Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Jörg Nickel zu Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort!TOP 22 – Vertrauen statt Plagiatsoftware an den Schulen Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Dazu sagt der netzpolitische Sprecher Pressesprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Jörg Nickel: 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 189.11 / 22.03.2012Urheberrecht ist wichtig, aber Schnüffelsoftware ist keine LösungDer Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schu- len, den die Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen im Dezember 2010 geschlossen hatte, ist seit Januar 2011 in Kraft.Der Text steht im Netz und wäre nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph sechs, Absatz vier wäre. Dort wird vertraglich vereinbart, dass jährlich ein Prozent der Schulrechner mit Hilfe eines so genannten Schultrojaners auf digitale Kopien urheber- rechtlich geschützter Werke untersucht werden sollen. Schulen sollen Ansprechpartne- rInnen nennen und die Bundesländer verpflichten sich „bei Bekannt werden von Ver- stößen (…) gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinari- sche Maßnahmen einzuleiten”.Wir halten es für falsch und gefährlich, dass Schleswig-Holstein zugestimmt hat, solche Software auf Schulcomputern zuzulassen. Damit fühlen sich alle Lehrkräfte unter Ge- neralverdacht gestellt.Während beispielsweise der Einsatz von Spähsoftware durch die Polizei sehr hohen rechtlichen Hürden unterliegt, soll die Plagiatssoftware eingesetzt werden, ohne dass überhaupt ein Verdacht vorliegt. Das sehen wir extrem kritisch.Ob Lehrerinnen und Lehrer disziplinarisch belangt werden, steht normalerweise im Er- Seite 1 von 2 messen. In diesem Fall eine Verpflichtung zu Disziplinarmaßnahmen festzuschreiben, ist völlig verfehlt.Man muss bedenken: Es handelt sich nicht um Kriminelle, die sich am Download illega- ler Musik- und Videodateien bereichern wollen, sondern um Lehrerinnen und Lehrer, die sich bemühen, ihren SchülerInnen etwas beizubringen.Wir begrüßen die Ankündigung der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember, die in Paragraf sechs Absatz vier des Vertrages beschriebene „Scansoftware“ bis auf weite- res nicht, jedenfalls nicht im Jahr 2012, zum Einsatz kommen zu lassen. In der gleichen Pressemitteilung wird angekündigt, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren. Dieses Quartal endet in wenigen Ta- gen.Minister Klug, hat dieses Gespräch stattgefunden? Wir wären sehr neugierig zu erfah- ren, was dort besprochen wurde und hoffen, Sie berichten uns heute darüber.Dabei wäre es auch interessant zu erfahren, inwieweit andere offene Fragen inzwi- schen geklärt wurden: Warum werden die Datenschutzbeauftragen nicht schon bei der Entwicklung der Software hinzugezogen, anstatt später nur das fertige Produkt beurtei- len zu müssen?Werden die 16 Datenschutzbeauftragen der Länder separat konsultiert? Wer soll ei- gentlich die Installation und den technischen Support für die Plagiatssoftware bezah- len? Das kostet schließlich Personal, und ist bekanntermaßen nicht umsonst zu haben. Die Schulbuchverlage bezahlen es jedenfalls nicht. Und die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich auch nicht über eine weitere administrative Aufgabe, die sie davon abhält, ihre Zeit den SchülerInnen zu widmen. Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wel- che zukunftsweisenden Konzepte der freien Nutzung von Lehrmaterialien für die Schu- len sinnvoll wäre? Wir hoffen, dass Sie uns zu all dem Erhellendes zu sagen haben.Minister Klug, ich glaube, Sie haben gar nicht genau gewusst, was da im Vertrag steht, das Ganze ist Ihnen durchgerutscht. Und nun fliegt es Ihnen und Ihren Bildungsminis- terkollegen um die Ohren. Das kann ja mal passieren. Aber jetzt begrenzen Sie den Schaden und setzen Sie sich für eine Änderung des Vertrags ein. Urheberrecht ist rich- tig und wichtig, aber Schnüffelsoftware ist keine Lösung.Wir unterstützen den Antrag der Linken. Der identische Antrag ist bereits im Berliner Abgeordnetenhaus von Grünen, Linken und Piraten gemeinsam gestellt worden. Ver- trauen Sie Ihren Lehrerinnen und Lehrern. Verhindern sie den Einsatz des Schultroja- ners an unseren Schulen. *** 2