Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Ines Strehlau zum Mitbestimmungsgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 2 – Mitbestimmungsgesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Ines Strehlau: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 183.12 / 21.03.2012Auch in Schleswig-Holstein gibt es Arbeitnehmerinteressen, die es zu vertreten gilt In der Sache will der Gesetzentwurf der Linken etwas ganz Richtiges: Mehr Mitbestim- mung auch bei öffentlichen Arbeitgebern und eine stärkere Ausdifferenzierung bei der Bemessungsregelung für die Stärke der Personalräte. Damit sollen kleine Verwaltungs- einheiten eine starke Personalvertretung erhalten. Auch die Erhöhung der Stufenvertre- tungsmitglieder um jeweils zwei und die Einführung einer zusätzlichen Stufe ist ein mo- derater Vorschlag, der noch hinter den Betriebsverfassungen zurückbleibt. Auch das Bundespersonalvertretungsgesetz ließe eine stärkere Besetzung zu.Als Beispiel möchte ich die Stadt Kiel anführen: Nach den Regeln des Bundesperso- nalvertretungsgesetzes wäre der Personalrat 19 Mitglieder stark, nach dem Betriebs- verfassungsgesetz sogar 27 Mitglieder stark. Jetzt umfasst er neun Mitglieder, nach dem Vorschlag der Linken wären es 13 Mitglieder.Wieso soll Schleswig-Holsteins Verwaltung eine reduzierte Personalvertretung haben? Auch hier gibt es Arbeitnehmerinteressen, die es zu vertreten gilt. Und ich bin über- zeugt davon, dass eine selbstbewusste und starke Vertretung sich positiv auf das Ar- beitsklima und die Motivation der MitarbeiterInnen auswirkt.Was haben Sie denn dagegen, dass sich eine Personalversammlung einmal im halben Jahr statt einmal im Jahr trifft? Das fördert den Dialog und stärkt demokratische Partizi- pation. Beides sind wichtige Faktoren für eine engagierte, moderne und motivierte Ver- waltung. Seite 1 von 2 Auch in Punkto Fortbildung geht der Antrag der Linken in die richtige Richtung: Die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen muss so gestal- tet werden, dass die PersonalrätInnen für ihre komplexen Aufgaben professionell ge- rüstet sind. Dafür braucht es umfassende juristische Kenntnisse, die sich nicht mit ein paar Kurzvorträgen erlernen lassen. Das müssten eigentlich gerade Sie, Frau Brand- Hückstädt und Herr Kubicki, als Juristen wissen. Wie viele Tage erforderlich sind, hät- ten wir gerne in einer Anhörung klären lassen, aber dazu sind wir ja nicht gekommen.Auch die geforderte moderate Erhöhung zur Freistellung für politische Bildungsveran- staltungen ist ein guter Ansatz. Die Verwaltung ist Teil einer vielfältigen und komplexen Gesellschaft, die verschiedenste Anforderungen an die Verwaltung richtet. Da ist es gut und richtig, wenn die Mitglieder des Personalrats quasi als MultiplikatorInnen in die Verwaltung wirken wollen.Wir sollten es auch im öffentlichen Dienst begrüßen und fördern, wenn jemand über den eigenen Tellerrand hinausschauen will. Insbesondere, wo die Weiterbildungsquo- ten doch überall so zu wünschen übrig lassen, dass wir uns an anderer Stelle Gedan- ken machen, wie wir die Weiterbildung fördern können. Das widerspricht sich doch! Aber auch dazu konnten wir ohne Stellungnahmen im Ausschuss keine vernünftige Be- ratung führen.Im Ausschuss haben die Regierungsfraktionen nämlich deutlich gemacht, was sie von Mitbestimmung halten: Nicht sehr viel. Noch nicht einmal einer schriftlichen Anhörung haben sie zugestimmt. Diese hätte Verbänden und Betroffenen wenigstens die Mög- lichkeit gegeben, Gehör für ihre Anliegen zu erhalten. Auch meine Fraktion stimmt nicht in allen Punkten mit dem Antrag überein, aber umso mehr hätten wir uns eine Anhö- rung und Auseinandersetzung in der Sache im Ausschuss gewünscht.Die Verwaltung hat bei den rigiden Sparvorgaben und Umstrukturierungsprozessen in den letzten Jahren und in Zukunft viel auszuhalten. Wir hätten es zulassen sollen, dass sie ihre Anliegen hier im Ausschuss vortragen. Wir brauchen eine starke Mitbestim- mung in der Verwaltung. Da der Antrag in die richtige Richtung geht, werden wir ihm zustimmen. *** 2