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23.08.12 , 16:55 Uhr
SSW

Lars harms zu TOP 9, 10 und 11 - Landesplanung

Presseinformation Kiel, den 22.08.2012



Es gilt das gesprochene Wort

Lars Harms

TOP 9, 10 + 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften Drs. 18/90, 18/91 + 18/92


Der SSW hat sich seit jeher dafür ausgesprochen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.
In vielen Fällen sind Entscheidungen vor Ort am sinnvollsten. Lösungen für regionale Probleme
lassen sich hier häufig schneller und einfacher finden als auf Landesebene. Und die
geografische Nähe ist nicht selten auch mit größerer Sachkenntnis verbunden. Doch die
räumliche Entwicklung des Landes unter Berücksichtigung langfristiger Ziele und allgemeiner
Grundsätze zählt aus unserer Sicht nicht zu den Aufgaben, die ohne weiteres auf kommunaler
Ebene gelöst werden können. Sowohl Landesplanung als auch Regionalplanung sind zu Recht
Aufgaben der obersten Planungsbehörde. Die hier vorhandenen Kompetenzen wollen wir auch
in Zukunft zielführend im Sinne der verschiedenen Regionen nutzen. 2
Der Änderung der planungsrechtlichen Vorschriften durch CDU und FDP mag die gute Absicht
zugrunde gelegen haben, die kommunale Ebene zu stärken. Dies will ich den Kollegen gar nicht
absprechen. Doch wenn man tatsächlich im Sinne der Kommunen handeln will, ist es umso
wichtiger, bei drohenden Fehlentwicklungen zu ihren Lasten einzugreifen.
Ich habe schon in der letzten Debatte zu diesem Thema davor gewarnt und muss hier eins
deutlich sagen: Wir können und wollen weder einen Konkurrenzkampf um die Trägerschaft der
Regionalplanung entfachen noch einen Verlust von Fachlichkeit auf Landesebene in Kauf
nehmen. Es deutet sich aber schon heute an, dass die durch CDU und FDP eingeleiteten
Änderungen genau zu einem solchen Gegeneinander der Kreise und zum Abbau von
Kompetenz auf Landesebene geführt hätten. Auf diesem Weg wäre aus Sicht des SSW ein Keil
in die Planungsräume getrieben worden.


Vor diesem Hintergrund ist es absolut folgerichtig, das Gesetz zur Änderung
planungsrechtlicher Vorschriften zurückzunehmen. Der Ansatz der Vorgängerregierung ist nett
gemeint - führt aber ganz offensichtlich in eine Sackgasse. Die konnexitätsbedingten
Mehrausgaben in Höhe von rund 750.000 Euro, die mit der geplanten Änderung auf uns
zugekommen wären, bestätigen diesen Eindruck. Statt Streit und Zwietracht zu sähen und
Geld zum Fenster hinauszuwerfen das an anderer Stelle fehlt, soll diese wichtige Aufgabe auch
weiterhin von der Landesplanungsbehörde übernommen werden. Dass dabei die Kommunen
angemessen beteiligt werden, ist doch völlig unstrittig. Und die Einschätzung, dass dieses
Verfahren gut funktioniert, wird nicht zuletzt auch von den Betroffenen selbst geteilt.


Was die Änderung des Kommunalabgabengesetztes und die Frage der Straßenbaubeiträge
angeht, so wird es sicher immer Diskussionen darüber geben, ob diese gerecht erhoben werden
oder nicht. Auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass der SSW durchaus mit mehr Freiheit für die
Kommunen hätte leben können, sehen wir diese Änderung als guten Kompromiss. Denn uns ist
in dieser Frage immer die Entlastung jener Menschen am wichtigsten gewesen, die eine solche
Abgabe vor Probleme stellt. Dies ist im aktuellen Entwurf durch die Möglichkeit der 3
Ratenzahlung gesichert. In der Praxis heißt das, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen
und geringeren Kreditaussichten auch zukünftig nicht in die Schuldenfalle getrieben werden.
Besondere Härten werden damit vermieden und der aus unserer Sicht wichtigste soziale
Aspekt bleibt gewahrt.


Selbstverständlich sind die vorliegenden Änderungen das Ergebnis eines Abwägungsprozesses.
Tatsache ist, dass die Aufhebung der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen
weder unumstritten noch unproblematisch war. Ich will gerne daran erinnern, dass in dieser
Sache auch die kommunale Familie selbst nicht mit einer Stimme gesprochen hat. Und nicht
zuletzt lässt sich der Fakt, dass der Wettbewerb unter den Kommunen durch die bisherige
Regelung erheblich verschärft wurde, nicht von der Hand weisen. Wir verbinden daher mit
dieser Änderung nicht nur die Hoffnung, dass sowohl finanzschwachen Kommunen wie
Bürgern geholfen werden kann. Wir denken auch, dass die jetzige Regelung erheblich leichter
zu administrieren sein wird.

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