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Anke Spoorendonk zu TOP 16 & 17 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 22.03.2012 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 16 & 17 Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Drs 17/2358 und 17/2359Jedem von uns ist natürlich bewusst, dass Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassungeine andere Qualität haben als andere Gesetzesänderungen. Daher gehört zur heutigenDiskussion folgerichtig die Frage dazu, ob es nicht besser gewesen wäre, die Debatte zurÄnderung unserer Verfassung an den Anfang der neuen Wahlperiode zu stellen. Wir haben unsaber mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür entschieden, beides zu machen. Für beideGesetzentwürfe gilt, dass sie zum Ziel haben, unsere Rechte – die Rechte des Parlaments –deutlich zu stärken. Das hat nichts mit Parteipolitik zu tun.Wer einen übergeordneten Blick auf die Stellung der Landesparlamente in unserem politischenSystem wirft, erkennt ohne Weiteres, dass die Kompetenzverteilung zwischen Regierung undParlament den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Hinzu kommt das Verhältnisvon Bund und Ländern, das seit Einsetzung der ersten Föderalismuskommission Anfang 2000,auf der politischen Agenda der Parlamente in Deutschland steht. 2Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich von Anfang an aktiv an diesen Debattenbeteiligt. Hervorheben möchte ich hier das Engagement unseres verstorbenenLandtagspräsidenten Heinz-Werner Arens und das seines Nachfolgers Martin Kayenburg.Dass sich auch Landtagspräsident Geerdts die Stärkung unserer Parlamentsrechte auf dieFahne geschrieben hat, ist daher gut und richtig. Dafür gebührt ihm nicht nur unser Dank,sondern mehr als alles andere unsere Unterstützung, wenn es um die konkrete Umsetzungdieser Intentionen geht.Unser Gesetzentwurf zum Weisungsrecht des Landtages und zur Einführung eines Klagerechtsvor dem Europäischen Gerichtshof ist so ein Umsetzungspunkt. Ich rufe in Erinnerung, dass wiruns fraktionsübergreifend für eine Vereinbarung mit der Landesregierung in SachenSubsidiaritätskontrolle stark gemacht haben und dass diese Forderung, Dank der Beharrlichkeitdes Landtagspräsidenten, nunmehr auch umgesetzt worden ist. Das ist positiv, auch wenn dievorliegende Vereinbarung nicht so weit geht, wie es sich der SSW gewünscht hat – und wieandere Parlamente es uns vor gemacht haben.Die Stuttgarter Erklärung der Landtagspräsidenten-Konferenz 2010 gibt uns die Richtung vor.An ihrer weiteren Umsetzung sollten wir in der nächsten Wahlperiode fraktionsübergreifenarbeiten. Daher betrachten wir die heutige Debatte zu diesem Punkt unserer Landesverfassungals einen Einstieg und als eine erste Lesung. Denn die Diskussion um die vorhin genannteVereinbarung mit der Landesregierung hat meiner Meinung nach eines deutlich gemacht: Esdreht sich nicht nur um Verfahrensfragen, sondern um eine neue politische Kultur und um eineKlarstellung des Verhältnisses von Landesregierung und Landesparlament. Für den SSW stehtmit anderen Worten fest, dass wir dazu mehr Zeit benötigen als uns jetzt noch zur Verfügungsteht.Anders verhält es sich mit dem Gesetzentwurf zu den Beziehungen von Bund und Ländern –Stichwort: Schuldenbremse. Als sich der Landtag fraktionsübergreifend dafür entschied dieSchuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen, gab es auch keine zwei Meinungendazu, dass vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden müsste, ob die Verankerung derSchuldenbremse im Grundgesetz ohne Beteiligung der Landesparlamente nicht ein deutlicher 3Eingriff in das Budgetrecht des Landtages – sein „Königsrecht“ – darstellt. Diese Debatte istausführlich geführt worden, sowohl in den Fraktionen wie auch im Parlament und zwischenden Fraktionen. Hier haben wir keine Erkenntnisdefizite. – Auch nicht, wenn es um dieInterpretation des Urteilsspruchs des Bundesverfassungsgerichts geht. Denn Dreh- undAngelpunkt unserer Niederlage vor dem Verfassungsgericht war die Frage der Zuständigkeitdes Landtages – also die Frage, ob wir überhaupt klagen dürfen, ohne dass die Landesregierungder Klage beitritt. Dieses zu heilen, ist das Anliegen des genannten Gesetzentwurfs, nicht mehrund nicht weniger. Hier geht es nicht darum, dass die Landesregierung vorgeführt werden soll;hier geht es um eine nach vorne gerichtete Initiative zur Stärkung des Parlaments –unabhängig von jedweder politischen Mehrheit. Die Notwendigkeit einer solchen Korrekturbraucht in der nächsten Legislaturperiode nicht neu diskutiert zu werden. Wir sagen: DerselbeLandtag, der die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen und mit gutenArgumenten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrebt hat, muss diese Politikzu Ende führen. Das wäre ein gutes Signal für die Arbeit des neuen Parlaments.