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Lars harms zu TOP 9, 10 und 11 - Landesplanung
Presseinformation Kiel, den 22.08.2012Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 9, 10 + 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften Drs. 18/90, 18/91 + 18/92Der SSW hat sich seit jeher dafür ausgesprochen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.In vielen Fällen sind Entscheidungen vor Ort am sinnvollsten. Lösungen für regionale Problemelassen sich hier häufig schneller und einfacher finden als auf Landesebene. Und diegeografische Nähe ist nicht selten auch mit größerer Sachkenntnis verbunden. Doch dieräumliche Entwicklung des Landes unter Berücksichtigung langfristiger Ziele und allgemeinerGrundsätze zählt aus unserer Sicht nicht zu den Aufgaben, die ohne weiteres auf kommunalerEbene gelöst werden können. Sowohl Landesplanung als auch Regionalplanung sind zu RechtAufgaben der obersten Planungsbehörde. Die hier vorhandenen Kompetenzen wollen wir auchin Zukunft zielführend im Sinne der verschiedenen Regionen nutzen. 2Der Änderung der planungsrechtlichen Vorschriften durch CDU und FDP mag die gute Absichtzugrunde gelegen haben, die kommunale Ebene zu stärken. Dies will ich den Kollegen gar nichtabsprechen. Doch wenn man tatsächlich im Sinne der Kommunen handeln will, ist es umsowichtiger, bei drohenden Fehlentwicklungen zu ihren Lasten einzugreifen.Ich habe schon in der letzten Debatte zu diesem Thema davor gewarnt und muss hier einsdeutlich sagen: Wir können und wollen weder einen Konkurrenzkampf um die Trägerschaft derRegionalplanung entfachen noch einen Verlust von Fachlichkeit auf Landesebene in Kaufnehmen. Es deutet sich aber schon heute an, dass die durch CDU und FDP eingeleitetenÄnderungen genau zu einem solchen Gegeneinander der Kreise und zum Abbau vonKompetenz auf Landesebene geführt hätten. Auf diesem Weg wäre aus Sicht des SSW ein Keilin die Planungsräume getrieben worden.Vor diesem Hintergrund ist es absolut folgerichtig, das Gesetz zur Änderungplanungsrechtlicher Vorschriften zurückzunehmen. Der Ansatz der Vorgängerregierung ist nettgemeint - führt aber ganz offensichtlich in eine Sackgasse. Die konnexitätsbedingtenMehrausgaben in Höhe von rund 750.000 Euro, die mit der geplanten Änderung auf unszugekommen wären, bestätigen diesen Eindruck. Statt Streit und Zwietracht zu sähen undGeld zum Fenster hinauszuwerfen das an anderer Stelle fehlt, soll diese wichtige Aufgabe auchweiterhin von der Landesplanungsbehörde übernommen werden. Dass dabei die Kommunenangemessen beteiligt werden, ist doch völlig unstrittig. Und die Einschätzung, dass diesesVerfahren gut funktioniert, wird nicht zuletzt auch von den Betroffenen selbst geteilt.Was die Änderung des Kommunalabgabengesetztes und die Frage der Straßenbaubeiträgeangeht, so wird es sicher immer Diskussionen darüber geben, ob diese gerecht erhoben werdenoder nicht. Auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass der SSW durchaus mit mehr Freiheit für dieKommunen hätte leben können, sehen wir diese Änderung als guten Kompromiss. Denn uns istin dieser Frage immer die Entlastung jener Menschen am wichtigsten gewesen, die eine solcheAbgabe vor Probleme stellt. Dies ist im aktuellen Entwurf durch die Möglichkeit der 3Ratenzahlung gesichert. In der Praxis heißt das, dass Menschen mit niedrigerem Einkommenund geringeren Kreditaussichten auch zukünftig nicht in die Schuldenfalle getrieben werden.Besondere Härten werden damit vermieden und der aus unserer Sicht wichtigste sozialeAspekt bleibt gewahrt.Selbstverständlich sind die vorliegenden Änderungen das Ergebnis eines Abwägungsprozesses.Tatsache ist, dass die Aufhebung der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgenweder unumstritten noch unproblematisch war. Ich will gerne daran erinnern, dass in dieserSache auch die kommunale Familie selbst nicht mit einer Stimme gesprochen hat. Und nichtzuletzt lässt sich der Fakt, dass der Wettbewerb unter den Kommunen durch die bisherigeRegelung erheblich verschärft wurde, nicht von der Hand weisen. Wir verbinden daher mitdieser Änderung nicht nur die Hoffnung, dass sowohl finanzschwachen Kommunen wieBürgern geholfen werden kann. Wir denken auch, dass die jetzige Regelung erheblich leichterzu administrieren sein wird.