlicheInteressen der Zuchtverbände.Diese Aspekte sind es, die den Gegensatz zum Tierschutz darstellen. Es stellt sich also die Frage,welchen Wert hat der Tierschutz gegenüber diesen wirtschaftlichen Interessen. Wollen wirAkzeptieren, dass einem Tier erhebliche Schmerzen zugefügt werden, nur damit nach außenSichtbar wird, aus welcher Zucht es stammt? Dies ist eine rein politische Bewertung. 3Für den SSW stelle ich fest: Es gibt die Möglichkeit ein Tier elektronisch zu kennzeichnen, damites jederzeit identifiziert werden kann. Das ist Fakt. Fakt ist auch, dass dem Fohlen mit demSchenkelbrand enorme Schmerzen zugefügt werden, die so nicht mehr notwendig sind.Die Aspekte des Tierschutzes stehen aus Sicht des SSW daher über den wirtschaftlichenInteressen der Zuchtverbände.Sowohl Bundesrat als auch das Bundeslandwirtschaftsministerium sprechen sich gegen denSchenkelbrand aus. Die Gründe liegen auf der Hand. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dassdie Landesregierung im Bundesrat daran festhält, den Schenkelbrand als alternativeKennzeichnungsmethode zu ermöglichen. Daher fordere ich sie auf, agieren sie im Sinne einesmodernen Tierschutzes und verzichten sie auf den Schenkelbrand.