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21.03.12 , 17:06 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Offenlegung von Nebentätigkeiten

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 6 – Nebentätigkeiten Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Monika Heinold: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 185.12 / 21.03.2012


CDU und FDP verhindern Transparenz
Diesen Antrag, den wir heute in zweiter Lesung beraten, haben wir bereits sehr früh in der Legislaturperiode eingebracht. Offensichtlich hielt sich bei CDU und FDP die Lust in Grenzen, sich mit der Frage von Transparenz und Offenlegung von Nebentätigkeiten zu befassen, sonst hätte der Antrag wohl nicht über zwei Jahre im Ausschuss geschlum- mert.
Worum geht es? Für Schleswig-Holstein soll die Regelung des Bundestages zu den Offenlegungspflichten von Abgeordneten übernommen werden. Dabei haben wir uns bewusst für das Berliner Modell entschieden. Eine rechtlich sichere und schon vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Lösung kann man guten Gewissens eins zu eins übernehmen. Nach diesen Regelungen müssen alle Angaben zur beruflichen Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat sowie Funktionen in Unternehmen, in Körperschaften und Anstalten des öffent- lichen Rechts angezeigt werden. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftun- gen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Perso- nengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvor- teile.
Die Angaben erfolgen für jede Tätigkeit in drei Stufen: Stufe eins erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro, Stu- fe zwei Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe drei Einkünfte über 7.000 Euro. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können durch ein Ordnungsgeld sanktioniert werden, das bei Verschulden bis zu 44.034 Euro betragen kann. Seite 1 von 2 Das, was für Bundestagsabgeordnete gilt, kann und muss auch für uns Landtagsabge- ordnete gelten. Unsere gesetzliche Regelung ist keine vermessene Forderung, sondern eine Selbstverständlichkeit. Eine gesetzliche Regelung, die überfällig ist.
Meine Damen und Herren, seit Einbringung unseres Antrages hat sich die Situation noch einmal verschärft: Der zwingend notwendige Rücktritt des Bundespräsidenten – aufgrund seines unangemessenen Verhaltens – hat der Politik insgesamt viel Vertrau- en gekostet. Der Vorwurf, den Politkern ginge es nur um gesponserte Privatreisen, Ge- fälligkeiten und Vorteilsnahmen, klebt wie Pech an der Politik. Jetzt gilt es, das Vertrau- en der Bürgerinnen und Bürger wieder zurückzugewinnen. Das ist eine große Heraus- forderung und, Herr Kubicki, allein mit Auftritten in Berliner Talkshows, wo man sich für Ehrlichkeit und Transparenz in der Politik einsetzt, ist es nicht getan. Was wir brauchen sind handfeste gesetzliche Regelungen.
Beruf und Politik müssen vereinbar sein. Es muss möglich sein, Nebeneinkünfte zu ha- ben und teilweise in seinem alten Beruf weiter tätig zu sein. Die These, dass wir den Firmeninhabern schaden, wenn sie als Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen, muss sich dem öffentlichen Interesse unterordnen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, welche Nebentätigkeiten die Abgeordneten ausüben und wie viel Geld sie damit verdienen. Nur wenn wir mögliche Interessenkonflikte zwischen Politik, Verbänden und einzelnen Unternehmen im Vorwege aufzeigen, wenn uns die Bürge- rinnen und Bürger in die Karten schauen können, gewinnen wir das Vertrauen der Menschen zurück.
Wer bei all dem zerschlagenen Porzellan immer noch nicht bereit ist, diese Transpa- renz zu gewährleisten, schadet unserer Demokratie. Ich fordere Sie daher auf, unseren Anträgen zuzustimmen.
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