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Jorg Nickel und Bernd Vo? zur Starkung des europaischen Datenschutzes
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 184.11 / 21.03.2012CDU und FDP: kein "Bedarf an Datenschutz"?Der Europaausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat heute den Grünen Antrag zur Stärkung des europäischen Datenschutzes (Drs. 17/2391) abgelehnt. Dazu erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jörg Nickel:Die Grünen begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission zur Fortentwicklung eines verbesserten, gemeinsamen europäischen Datenschutzrechtes. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets und des Austauschs digitaler Daten ist eine Rechtsanpassung dringend erforderlich.Leider hat der Appell des Datenschutzbeauftragten, Thilo Weichert, nicht gefruchtet. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP waren heute nicht bereit, ein klares Bekenntnis für den europäischen Datenschutz abzulegen und sich nicht allein auf formale Subsidi- aritätsbedenken zurück zu ziehen. Auch unser Vorschlag, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen, in dem die europäische Datenschutzgrundverordnung begrüßt wird und gleichzeitig Subsidiaritätsbedenken geäußert werden, fand kein Gehör. Seite 1 von 2 Der Antrag von CDU und FDP ist widersprüchlich, da er einerseits "keinen Bedarf" an einer europäischen Datenschutzrechtsverordnung konstatiert und gleichzeitig die Hauptziele einer europäischen Datenschutzreform beschreibt (Drs. 17/2350). Wer das logisch findet, muss schon mit viel Fantasie gesegnet sein.Der europapolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Bernd Voß, ergänzt:Anders als die anderen Parteien sind wir der Überzeugung, dass man bei der Bewer- tung von Subsidiaritätsbedenken formale nicht von inhaltlichen Argumenten trennen kann. Wir dürfen nicht jede Initiative der Europäischen Union gleich im Keim ersticken und sie mit formalen Argumenten abbügeln. Das galt bei der Energieeffizienzrichtlinie und das gilt für den Datenschutz. *** 2