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Robert Habeck und Bernd Voß zu Biogas-Anlagen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 152.12 / 12.03.2012Artenvielfalt und intakte Natur bewahren – Vermaisung stoppenBiogas-Anlagen sollten vorwiegend Reststoffe energetisch nutzen, stattdessen bauen wir inzwischen fast ausschließlich Mais für die Vergärung an. In einigen Gemeinden er- reicht der Maisanteil bereits mehr als 50 Prozent der Gemeindefläche. Im Kreis Schleswig-Flensburg wird auf rund 60 Prozent der Ackerfläche Mais angebaut, mehr als die Hälfte davon zur Verwendung in Biogasanlagen. Dazu sagen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Der Fraktionsvorsitzende Robert Habeck: „Was als sehr gute Idee gestartet war, hat sich inzwischen zu einem großen Problem ausgewachsen. Wir müssen uns fragen, ob wir weiter nichts tun wollen oder ob wir Möglichkeiten der Steuerung schaffen. Wir wollen die Biogasgewinnung, aber müssen Fehlentwicklungen entgegen steuern, die durch staatliche Maßnahmen verursacht wur- den. Für uns gehört dies zur Heimatdebatte. Und Heimat bedeutet Artenvielfalt und in- takte Natur zu bewahren.“Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Bernd Voß, ergänzt: „Wir brauchen für die Energiewende die Biogasgewinnung. Wir wissen, dass gerade die LandwirtInnen die Chancen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes immer frühzeitig wahrgenommen haben und so besonders in Schleswig-Holstein die Energiewende erst ermöglicht haben. Bevor die Akzeptanz von Biogas-Anlagen verloren geht, müssen wir handeln.“Bernd Voß erläutert die Grünen Forderungen: Seite 1 von 2 „Der Bundesgesetzgeber hat bisher nicht erwirkt, dass Biogasnutzung wesentlich auf andere Rohstoffe als Mais aufbaut. Das wäre über eine andere Gestaltung des EEG möglich, wurde aber im letzten Jahr bei einer Novellierung des EEG verpasst – auch von unserer Landesregierung.Der zweite Weg, der weiteren Zunahme des Maisanbaus zu begegnen, sind Änderun- gen im Bundesbaugesetzbuch. Da aktuell keine wirksame Anpassung der genannten bundesrechtlichen Regeln zu erwarten ist, schlagen wir vor, landespolitische Maßnah- men zu ergreifen: Biomasseanbau und Errichtung weiterer Biogasanlagen müssen durch Landes- und Regionalplanung und Bauplanungsrecht gesteuert werden.Infolge der alleinigen Ausrichtung der Biogasgewinnung auf Mais sind regionale Eingrif- fe in Landschaftsbild und die Auswirkungen auf die Umwelt inzwischen so gravierend, dass man eine rechtliche Neubewertung vornehmen muss. Deshalb sehen wir eine Raumbedeutsamkeit der Anlagen und dem mit ihm verbundenen Mais-Anbau. Um lan- desplanerisch tätig zu werden, muss diese Raumbedeutsamkeit festgestellt werden.Infolge dessen fordern wir: - den Landesentwicklungsplan zu ergänzen, mit grundsätzlichen Vorgaben bezüg- lich der Errichtung von Biomasseanlagen und den Anbau von nachwachsenden Roh- stoffen in bereits stark belasteten Räumen; - den Trägern der Regionalplanung die Möglichkeit einzuräumen, die Raumbe- deutsamkeit von Biogasanlagen in Zusammenhang mit dem Anbau der nachwachsen- den Rohstoffe festzustellen und gegebenenfalls die Genehmigung weiterer Anlagen zu verhindern. Dies gilt nicht für Anlagen, die auf folgenden betrieblichen Stoffen basieren: Mist, Gülle, Reste der Futter- und Lebensmittelverarbeitung, Naturschutzschnitt sowie Zwischenfruchtanbau und Fruchtfolgeglieder, die der Aufwertung der Bodenfruchtbar- keit dienen. - darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der laufenden Novelle des Baugesetzbuch des Bundes die Regelungen zur Privilegierung von Biogasanlagen geändert werden.“Robert Habeck abschließend: „Die in einigen Regionen stark konzentrierte Biogasnutzung auf Maisbasis führt zu ei- nem Ansteigen der Pachtpreise und einer Verdrängung landwirtschaftlicher Betriebe mit Viehhaltung sowie zu ökologischen Problemen in Bezug auf Gewässer-, Boden- und Biodiversitätsschutz. Dadurch wird die wirtschaftlich und ökologisch ausgewogene räumliche Ordnung und Entwicklung in Frage gestellt. Dem Landesentwicklungsplan und nachgeordnet den Regionalplänen kommt die Aufgabe zu, diese ausgewogene räumliche Ordnung und Entwicklung sicherzustellen. Der Landesentwicklungsplan muss daher um entsprechende Grundsätze bezüglich der Errichtung von Biogasanla- gen und den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen in bereits stark belasteten Räu- men ergänzt werden.“ *** 2