Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.03.12 , 17:41 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 34 - Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein

Presseinformation
Kiel, den 22.03.2012 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 34 Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein Drs 17/2355

Auf der Homepage des Bundesumweltamtes ist nachzulesen, dass der tägliche
Flächenverbrauch in Deutschland bei rund 100 Hektar am Tag liegt. Hauptsächlich ist damit die
Umwandlung von landwirtschaftlichen genutzten Flächen in Wohn-, Verkehrs- und
Wirtschaftsflächen gemeint. Mit der Versiegelung gehen der völlige Verlust der
Bodenfunktionen sowie die Zerstörung des Bodens einher. Neben der Zerstörung des
Lebensraumes Boden hat die Versiegelung aber noch andere negative Auswirkungen auf Natur
und Landschaft. Daher ist das erklärte Ziel der Bundesregierung die tägliche Umwidmung von
unversiegelten Flächen bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar am Tag zu senken.


Eingriffe in den Naturhaushalt müssen ausgeglichen werden. Dafür gibt es das Instrument der
Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. Mit diesem Instrument sollen die Beeinträchtigungen auf Natur
und Landschaft vermindert und minimiert werden.
Soll heißen, der Natur wird auf der einen Seite etwas genommen und dafür muss auf der
anderen Seite eine Kompensation stattfinden. Damit ist die Eingriffsregelung kein Selbstzweck.
Sie hat ihre Berechtigung zum Schutz von Natur und Landschaft. 2



Nun kann man durchaus sagen, dass der Landwirtschaft zweimal Flächen entzogen werden.
Zum einen für die Versiegelung, zum anderen für den Ausgleich. In Schleswig-Holstein geht
man davon aus, dass für beide Maßnahmen rund 10 Hektar pro Tag verbraucht werden.
Aus diesem Grund ist die Parole der Landwirtschaft: „Stoppt Landfraß“. Sowohl der Deutsche
Bauernverband als auch der Bauernverband in Schleswig-Holstein fordern nun gesetzliche
Änderungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen.


Derartige Forderungen sind durchaus nachvollziehbar. Aber dann müssen wir uns darüber
unterhalten, wie die Versiegelung von Flächen vermieden werden soll. Der Eingriff in Natur
und Landschaft muss weiterhin ausgeglichen werden, daran halten wir als SSW fest.
Hier möchte ich aber noch mal klarstellen, dass für uns als SSW die land- und
forstwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff angesehen wird. Ebenso sind wir der
Auffassung, dass Küstenschutzmaßnahmen nicht als Eingriff in die Natur oder in das
Landschaftsbild zu werten sind und von daher auch nicht auszugleichen sind.


Ich komme aber noch einmal auf die Landwirtschaft zurück. So richtet sich die Forderung des
Bauernverbandes hauptsächlich gegen die „übermäßige“ Ausweisung von Ausgleichsflächen,
die damit für die landwirtschaftliche Produktion verloren gehen.
Dies ist aus Sicht des SSW eine einseitige Sicht auf die Problematik, gerade wenn ich an den
enormen Anstieg der Ackerflächen für Energiemais denke. Natürlich sollen Landwirte einen
Beitrag zur Energiewende leisten. Aber der Anbau von Energiemais ist komplett aus dem
Runder gelaufen und diese Ackerflächen sind somit auch aus der landwirtschaftlichen
Produktion rausgefallen. Ich kann mich nun nicht daran erinnern, dass der Bauernverband hier
eine vergleichbare Initiative gestartet hat. Man gewinnt den Eindruck, dass hier mit zweierlei
Maß gemessen wird. 3
Das Naturschutzrecht wurde dahingehend geändert, dass Entwicklungs- und
Pflegemaßnahmen auf Naturschutzflächen sowie die Entsiegelung und die Vernetzung von
Lebensräumen als Ausgleich anerkannt werden. Dies wurde gemacht, um landwirtschaftlich
genutzte Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen. Es ist also durchaus
Bewegung in der Sache.
Nichts desto trotz halten wir daran fest, dass Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert
werden müssen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen