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08.08.12 , 14:19 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 341.12 / 08.08.2012


Verfassungsgericht ist der Politik mal wieder voraus!
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Gleichstellung von einge- tragenen Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer und der aktuellen Dis- kussion zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Lebens- bereichen erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende der Grünen, Rasmus Andresen:
Verfassungsgericht ist der Politik mal wieder voraus!
Während in der Politik noch diskutiert wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht weise im Sinne der Gleichstellung. Homosexuelle Paare dürfen im Steuerrecht nicht diskriminiert werden, auch nicht bei der Grunderwerbssteuer. Die Küsten-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die volle Gleichstellung für Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuelle zugesichert. Dies gilt auch für das Steuerrecht.
Wir fordern die schleswig-holsteinischen Christdemokraten im Landtag und Bundestag auf, unsere Koalition bei der Gleichstellung zu unterstützen. Sie stehen vor der Frage, ob Sie den mutigen Schritt ihrer 13 BundestagskollegInnen mitgehen oder ob Sie zu- sammen mit der CSU ideologisch verbohrt in der Ecke stehen wollen.

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