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Marret Bohn zum Blindenfonds
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 48 – Blindenfonds Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marret Bohn: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 200.12 / 23.03.2012Individualleistung und Projektmittel nicht gegeneinander ausspielen Nicht sehen zu können ist eine starke Beeinträchtigung. Menschen nehmen einen überproportional großen Teil ihrer Umgebung durch den Gesichtssinn wahr. Eine Orien- tierung ohne optische Wahrnehmung ist schwer. Die anderen Sinne, sind in der Lage einen Teil der visuellen Wahrnehmung zu kompensieren – so heißt es. Ersetzen kön- nen sie das Sehen jedoch nicht.Blinde Menschen brauchen in ihrem Alltag vielfältige Unterstützung: technische Geräte, persönliche Unterstützung, einen Blindenhund. Wer welche Dienstleistungen oder wel- ches Hilfsmittel braucht ist unterschiedlich. Es hängt auch von den Lebensumständen ab. Eines ist aber für jeden Blinden gleich: zweihundert Euro im Monat reichen zum Ausgleich des behinderungsbedingten Nachteils nicht aus.Obwohl die Landesregierung dies alles weiß, hat sie das Landesblindengeld auf 200 Euro herunter gekürzt. Und damit nicht genug. Sie hat auch den Blindenfonds ersatzlos gestrichen. Aus ihm wurden Projekte finanziert, von denen blinde Menschen profitieren. Das war ein doppelter Schlag ins Gesicht. Jedem hier im Plenarsaal ist bekannt, dass der Blindenfonds eingerichtet worden ist, um die vorherige Kürzung des Blindengeldes – wohlgemerkt damals „nur“ um 10 Prozent – zumindest ein wenig wieder gut zu ma- chen.Wir haben in den Haushaltsverhandlungen vorgeschlagen, dass Blindengeld nicht zu kürzen. Und wir haben vorgeschlagen, das Volumen des Blindenfonds an die Höhe der Seite 1 von 2 tatsächlichen Ausgaben anzupassen. Eine denkbare Alternative wäre gewesen: den Fonds in Höhe von 400.000 Euro zu belassen und für alle Behinderungsformen öffnen. Weder das eine noch das andere war mit CDU und FDP zu machen. Schade!Jetzt möchte die Linke den Blindenfonds wieder einführen. Die Finanzierung soll aus den Mitteln für die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII kommen. Das mag auf den ersten Blick eine charmante Idee sein. Wir halten sie dennoch für schwierig.1. Niemand kann sagen, wie viel Geld von den für die Blindenhilfe reservierten Mitteln durch die Kommunen als Leistung ausgezahlt worden ist. Dies muss aus unserer Sicht erst einmal sauber ermittelt werden.2. Wenn sich bewahrheitet, dass ein Großteil der Blindenhilfeberechtigten, diese gar nicht beantragt haben, ist die logische Konsequenz eine andere. Die Konsequenz ist, alles dafür zu tun, dass diese Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen und Blindenhil- fe bekommen.3. Punktuell Projekte zu finanzieren, von denen eine mehr oder minder kleine Anzahl von Personen profitiert, ist ehrenwert. Aber es darf nicht dazu führen, dass für einen in- dividuellen Leistungsanspruches keine Mittel vorhanden sind.4. Forschung und private Unternehmen sollen auch Gelder aus dem Blindenfonds er- halten können. Das sehen wir kritisch. Dafür gibt es andere Töpfe und andere Zustän- digkeiten.Blinde Menschen brauchen individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung. Sie sind sehr gut in der Lage, selber zu entscheiden was ihnen am besten hilft. Eine pauschali- sierte Leistung ist deshalb der richtige Weg. Aber auf die Höhe kommt es an. Und die ist beim Landesblindengeld zu niedrig. Wer selber einen Teil der Hilfe finanzieren kann, kommt klar. Wer dies jedoch nicht kann, der braucht ergänzend Blindenhilfe. Und die soll er oder sie auch bekommen.Projektförderung ist gut und schön. Sie schafft gesamtgesellschaftlich positive Beispie- le, sie bringt öffentliche Wahrnehmung und Inklusion nach vorn. Falsch ist es aber, In- dividualleistung und Projektmittel gegeneinander auszuspielen. Wir brauchen beides – im besten Fall. Wenn dies nicht möglich ist, dann ist aus Grüner Sicht der Rechtsan- spruch vorrangig zu befriedigen. *** 2