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Andreas Tietze zum Mindestlohngesetz
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 18, +28, +40, + 42 Mindestlohngesetz für das Land Pressesprecherin Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wirtschaftspolitischer Sprecher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 190.12 / 23.03.2012Working poor ist der falsche Weg!Die Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kann sich auf eine breite Verankerung in der Gesellschaft stützen.Wir haben schon viel in diesem Haus darüber debattiert und es gibt grundsätzliche Un- terschiede zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen.Es geht um die einfache Wahrheit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen von ihrem Lohn auch leben können.Working poor ist der falsche Weg.Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg- Essen geht von knapp acht Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor aus. Davon erhalten 4,1 Millionen Arbeitnehmer weniger als sieben Euro-Stundenlohn.Ein gesellschaftlicher Skandal!Ein wichtiges Instrument, um diese falsche Entwicklung zu stoppen, ist die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze.Die Lohnspirale nach unten muss gebremst und der Staat von der Subventionierung der Niedriglöhne entlastet werden. Bislang ist die gesellschaftliche Forderung für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro an der Bundesregierung ge- Seite 1 von 3 scheitert. Nur ein allgemeiner, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn kann klare Grenzen setzen.Gesetzliche Mindestlöhne machen Schluss mit Lohndumping und der damit verbunde- nen indirekten Subventionierung von Unternehmen durch staatliche Transferzahlungen.Die Höhe des allgemeinen Mindestlohns soll von einer unabhängigen Kommission fest- gelegt und regelmäßig überprüft werden.Das Land Schleswig-Holstein verfügt nicht über die Gesetzgebungskompetenz zur Ein- führung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein. Mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu vereinbaren ist hingegen ein Landesgesetz, das sich darauf konzentriert, dem Land selbst Vorgaben zum Mindestlohn zu machen und entsprechende Handlungspflichten aufzuerlegen.Wir sollten das, was wir von anderen verlangen auch selber praktizieren – Vorbild für eine gerechte Bezahlung sein!Wir GRÜNEN haben das Mindestlohnrad nicht neu erfunden. Mit unserem Gesetzent- wurf übernehmen wir das Bremische Mindestlohngesetz, das die erste Lesung schon hinter sich hat. Was Rot-Grün in Bremen kann, das wollten wir hier auch mit SPD und SSW gemeinsam einbringen.In unserem Gesetzesentwurf geht es eben nicht nur um die Beschäftigten des Landes, sondern auch für die Beschäftigten der staatlichen Hochschulen und für sonstige juristi- sche Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.Weiter soll das Land Schleswig-Holstein im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse sicherstellen, dass öffentliche Unternehmen ihren Beschäftigten min- destens den von der Landesregierung durch Rechtsverordnung festgelegten Mindest- lohn zahlen.Öffentliche Unternehmen sind Betrieb, die unmittelbar oder mittelbar einem beherr- schenden Einfluss des Landes unterliegen. Zuwendungen des Landes Schleswig- Holstein sollen zukünftig nur gewährt werden, wenn sich die EmpfängerInnen verpflich- ten, den Beschäftigten mindestens den Mindestlohn zu zahlen.Öffentliche Aufträge werden zukünftig nur noch an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Aus- führung der Leistung mindestens den Mindestlohn zu bezahlen.Aus GRÜNER Sicht gibt es einen Regelungsbedarf zum Mindestlohn in Schleswig- Holstein. Deshalb haben wir uns entschieden einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir finden es schade, dass SPD und SSW diesen Weg nicht mitgegangen sind und wieder nur eine Art Resolution zur Abstimmung stellen – die wir im Übrigen aus Solidarität 2 mittragen.Worten müssen aber auch Taten folgen!Wenn wir in Schleswig-Holstein etwas bewegen können, dann sollten wir das auch an- packen und das dokumentiert dieser Gesetzentwurf – wir können gerechte Löhne nach innen regeln (z.B. Pförtner im Landtag aus Leiharbeitsfirmen verdienen 8,24 Euro, ihre Kollegen die beim Landtag fest angestellt sind, verdienen mehr).In Bremen haben GRÜNE und SPD es uns gemeinsam vorgemacht. Es geht doch – nur wollen muss man! *** 3