Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

24.08.12 , 10:51 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 8 + 14 - Glücksspielwesen

Presseinformation Kiel, den 24.08.2012

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 8 + 14 Entwurf eines Gesetzes zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze Drs. 18/79 + 18/104
Betrachtet man die Diskussionen zu den glücksspielrechtlichen Vorschriften in der gesamten
Bundesrepublik, so kann man feststellen, dass die Diskussion im Laufe der Zeit immer schräger
geführt wurde. Am Anfang der Diskussionen stand die Frage, ob es überhaupt akzeptabel ist,
dass der Staat Regelungen einführt, die zu einer verstärkten Spielsucht führen können. Diese
Diskussion wäre es eigentlich Wert gewesen, vernünftig zu Ende geführt zu werden.
Stattdessen hat aber die alte Landesregierung den Interessen der Glücksspiellobby dienen
wollen und natürlich die Einnahmen des Landes durch die Liberalisierung des Glückspiels
steigern wollen. Hierfür ging die damalige schwarz-gelbe Landesregierung sogar den Weg in
die Einbahnstraße und klinkte sich aus einem gemeinsamen Staatsvertrag aus. Damit
wandelte sich die Diskussion in eine Finanzdiskussion und dies führte auch dazu, dass man in
den anderen Bundesländern den Staatsvertrag änderte und somit auf den damaligen
schleswig-holsteinischen Weg einschwenkte. Wenn wir also heute über den Staatsvertrag 2
reden, dann reden wir auch über einen Staatsvertrag, der mehr zulässt als in der
Vergangenheit möglich war.
Das an sich ist schon für uns das maximale Entgegenkommen und deshalb ist es auch klar,
dass die einseitigen Landesregelungen so schnell wie möglich weg müssen. Es ist nämlich nicht
staatliche Aufgabe, mehr Süchtige zuzulassen, um Geld zu verdienen. Sondern es ist staatliche
Aufgabe, Sucht zu verhindern. Und wir wissen alle, dass die Liberalisierung des Glücksspiels
dazu führt, dass legal und damit im wesentlich größeren Umfang für Glücksspiel geworben
wird. Und wo mehr geworben wird, gibt es mehr Spieler geben und wo es mehr Spieler gibt,
gibt es auch mehr Süchtige. Für den SSW hat es daher allerhöchste Priorität, Spielsucht zu
verhindern. Deswegen muss das Glücksspielgesetz der alten Regierung so schnell wie möglich
weg.


Wenn wir uns ansehen, auf welche Art und Weise dies geschehen kann, dann wissen wir, dass
dies schwieriger ist, als ursprünglich angenommen. Wenn das bisherige Glücksspielgesetz
zurückgenommen wird, dann muss dieser Schritt notifiziert werden und wenn dann der
Staatsvertrag in Zukunft an die Stelle des Glücksspielgesetzes treten soll, dann wird dies
möglicherweise auch einer Notifizierungspflicht bei der EU unterliegen. Dass heißt, dass es
sein kann, dass diese Verfahrensabläufe Zeit brauchen. Das normale Notifizierungsverfahren
dauert mindestens drei Monate. Und in dieser Zeit wird es wohl nicht möglich sein, eine zweite
Lesung durchzuführen. Ich sage dies deshalb, weil klar sein muss, dass die neue Koalition nicht
für das verantwortlich gemacht werden kann, was vor diesem Hintergrund passieren kann –
nämlich, dass Lizenzen erteilt werden müssen. Wenn also Lizenzen erteilt werden, dann liegt
dass daran, dass die alte Regierung dieses Gesetz durchgepaukt hat und wissentlich in Kauf
genommen hat, dass mehr Spielsüchtige die Folge sein werden.


Um es klar zu sagen, es wird nicht politisch entschieden, ob eine Lizenz für Online-Poker auf
Grundlage des bestehenden Gesetzes erteilt wird. Weder die Landesregierung noch der
Landtag haben hier formale Eingriffsmöglichkeiten. Deshalb kann man dieses auch nicht im 3
Landtag beschließen, wie es die CDU beantragt hat. Ob eine Lizenz erteilt wird, ist von der
geltenden Rechtsgrundlage abhängig und es ist von der Erfüllung der notwendigen Auflagen
abhängig, die im Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde – dem
Innenministerium – eingefordert werden. Erfüllt ein Antrag die Bedingungen und die
rechtlichen Anforderungen, ist die Lizenz ohne schuldhafte Verzögerung zu erteilen, ansonsten
könnten hohe Schadensersatzforderungen auf das Land zukommen, die wir uns nicht leisten
können und auch nicht wollen. Deshalb kann man sicher sein, dass die Verwaltung hier
rechtstreu und verantwortungsvoll arbeiten wird und dies kann eben auch dazu führen, dass
etwas genehmigt werden muss, was wir uns politisch nicht wünschen und wovor wir die
Menschen bewahren wollen. Wenn also der Spielsucht hierdurch Vorschub geleistet wird und
möglicherweise auch noch andere Nachteile entstehen sollten, dann ist dies der Engstirnigkeit
der damaligen schwarz-gelben Koalition geschuldet.


Das bedeutet, dass wir zwar versuchen werden, die Gesetzesänderungen schnell und rechtlich
einwandfrei umzusetzen. Aber es ist auch wichtig, dass wir mögliche
Schadensersatzzahlungen verhindern und dass wir auch sicherstellen, dass die EU keine
Strafzahlungen gegen uns verhängt. Wir haben hier ein Zeitfenster von drei Monaten an dem
wir höchstwahrscheinlich nicht vorbei kommen. Trotzdem werden wir das Glücksspielgesetz
aufheben und dem Staatsvertrag aller Bundesländer beitreten. Wir tun dies, um Schlimmeres
zu verhindern und wir tun dies aus Verantwortung vor den Bürgerinnen und Bürgern unseres
Landes und nicht, weil wir der Glücksspiellobby einen Dienst erweisen wollen. Das
unterscheidet unsere Politik von der bisherigen Politik von Schwarz-Gelb.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen