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09.03.12 , 12:35 Uhr
SPD

Ralf Stegner: Alle Hebel für einen flächendeckenden Mindestlohn nutzen!

Kiel, 9. März 2012 Nr. 089/2012



Ralf Stegner:
Alle Hebel für einen flächendeckenden Mindestlohn nutzen!

Die SPD-Landtagsfraktion hat gemeinsam mit dem SSW einen Antrag zum Mindestlohn in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Ralf Stegner:
Der Kernpunkt sozialer Gerechtigkeit ist, dass Menschen vom Lohn ihrer Arbeit leben können. Doch seit mehr als zehn Jahren stagnieren oder sinken die realen Arbeitseinkommen in Deutschland – trotz stetig wachsenden wirtschaftlichen Reichtums. Um diese Entwicklung zu stoppen, ist die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze notwendig. So kann die Lohnspirale nach unten gebremst und der Staat von der Subventionierung der Niedriglöhne entlastet werden. Viele Untersuchungen aus europäischen Ländern mit langjährigen gesetzlichen Mindestlohnregelungen zeigen, dass ein allgemeiner Mindestlohn keine Arbeitsplätze gefährdet, sondern dazu beiträgt Lohndumping und die Subventionierung von Unternehmen durch staatliche Transferzahlungen einzudämmen.
Das Land Schleswig-Holstein zahlt seinen Beschäftigten in der untersten Tarifeinstufung ein Mindestentgelt von 8,92 Euro pro Stunde. Mit unserem Antrag „Schleswig-Holstein garantiert faire Löhne“ wollen wir erreichen, dass diese Lohnuntergrenze auch für Beschäftigte in den staatlichen Hochschulen gilt sowie in Unternehmen und Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes oder einem beherrschenden Einfluss des Landes unterliegen. Auch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sollen eingeschlossen werden.
Die Landesregierung soll auch prüfen, ob es rechtlich möglich ist, auch Zuwendungen und Vergünstigungen des Landes nur dann zu gewähren, wenn die Empfänger sich dazu verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen. 2



Wir wollen, dass die Landesregierung die Initiative des Bundesrates für die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns mit einer Untergrenze von 8,50 Euro pro Stunde unterstützt. Die Höhe des Mindestlohns soll in regelmäßigen Abständen durch eine unabhängige Expertenkommission aus Tarifparteien und Wissenschaft überprüft und angepasst werden.

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