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26.04.12 , 15:24 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Gesetz für die Bibliotheken

Presseinformation
Kiel, den 25. April 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 6 Gesetz für die Bibliotheken Drs. 17/683

Es ist mittlerweile fast zwei Jahre her, dass der SSW den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes für
Schleswig-Holstein in den Landtag einbrachte. Die Debatte war damals konstruktiv, wie es so
schön heißt, sie machte aber von Anfang an deutlich, dass es nicht einfach sein würde, für
unseren Gesetzentwurf eine Mehrheit im Plenum zu bekommen. Danach gab es eine große
schriftliche Anhörung und eine etwas kleinere mündliche. Das Ergebnis der Anhörungen war
wenig überraschend: Von allen Fachleuten war zu hören, wie notwendig ein Bibliotheksgesetz
ist, während nicht zuletzt die kommunale Familie Kostengründe ins Spiel brachte als Argument
gegen ein Bibliotheksgesetz. Bemerkenswert fand ich die Aussage des Landesrechnungshofs,
dass wir auch ohne ein Gesetz auskommen können, weil unser jetziges Bibliothekssystem ja
schon mit Geld unterfüttert ist und es falsch sei, dieses Geld den Bibliotheken vorzuenthalten.
Und das ist genau der springende Punkt für den SSW: Bibliotheken sind schon längst eine
politische Pflichtaufgabe, das reicht aber für den Erhalt unserer Büchereien nicht aus! Nicht
nachvollziehbar sind für mich daher die vom Bildungsministerium zusammengestellten Kosten,
die ein Bibliotheksgesetz mit sich bringen würde. Dass ich mit dieser Einschätzung nicht allein
stehe, zeigt die deutliche Reaktion des Büchereiverbandes. 2
Die Folgen dieses Entscheidungs-Vakuums sind heute deutlicher denn je: Bibliotheken werden
geschlossen und überall im Land versuchen Kommunen aus Bibliotheken ehrenamtlich
organisierte Büchersammlungen zu machen. Damit kein Missverständnis entsteht: Ich spreche
mich nicht gegen Fördervereine und Freundeskreise für Bibliotheken aus, aber solche Initiativen
sind nicht geeignet, den Bildungsauftrag von Bibliotheken umzusetzen.
Beispielhaft ist hier die Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg, wo sich der Kreis Ende 2011
aus der Finanzierung der Bibliotheken verabschiedete – gut 150.000 Euro jährlich wollte man
dadurch einsparen. Seitdem versuchen die Kommunen mehr schlecht als recht mit der Kürzung
klarzukommen. Wo es gut läuft, geschieht eine Übernahme durch die Stadt oder die Gemeinde.
Wo man sich nicht über die Kostenfrage einigen kann – wie zum Beispiel in Glücksburg – kommt
es zu heftigen Auseinandersetzungen. – Leider auch, weil nicht allen Kommunalpolitikern klar ist,
was Bibliotheken leisten. Auch deshalb ist ein Gesetz notwendig!


Und daher noch einmal: Wissen ist eine zentrale Ressource in Schleswig-Holstein.
Vermittlungsinstanzen für Wissen sind neben Schulen und Hochschulen auch die Bibliotheken.
Sie gewähren ihren Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von deren Bildungsgrad, Vorbildung
oder Staatsangehörigkeit aktuelle Informationen zu allen Themen. Bibliotheken bereiten diese
Themen auf, erschließen und vertiefen sie, weil sie von Fachleuten geführt werden. So sieht es
das Gesetz vor. Auf diese Weise fungieren Bibliotheken im besten Sinne des Wortes als
Pfadfinder in der modernen Datenwelt, die unerfahrene Nutzer schnell überfordern kann.
Bibliotheken öffnen Horizonte.
Öffentliche Bibliotheken sind also Teil unserer Bildungsinfrastruktur. Der Zugang zu
Informationen ist ohne öffentliche Bibliotheken nicht mehr allen Bürgerinnen und Bürgern in
Schleswig-Holstein möglich. Spannende Lektüre, abwechslungsreiche Kinderbücher oder die
Informationen aktueller Zeitungen und Zeitschriften und nicht zuletzt ein Internetzugang kosten
Geld. Und das fehlt vielen Schleswig-Holsteinern: Aufstockern, Kleinverdienern oder
Alleinerziehenden. Sie sind es, die durch die Abstriche an der Bibliothekversorgung am stärksten
betroffen sind. Gutverdiener kaufen sich im Zweifelsfall ein Buch, eine CD oder eine Zeitung. Das 3
können die anderen nicht; sie bleiben außen vor. Bibliothekskürzungen sind darum
Sozialkürzungen. Unser Gesetz haben wir also auch zum Schutz der Nutzer eingebracht.
Hinzu kommt, dass Bibliotheken auch Teil des kulturellen Gedächtnisses sind. Sie bewahren und
erschließen regionale Zeugnisse. Ich sage voraus, dass Bibliotheken in wenigen Jahren die
einzigen Fundstellen sein werden, wenn es um elektronische Dokumente geht. Bereits jetzt sind
beispielsweise die Musik-CD der ersten Generationen nicht mehr abspielbar. Die Musik ist weg.
So wird es auch anderen elektronisch erfassten Inhalten ergehen, wenn die Bibliotheken keine
Pflichtexemplare mehr archivieren.


Die Anhörung im Ausschuss hat uns noch einmal die enorme Bandbreite der Angebote der
Bibliotheken im Land vor Augen geführt. Der SSW hat die entsprechenden Anregungen bezüglich
der Klarheit und Eindeutigkeit des neuen Bibliotheksgesetzes berücksichtigt und eingearbeitet.
Wir haben jetzt ein gutes, gereiftes Gesetz, das die notwendigen strukturellen
Weichenstellungen vornimmt. Die Begrifflichkeiten sind klar definiert und die
Zuständigkeiten auch.

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