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Bernd Voß zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Landeswassergesetzes Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt der küstenschutzpolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Bernd Voß: Nr. 362.11 / 22.08.2012 Hat sich die FDP im Küstennebel verirrt? Um es vorweg zu sagen, der Gesetzentwurf der FDP ist inhaltlich Okay. Die Änderung des Landeswassergesetzes – Stichwort Küstenschutzabgabe – ist nach dem Koalitionsvertrag vorgesehen. Um die Möglichkeiten der Änderungen des Landeswassergesetzes – der Küstenschutzabgabe – der schwarz-gelben Landesregierung umzusetzen, hätte es noch einer Verordnung bedurft. Die haben sie in ihrer Regierungszeit nicht hinbekommen. Von der jetzigen ist sie nicht vorgesehen. Wenn wir in der Begründung ihres vorgelegten Gesetzesentwurfes lesen, dass sie mit dieser Initiative der Landesregierung die Möglichkeit zur Erhebung der Küstenschutzabgabe per Verordnung nehmen wollen, stellt sich die Frage: Können wir davon ausgehen, dass die FDP jetzt weitere Gesetzesinitiativen startet, um das Land von falschen oder handwerklich schlechten Beschlüssen der schwarz-gelben Regierungszeit zu befreien? Aber jetzt zur Sache: Schleswig-Holstein braucht eine offene Debatte über die Folgekosten des Klimawandels für unser Land. Das Land, darum geht es bei der Küstenschutzabgabe, ist ohne die von der ersten Deichlinie und ihren Bauwerken geschützten Fläche, über 25 Prozent der Landesfläche, über 300.000 EinwohnerInnen, nicht lebensfähig. Angesichts der globalen Folgen des Klimawandels muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten für Küstenschutzmaßnahmen in den nächsten Jahren noch erheblich steigen werden. Bereits in den letzten Jahren sind die Kosten für den Küstenschutz an der ersten Deichlinie von ca 50 Millionen auf 60 Millionen Euro gestiegen. Das Land trägt ungefähr 45 Prozent der Kosten. Deshalb ist es notwen- Seite 1 von 2 dig, neue Konzepte aufzugreifen und weitere Mittel für den Küstenschutz einzuwerben.Wir brauchen eine breite Debatte im Land zu diesem Thema: An dieser Stelle will ich der alten Landesregierung Respekt zollen, dass sie sich dem gestellt hat und mit der geplanten Einführung der Küstenschutzabgabe auch mehr Bewusstsein für die neuen Anforderungen an den für unser Land elementaren Küstenschutz geschaffen hat. Besonders die CDU hat sich hier viel Ärger bei ihren Mitgliedern und ihren WählerInnen in der Vergangenheit eingefangen.Aber handwerklich war das, was geplant und abgeliefert wurde, nicht nur suboptimal, es war einfach aus folgenden Gründen schlecht: 1. Der Kreis der Zahler ist begrenzt. Für die Folgen des Klimawandels und den Küstenschutz sind aber alle BürgerInnen des Landes verantwortlich. Die alte Landesregierung hat sich nicht einmal bemüht, die solidarische Beteiligung aller BürgerInnen des Bundeslandes am Klima- und Küstenschutz zu ermöglichen. Das hätte zum Beispiel über eine Bundesratsinitiative zu einer Klimaschutzsteuer erfolgen können.2. Den Einheitswert als Basis zu nehmen ist ungerecht: für Wohnhäuser und Flächen wird gezahlt. Besonders bei Gewerbegrundstücken spiegelt der Einheitswert nicht annähernd die realen Werte wieder. Kurz gesagt: Die Gebäudehülle hat einen Einheitswert, die technische Anlage drinnen oder daneben nicht. Zum Beispiel: Große Anlagenwerte und Anlagenrisiken, die erst durch den Küstenschutz möglich wurden, wären nicht in angemessener Höhe beteiligt. Beispiele AKW: zahlt nur für die Hülle und Hallen, nicht für atomare Zwischenlager, Atomtechnik etc., Bei einer Chemieanlage oder Sondermüllverbrennung geht nur die Halle in die Einheitsbewertung ein, nicht die ganzen technischen Anlagen und Röhren. Ähnlich begrenzt ist es auch bei regenerativen Energieanlagen.Zu den Haushaltsberatungen 2010 kamen CDU und FDP dann noch auf die Idee, sich mit einem Entschließungsantrag im Landtag aus der Sache herauszuwinden, über einen Griff in den Finanzausgleich und einer Freistellung der Küstenschutzmaßnahmen vom naturschutzfachlichen Ausgleich.Alles Küstennebel. Unsolidarisch und ungerecht und keine Perspektive auf Besserung aufzeigend war das, was Schwarz-Gelb hier unterm Strich abgeliefert hat. as fehlt im FDP-Antrag: Ein Vorschlag wo Einnahmen herkommen sollen oder Kosten gespart werden sollen, um das Haushaltsloch von ca. sechs Millionen Euro zu schließen.Mit öffentlichkeitswirksamen Anträgen und Populismus kommen wir beim Thema Küstenschutz nicht weiter. Wir werden bei uns und in der Bevölkerung die Erkenntnis schärfen müssen, dass Klimawandel und Küstenschutz zukünftig erheblich mehr Geld kosten werden. Diese Kosten müssen solidarisch und gerecht im Land und von Land, Bund und Europa getragen werden. *** 2