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26.04.12 , 10:27 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Mindestlohn

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 17, 37, 48, 49, – Mindestlohngesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 268.12 / 26.04.2012
Faire Löhne statt Mindestlöhnchen
Die Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kann sich auf eine breite Verankerung in der Gesellschaft stützen. Aber bei keinem anderen Thema sind die Unterschiede hier im Landtag so deutlich. CDU und FDP lehnen weiterhin gesetzli- che und flächendeckend einheitliche Mindestlöhne ab. Damit stehen sie im Landtag al- lein.
Für uns hat der gesetzliche Mindestlohn eine große Bedeutung für den Arbeitsmarkt, aber auch für die gesellschaftliche Anerkennung von Arbeit. Es ist doch pervers, dass Unternehmen Dumpinglöhne für ihre Beschäftigten zahlen, die dann gezwungen sind eine Aufstockung zu beantragen, die letztendlich vom Steuerzahler finanziert werden. Die öffentliche Hand, also wir alle Steuer- und Beitragszahler subventionieren Billiglöh- ne – absurd!
Wir haben am 16. April 2012 ein Programm aufgelegt, was in den 100 Tagen einer Re- gierungsverantwortung umgesetzt werden soll. Unter der Überschrift Faire Löhne schreiben wir: „Wir verabschieden ein Tariftreuegesetz und ein Mindestlohngesetz. Wer vom Land Geld oder Aufträge erhalten möchte, muss sich verpflichten, faire Löhne zu zahlen.“ Das muss selbstverständlich in einen Koalitionsvertrag einfließen und dann im Landtag umgesetzt werden.
Gestern haben wir lesen können, dass auch die CDU sich in einer Arbeitsgruppe dem Mindestlohn nähert, Ihre Leute loben das als einen großer Schritt, für die Beschäftigten ist er zu klein. Statt einer wirksamen Lohnuntergrenze bleibt es beim Mindestlohn light oder bei einem Mindestlöhnchen.
Zu viele ArbeitnehmerInnen im Niedriglohnbereich werden auch weiter mit niedrigsten Löhnen abgespeist werden, wenn Sie den Kommissionsauftrag auf tariffreie Branchen beschränken.
Seite 1 von 2 Der FDP geht selbst dieser neue Unionsvorschlag zu weit – da ist nix mit mitfühlendem Liberalismus. Mit ihrer umgehenden Absage hat die FDP das Projekt Mindestlohn für diese Wahlperiode versenkt.
Rot-Grün ist der Garant für eine sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik in Deutschland – wir brauchen notwendige Reformschritte in Bund und Ländern. Die Lohnspirale nach unten muss endlich gebremst und der Staat von der Subventionierung der Niedriglöhne ent- lastet werden. Nur ein allgemeiner, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro kann klare Grenzen setzen. Er gefährdet nicht die Tarifautonomie.
In unserem vorgelegten Mindestlohngesetz geht es nicht nur um die Beschäftigten des Landes sondern auch um die Beschäftigten der staatlichen Hochschulen und für sons- tige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterlie- gen.
Weiter soll das Land Schleswig-Holstein im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse sicherstellen, dass öffentliche Unternehmen ihren Beschäftigten min- destens den von der Landesregierung durch Rechtsverordnung festgelegten Mindest- lohn zahlen.
Zuwendungen des Landes Schleswig-Holstein sollen zukünftig nur gewährt werden, wenn sich die EmpfängerInnen verpflichten, den Beschäftigten mindestens den Min- destlohn zu zahlen.
Öffentliche Aufträge werden zukünftig nur noch an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Aus- führung der Leistung mindestens den Mindestlohn zu bezahlen.
Aus unserer Sicht gibt es einen Regelungsbedarf zum Mindestlohn in Schleswig- Holstein.
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