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Flemming Meyer zu TOP 34 - Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 22.03.2012 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 34 Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein Drs 17/2355Auf der Homepage des Bundesumweltamtes ist nachzulesen, dass der täglicheFlächenverbrauch in Deutschland bei rund 100 Hektar am Tag liegt. Hauptsächlich ist damit dieUmwandlung von landwirtschaftlichen genutzten Flächen in Wohn-, Verkehrs- undWirtschaftsflächen gemeint. Mit der Versiegelung gehen der völlige Verlust derBodenfunktionen sowie die Zerstörung des Bodens einher. Neben der Zerstörung desLebensraumes Boden hat die Versiegelung aber noch andere negative Auswirkungen auf Naturund Landschaft. Daher ist das erklärte Ziel der Bundesregierung die tägliche Umwidmung vonunversiegelten Flächen bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar am Tag zu senken.Eingriffe in den Naturhaushalt müssen ausgeglichen werden. Dafür gibt es das Instrument derEingriffs-Ausgleichs-Regelung. Mit diesem Instrument sollen die Beeinträchtigungen auf Naturund Landschaft vermindert und minimiert werden.Soll heißen, der Natur wird auf der einen Seite etwas genommen und dafür muss auf deranderen Seite eine Kompensation stattfinden. Damit ist die Eingriffsregelung kein Selbstzweck.Sie hat ihre Berechtigung zum Schutz von Natur und Landschaft. 2Nun kann man durchaus sagen, dass der Landwirtschaft zweimal Flächen entzogen werden.Zum einen für die Versiegelung, zum anderen für den Ausgleich. In Schleswig-Holstein gehtman davon aus, dass für beide Maßnahmen rund 10 Hektar pro Tag verbraucht werden.Aus diesem Grund ist die Parole der Landwirtschaft: „Stoppt Landfraß“. Sowohl der DeutscheBauernverband als auch der Bauernverband in Schleswig-Holstein fordern nun gesetzlicheÄnderungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen.Derartige Forderungen sind durchaus nachvollziehbar. Aber dann müssen wir uns darüberunterhalten, wie die Versiegelung von Flächen vermieden werden soll. Der Eingriff in Naturund Landschaft muss weiterhin ausgeglichen werden, daran halten wir als SSW fest.Hier möchte ich aber noch mal klarstellen, dass für uns als SSW die land- undforstwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff angesehen wird. Ebenso sind wir derAuffassung, dass Küstenschutzmaßnahmen nicht als Eingriff in die Natur oder in dasLandschaftsbild zu werten sind und von daher auch nicht auszugleichen sind.Ich komme aber noch einmal auf die Landwirtschaft zurück. So richtet sich die Forderung desBauernverbandes hauptsächlich gegen die „übermäßige“ Ausweisung von Ausgleichsflächen,die damit für die landwirtschaftliche Produktion verloren gehen.Dies ist aus Sicht des SSW eine einseitige Sicht auf die Problematik, gerade wenn ich an denenormen Anstieg der Ackerflächen für Energiemais denke. Natürlich sollen Landwirte einenBeitrag zur Energiewende leisten. Aber der Anbau von Energiemais ist komplett aus demRunder gelaufen und diese Ackerflächen sind somit auch aus der landwirtschaftlichenProduktion rausgefallen. Ich kann mich nun nicht daran erinnern, dass der Bauernverband hiereine vergleichbare Initiative gestartet hat. Man gewinnt den Eindruck, dass hier mit zweierleiMaß gemessen wird. 3Das Naturschutzrecht wurde dahingehend geändert, dass Entwicklungs- undPflegemaßnahmen auf Naturschutzflächen sowie die Entsiegelung und die Vernetzung vonLebensräumen als Ausgleich anerkannt werden. Dies wurde gemacht, um landwirtschaftlichgenutzte Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen. Es ist also durchausBewegung in der Sache.Nichts desto trotz halten wir daran fest, dass Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiertwerden müssen.