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13.03.12 , 12:31 Uhr
CDU

Johannes Callsen: Soll man die Landesverfassung im Eiltempo ändern? Nein.

Innenpolitik
Nr. 126/12 vom 13. März 2012
Johannes Callsen: Soll man die Landesverfassung im Eiltempo ändern? Nein.
Als „wohl schon dem Wahlkampf geschuldet“ hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen, die Pläne der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und des SSW bezeichnet, die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung noch vor der Landtagswahl am 06. Mai 2012 zu ändern.
Callsen machte darauf aufmerksam, dass vor der Wahl am 06. Mai die letzte Plenartagung der 17. Legislaturperiode auf den 25. bis 27. April 2012 terminiert wurde. Auch bestehe Einvernehmen zwischen den Fraktionen, dass es vom 30. März bis zum 13. April 2012 eine sitzungsfreie Zeit gebe. Ausgehend von der März-Sitzung bliebe für die formelle Beratung in einem geregelten Verfahren also effektiv nur ein Zeitfenster von ca. zwei Wochen. Dabei entspreche es aber den üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten, dass man sich in gewichtigen oder umstrittenen Fragestellungen auch über schriftliche oder mündliche Anhörungen Anregungen holen kann. Die Verfassungsänderungen nun neben der Fülle anderer noch zu erledigender Verfahren im Eiltempo von nur zwei Wochen erledigen zu wollen, werde dem Wesen und Wert der Landesverfassung nicht gerecht.
Johannes Callsen: „In der bisherigen Tradition des Landtags haben wir Änderungen der Landesverfassung regelmäßig mit Sorgfalt und ausreichend Zeit beraten. Verfassungsänderungen im Eilverfahren sollten aus guten Gründen eine klare Ausnahme bleiben. Es spricht überhaupt nichts dagegen,
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 in der neuen Legislaturperiode ohne jeden Zeitdruck über das „Ob“ und „Wie“ solcher Vorschläge zu beraten.“
Im Übrigen, so Callsen, seien die Vorschläge juristisch auch nicht unumstritten. Auch die Frage von Weisungsrechten sei auf Grund der Gewaltenteilung zumindest nicht unproblematisch. Die Schwierigkeit und den Anspruch dieser Diskussion sollte man nicht ausblenden, wenn es darum geht, ob Schleswig-Holstein verfassungsrechtliches Neuland betreten soll, so Callsen abschließend.



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