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23.03.12 , 10:06 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 18, 28, 40 und 42 - Mindestlohn und gleicher Lohn für Leiharbeiter

Presseinformation
Kiel, den 23.03.2012 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 18, 28, 40 und 42 Gesetzentwurf und Anträge zum Mindestlohn und zum gleichen Lohn für Leiharbeiter Drs 17/2380, 17/2330, 17/2376 und 17/2378

„Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ sollte eigentlich in unserem Land eine Selbstverständlichkeit
sein. Deshalb ist es umso schockierender, dass die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat
anscheinend genau diese Auffassung nicht vertritt. Wie anders ist es zu erklären, dass die
schwarz-gelbe Mehrheit – trotz vorliegender entsprechender Gesetzentwürfe – sich nicht
durchringen konnte, bei der letzten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes diesen
Grundsatz mit in den Gesetzestext aufzunehmen. Immer noch ist es so, dass Leiharbeiter
schlechter bezahlt werden können, als die Kollegen, die zur Stammbelegschaft gehören. Für
uns als SSW ist das ein unhaltbarer Zustand, der umgehend geändert werden muss.


Deshalb wollen wir, dass die Landesregierung eine Initiative im Bundesrat startet, die diesen
Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ auch für Leiharbeiter einfordert. Im Gegensatz zu
den Linken verteufeln wir die Leiharbeit nicht. Sie kann dazu beitragen, Produktionsspitzen
kurzfristig abzudecken und sie kann auch dazu beitragen, gesicherte Perspektiven für den 2
einzelnen Arbeitnehmer zu bieten. Sie kann das aber nur, wenn der Leiharbeiter auch den
gleichen Lohn wie der Angehörige der Stammbelegschaft erhält. Nur dann wird Lohndumping
als Triebfeder der Leiharbeit ausgeschlossen und nur dann kann Leiharbeit seinen eigentlichen
Auftrag erfüllen – nämlich ausschließlich eine von vornherein zeit-begrenzte Ergänzung zur
dauerhaften Beschäftigung zu sein.


Rund 65.000 der gut 820.000 Leiharbeiter in Deutschland sind Aufstocker. Dies kann man auf
zweierlei Art und Weise deuten. Erstens, viele können von ihrer Arbeit durchaus existieren und
sind auch in der Leiharbeit nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Das heißt, man
kann Leiharbeit auch vernünftig organisieren. Gleichwohl sagt dies noch nichts über
Lohngerechtigkeit aus. Denn wenn man zwar kein Aufstocker ist, heißt das noch lange nicht,
dass man den gleichen Lohn wie sein fest beschäftigter Kollege erhält. Der
Gerechtigkeitsaspekt muss also losgelöst von der Frage des Aufstockens gesehen werden.


Gleichwohl ist es schockierend, dass auch in der Leiharbeitsbranche Aufstocken durchaus Gang
und Gäbe ist. Und das ist ja nicht auf diese Branche beschränkt, sondern dies ist ein
gesellschaftliches Problem, das grundsätzlich angegangen werden muss. Es kann doch nicht
sein, dass der Staat mit dem Steuergeld seiner Bürger Unternehmen subventioniert, die nur
Dumpinglöhne zahlen wollen. Hier muss etwas getan werden und hier muss es einen
flächendeckenden Mindestlohn geben. Das würde im übrigen auch das Problem mit den
Werkverträgen besser lösen als die Vorschläge, die im Antrag der Linken vorgelegt worden
sind. Deshalb fordern wir gemeinsam mit der SPD, dass ein flächendeckender bundesweiter
Mindestlohn eingeführt wird, der in regelmäßigen Abständen durch eine unabhängige
Expertenkommission aus Tarifparteien und Wissenschaft überprüft und angepasst wird.


Es gibt rechtliche Bedenken, ob man Mindestlöhne auf Landesebene – gleich welcher Art –
gesetzlich festlegen kann, wie es der grüne Gesetzentwurf vorsieht. Was wir aber können, ist
dass wir so weitestgehend wie möglich, selbst mit gutem Beispiel voran gehen. Deshalb 3
begrüßen wir es gemeinsam mit der SPD, dass das Land schon für seine Mitarbeiter mehr zahlt
als die 8,50 Euro, die die Grünen verlangen, nämlich 8,92 Euro. Und deshalb wollen wir, dass die
Vertreter des Landes in den Unternehmen und Einrichtungen, in denen wir den
beherrschenden Einfluss haben, diese Lohnuntergrenze von 8,92 Euro ebenfalls durchsetzen.


Ebenfalls wollen wir, dass ein Mindestentgelt eingehalten wird, wenn wir als Land Leistungen
von Dritten einkaufen. Wir meinen, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist, wenn es um
verantwortliche und nachhaltige Beschaffung geht. Und auch das können wir selber politisch
bestimmen, wenn wir denn wollen. Wir vom SSW und die Kolleginnen und Kollegen der SPD
wollen das in jedem Fall.


Und drittens wollen wir prüfen, ob auch Zuwendungen des Landes an eine gerechte Bezahlung
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Begünstigten gekoppelt werden können. Es ist
nicht nachvollziehbar, dass ein Unternehmen eine Zuwendung erhält und dann quasi als
Dankeschön Dumpinglöhne bezahlt. Auch hier gibt es dringenden Handlungsbedarf; auch
wenn wir wissen, dass man dieses schwierig rechtlich umsetzen kann. Trotzdem muss der
Versuch gemacht werden und deshalb muss genau geprüft werden, wie wir auch diese
Ungerechtigkeit beseitigen können.


Mit der Zustimmung zu unseren gemeinsamen Anträgen mit der SPD stimmen Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen, für mehr Gerechtigkeit bei den Löhnen und gegen eine staatliche
Subventionierung von Unternehmen, die ihren Beschäftigen faire Löhne vorenthalten. Sie
stimmen also für eine gute Sache.

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