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Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Gesetz für die Bibliotheken
PresseinformationKiel, den 25. April 2012 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 6 Gesetz für die Bibliotheken Drs. 17/683Es ist mittlerweile fast zwei Jahre her, dass der SSW den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes fürSchleswig-Holstein in den Landtag einbrachte. Die Debatte war damals konstruktiv, wie es soschön heißt, sie machte aber von Anfang an deutlich, dass es nicht einfach sein würde, fürunseren Gesetzentwurf eine Mehrheit im Plenum zu bekommen. Danach gab es eine großeschriftliche Anhörung und eine etwas kleinere mündliche. Das Ergebnis der Anhörungen warwenig überraschend: Von allen Fachleuten war zu hören, wie notwendig ein Bibliotheksgesetzist, während nicht zuletzt die kommunale Familie Kostengründe ins Spiel brachte als Argumentgegen ein Bibliotheksgesetz. Bemerkenswert fand ich die Aussage des Landesrechnungshofs,dass wir auch ohne ein Gesetz auskommen können, weil unser jetziges Bibliothekssystem jaschon mit Geld unterfüttert ist und es falsch sei, dieses Geld den Bibliotheken vorzuenthalten.Und das ist genau der springende Punkt für den SSW: Bibliotheken sind schon längst einepolitische Pflichtaufgabe, das reicht aber für den Erhalt unserer Büchereien nicht aus! Nichtnachvollziehbar sind für mich daher die vom Bildungsministerium zusammengestellten Kosten,die ein Bibliotheksgesetz mit sich bringen würde. Dass ich mit dieser Einschätzung nicht alleinstehe, zeigt die deutliche Reaktion des Büchereiverbandes. 2Die Folgen dieses Entscheidungs-Vakuums sind heute deutlicher denn je: Bibliotheken werdengeschlossen und überall im Land versuchen Kommunen aus Bibliotheken ehrenamtlichorganisierte Büchersammlungen zu machen. Damit kein Missverständnis entsteht: Ich sprechemich nicht gegen Fördervereine und Freundeskreise für Bibliotheken aus, aber solche Initiativensind nicht geeignet, den Bildungsauftrag von Bibliotheken umzusetzen.Beispielhaft ist hier die Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg, wo sich der Kreis Ende 2011aus der Finanzierung der Bibliotheken verabschiedete – gut 150.000 Euro jährlich wollte mandadurch einsparen. Seitdem versuchen die Kommunen mehr schlecht als recht mit der Kürzungklarzukommen. Wo es gut läuft, geschieht eine Übernahme durch die Stadt oder die Gemeinde.Wo man sich nicht über die Kostenfrage einigen kann – wie zum Beispiel in Glücksburg – kommtes zu heftigen Auseinandersetzungen. – Leider auch, weil nicht allen Kommunalpolitikern klar ist,was Bibliotheken leisten. Auch deshalb ist ein Gesetz notwendig!Und daher noch einmal: Wissen ist eine zentrale Ressource in Schleswig-Holstein.Vermittlungsinstanzen für Wissen sind neben Schulen und Hochschulen auch die Bibliotheken.Sie gewähren ihren Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von deren Bildungsgrad, Vorbildungoder Staatsangehörigkeit aktuelle Informationen zu allen Themen. Bibliotheken bereiten dieseThemen auf, erschließen und vertiefen sie, weil sie von Fachleuten geführt werden. So sieht esdas Gesetz vor. Auf diese Weise fungieren Bibliotheken im besten Sinne des Wortes alsPfadfinder in der modernen Datenwelt, die unerfahrene Nutzer schnell überfordern kann.Bibliotheken öffnen Horizonte.Öffentliche Bibliotheken sind also Teil unserer Bildungsinfrastruktur. Der Zugang zuInformationen ist ohne öffentliche Bibliotheken nicht mehr allen Bürgerinnen und Bürgern inSchleswig-Holstein möglich. Spannende Lektüre, abwechslungsreiche Kinderbücher oder dieInformationen aktueller Zeitungen und Zeitschriften und nicht zuletzt ein Internetzugang kostenGeld. Und das fehlt vielen Schleswig-Holsteinern: Aufstockern, Kleinverdienern oderAlleinerziehenden. Sie sind es, die durch die Abstriche an der Bibliothekversorgung am stärkstenbetroffen sind. Gutverdiener kaufen sich im Zweifelsfall ein Buch, eine CD oder eine Zeitung. Das 3können die anderen nicht; sie bleiben außen vor. Bibliothekskürzungen sind darumSozialkürzungen. Unser Gesetz haben wir also auch zum Schutz der Nutzer eingebracht.Hinzu kommt, dass Bibliotheken auch Teil des kulturellen Gedächtnisses sind. Sie bewahren underschließen regionale Zeugnisse. Ich sage voraus, dass Bibliotheken in wenigen Jahren dieeinzigen Fundstellen sein werden, wenn es um elektronische Dokumente geht. Bereits jetzt sindbeispielsweise die Musik-CD der ersten Generationen nicht mehr abspielbar. Die Musik ist weg.So wird es auch anderen elektronisch erfassten Inhalten ergehen, wenn die Bibliotheken keinePflichtexemplare mehr archivieren.Die Anhörung im Ausschuss hat uns noch einmal die enorme Bandbreite der Angebote derBibliotheken im Land vor Augen geführt. Der SSW hat die entsprechenden Anregungen bezüglichder Klarheit und Eindeutigkeit des neuen Bibliotheksgesetzes berücksichtigt und eingearbeitet.Wir haben jetzt ein gutes, gereiftes Gesetz, das die notwendigen strukturellenWeichenstellungen vornimmt. Die Begrifflichkeiten sind klar definiert und dieZuständigkeiten auch.