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25.04.12 , 12:24 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Gesetz zur Lehrerbildung

Presseinformation
Kiel, den 25. April 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 5 Gesetz zur Lehrerbildung Drs. 17/281

Es gehört zu den Geburtsfehlern der Schulreform 2007, dass nicht zeitgleich eine Reform
der Lehrerbildung in Angriff genommen wurde. Vieles hätte dann heute anders
ausgesehen. Fakt ist aber, dass es für die schwarz-gelbe Koalition viel zu einfach war, das
gegliederte Schulsystem durch die Hintertür wieder einzuführen. Statt den Schulfrieden
2007 als Chance zu sehen, hat das Bildungsministerium nach 2009 dauernd
umgesteuert - oder, sagen wir es genau: das Steuer verrissen. Die Lehrerbildung läuft
nämlich bis heute so, als hätte es nie Veränderungen gegeben: In Flensburg werden
immer noch Realschullehrer ausgebildet, und das ist ungefähr so zukunftsweisend wie
die Forderung, die Sütterlin- Schrift wieder einzuführen.


Doch nun soll alles besser werden. Die Landesregierung hat in letzter Minute die Kurve
gekriegt und Ende März beschlossen, dass es ab dem Wintersemester 2013/2014 an der
Uni Flensburg erstmals ein neues Lehramt für Regional- und Gemeinschaftsschulen und
ein eigenständiges Lehramt für Grundschulen geben soll. Brauchen wir da noch ein 2
eigenständiges Lehrerbildungsgesetz, könnte man fragen. Denn so etwas haben wir in
Schleswig-Holstein bisher nicht gehabt. Bis heute tragen und gestalten Studien- und
Prüfungsordnungen der Universitäten die Lehrerbildung und eben kein demokratisch
geformtes Gesetz. Anders herum stellt ein Lehrerbildungsgesetz ein Stück Transparenz
dar, und das begrüßen wir ausdrücklich. Daran hat sich seit der ersten Lesung des
Gesetzentwurfs von Bündnis 90/ Die Grünen im März 2010 nichts geändert. Neu sind
hingegen einige inhaltliche Änderungen im Gesetz, womit die Bündnis-Grünen dem
Konzept der Uni Flensburg zur Novellierung der Lehrerbildung Rechnung tragen, das
auch die Grundlage für das Konzept der Landesregierung bildet. Der geänderte
Gesetzentwurf ist ein Kompromissangebot für die Hochschulen, heißt es von den
Grünen. Das sieht der SSW genauso.


Langfristig wird Schleswig-Holstein aber nicht um eine Stufenlehrerausbildung
herumkommen, die unabhängig von der konkreten Schulart gestaltet werden muss.
Zukünftig sollte es aus Sicht des SSW nur die Stufen Sekundarstufe I, mit der
Möglichkeit, sich auf Grundschulen zu spezialisieren, und das Lehramt für die
Sekundarstufe II geben. Wir brauchen diese Stufenlehrerausbildung. Denn damit wird
nicht zuletzt zum Ausdruck gebracht, dass es beim Unterrichten nicht auf die Schulart
ankommt, sondern auf die Binnendifferenzierung und die individuelle Förderung. Für
uns steht mit anderen Worten fest, dass sich auch das Lehramt für Gymnasien langfristig
verändern muss. Auch in diesem Bereich gilt es, das Studium zu erweitern - durch
pädagogische Aspekte des gemeinsamen Lernens, durch Bewertung von
Lernfortschritten und den Umgang mit Heterogenität. 3
Dort sind wir aber noch nicht – weder in Schleswig-Holstein noch in der Bundesrepublik
insgesamt. Daher haben wir beschlossen, das Kompromissangebot der Kolleginnen und
Kollegen von den Grünen zu unterstützen. Das gilt im Einzelnen nicht für jeden
Buchstaben des Gesetzentwurfs. Er schafft aber eine gute Grundlage für notwendige
Veränderungen. Auch dem SSW ist wichtig, dass die Gemeinschaftslehrerausbildung
nicht mit dem Mittleren Bildungsabschluss endet. Wir wollen, dass es auch an
Gemeinschaftsschulen Kinder mit Gymnasialempfehlung gibt. Und das ist momentan
nur machbar, wenn es an der Uni Flensburg künftig möglich sein wird, das Lehramt für
Gemeinschaftsschulen um die Sekundarstufe II zu erweitern. Die Spezialisierung auf ein
eigenständiges Lehramt für Grundschulen ist fachlich sicherlich sinnvoll. Es darf aber aus
unserer Sicht nicht dazu führen, dass es unter dem Strich eine Lehrerausbildung erster
und zweiter Klasse gibt. Der fachwissenschaftliche Bezug muss sichergestellt sein, und
mehr als alles andere gilt auch hier der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.


Eine weitere Baustelle bei der Lehrerbildung betrifft die Minderheitensprachen. Der
Minister hat im Ausschuss mündlich über die Situation des Friesisch-Unterrichts
referiert. Ich muss eingestehen, dass ich nach Erfahrungen in der Vergangenheit zutiefst
beunruhigt bin, wenn der Bildungsminister erklärt, alles sei in Ordnung sei. Und die
Fakten geben mir recht: der Europarat hat im Rahmen des Charta-Evaluation Schleswig-
Holstein wegen der lückenhaften Unterrichtsversorgung für Friesisch gerügt. Des
Weiteren ist die geringe Zahl neuer Friesisch-Lehrer, die Friesisch nur noch zusätzlich zu
zwei anderen Fächern studieren können, in hohem Maße beunruhigend. Das Friesisch-
Angebot im Sekundar-Bereich II ist so gut wie gar nicht vorhanden. Der vom SSW in
seinem Antrag geforderte Ausbau des Angebotes ist also in Schleswig-Holstein 4
überhaupt nicht zu erkennen, sondern das krasse Gegenteil. Hier gibt es also noch
Hausaufgaben zu erledigen.


Die Kieler Nachrichten haben es letzte Woche auf den Punkt gebracht: Nie zuvor wurde
so vehement der Schulfrieden eingefordert und dabei ist Schulfrieden so weit entfernt
wie eh und je. Daher wiederhole ich gern, was ich in den Bildungsdebatten der letzten
Monate of genug gesagt habe: Mit dem von CDU und SPD getragenen Schulgesetz von
2007 gab es eine echte Chance für einen Schulfrieden. Nicht, weil dieses Gesetz ohne
Schwachstellen war – im Gegenteil – sondern, weil beide Fraktionen mit im Boot saßen
und es alle Möglichkeiten gab, die damals angestoßene Schulreform laufend zu
evaluieren und weiterzuentwickeln.
Daraus ist bekanntlich nichts geworden. In der CDU gewannen nach 2009 diejenigen
wieder die Oberhand, die 2007 nur zähneknirschend dem Schulgesetz zugestimmt
hatten. Alle anderen gaben klein bei oder ließen sich von der FDP über den Tisch ziehen.
Denn Fakt ist auch, dass die FDP in Bildungsfragen so strukturkonservativ ist, wie es die
CDU nie gewesen ist. Programmatisch gesehen sprach sich Ekkehard Klug immer wieder
gegen „die Benachteiligung des Gymnasiums“ der Gemeinschaftsschule gegenüber aus
– das wollte er von Anfang an ändern.
Wer also jetzt einen in Beton gegossenen Schulfrieden einfordert, spielt mit den
Gefühlen von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schulkindern. Denn alle
Schulkontroversen der letzten zwei Jahre sind der Regierungskoalition geschuldet. Sie
hat handwerklich schlecht gearbeitet – bei der Erstellung von Erlassen und
Verordnungen, und sie hat Schulträger und Kommunen gegen Schulkonferenzen
ausgespielt. Hinzu kommt, dass mittlerweile völlig ausgeblendet wird, dass sich
Kommunen im Ländlichen Raum überwiegend für das Modell der Gemeinschaftsschule 5
entschieden haben – und zwar unabhängig von politischen Mehrheiten. Es ist daher fast
wie ein Schlag ins Gesicht dieser kommunalen Schulträger, wenn fast triumphierend
eine aktuelle Studie des Allensbacher Instituts herangezogen wird, wonach es in
Schleswig-Holstein eine deutliche Mehrheit gegen die Einheitsschule gibt. Das ist
ungemein beruhigend, denn wer will sie denn überhaupt? Keiner! Soll heißen: hier wird
ideologische Polemik als Meinungsbild verschleiert, und das ist ein Skandal.



Zu den vorliegenden Anträgen daher nur den einen Satz: Wir werden dem
Änderungsantrag der SPD zum Schulfrieden-Antrag der Regierungsfraktionen
zustimmen und uns bei dem Grünen Antrag der Stimme enthalten. Daraus ergibt sich
auch unser Abstimmungsverhalten bei den Anträgen der Linken.

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