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26.04.12 , 17:43 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 73 - Rentenkürzung nicht zulassen - Rente mit 67 zurücknehmen

Presseinformation
Kiel, den 26. April 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 73 Rentenkürzung nicht zulassen - Rente mit 67 zurücknehmen Drs. 17/1912 und 17/2487

Ältere Beschäftigte haben in Schleswig-Holstein schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nur
jeder zehnte der 64jährigen hat überhaupt einen sozialversicherungspflichtigen Job. Ohne
eigenes Verschulden, bloß weil sie den Personalchefs nicht in die Planung passen, landen Ältere
in der Arbeitslosigkeit.
Zu der Aussortierung aus dem Arbeitsmarkt kommt die zweite Diskriminierung. Die Älteren
werden durch die neuen Rentenregelungen doppelt bestraft, indem sie saftige Abschläge
kassieren, weil sie nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt, sondern als Arbeitslose in die Rente
eingetreten sind.
Das ist wie bei dem Blinden, der sich den Kopf gestoßen hat und zu hören bekommt, das komme
daher, weil er das Warnschild nicht gelesen habe. Zunächst Altersdiskriminierung auf dem ersten
Arbeitsmarkt und darauf beruhend Abschläge an der Rente. So ist das bereits bei der
Erwerbsminderungsrente diskriminierend geregelt. Dort ergeben sich versicherungstechnische
Abschläge für Erwerbsunfähigkeit, weil der Bezieher frühzeitig erwerbsunfähig geworden ist.
Diese Widersinnigkeit versteht doch kein Mensch. Solche Regelungen sind faktische
Rentenkürzungen und nichts anderes. 2
Der SSW lehnt angesichts der hohen Arbeitslosigkeit der Älteren die Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters ab.
Wir stimmen dagegen dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu, der unter anderem auf die
Erwerbsintegration der Älteren abzielt. Wenn sich der Facharbeitermangel weiter zuspitzt,
werden die Unternehmer ganz von allein ihren älteren Beschäftigten Teilzeitangebote machen.
Auf diese Weise werden sie die Älteren als Reserve aktivieren. In diesem Zusammenhang spielt
auch Konzepte der Personalentwicklung eine Rolle. Die Beschäftigten müssen weitergebildet
werden, so dass sie im Alter andere Tätigkeiten ausführen als zu Beginn ihres Berufslebens. So
kann eine Baufirma einen älteren erfahrenen Maurer als Bauleiter oder Koordinator gut
einsetzen. Auf diese Weise gelingt die Erwerbsintegration der älteren Beschäftigten, die dann
ohne Abschläge in Rente gehen können
Darüber hinaus unterstützt der SSW weitere Anstrengungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.
Denn auch in dem hoch industrialisierten Land wie Deutschland gibt es Millionen von Jobs, die
Menschen zerschleißen. Wer zum Beispiel auf der Werft im Winter und Sommer draußen
arbeitet oder in einer Gießerei Staub einatmet, der hält nicht bis zu seinem 67.Geburtstag durch.
Der ist vorher so kaputt, dass an eine Weiterbeschäftigung nicht zu denken ist. Diese
Beschäftigten haben zwar ihr Leben lang Rentenbeiträge eingezahlt, oftmals vier Jahrzehnte
lang; wenn sie dann nicht mehr können, werden sie mit Abschlägen abgespeist. Zynischerweise
liegt ihre Lebenserwartung unter denen von Akademikern, so dass sie nur ein paar Jahre ihre
geschmälerte Rente genießen können.
Wenn wir über Rente sprechen, müssen wir auch über Arbeitsschutz und betriebliche
Gesundheitsförderung sprechen. Diese müssen verbessert werden, damit die Beschäftigten eine
echte Chance haben, gesund das Rentenalter zu erreichen.
Aber trotz aller Argumente, Fakten und Zahlen, die niemand anzweifelt, hatte der
Änderungsantrag keine Chance. Da wurde wider besseres Wissen aus rein taktischen Gründen
im Ausschuss gestimmt. Ich bin aber überzeugt, dass die Quittung für solche Inkonsequenz auf
dem Fuße folgt. Nämlich am 6. Mai.

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