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24.08.12 , 11:10 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 8+, 14 – Glücksspieländerungsstaatsvertrags Pressesprecherin Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Claudia Jacob Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Rasmus Andresen: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 374.11 / 24.08.2012



Ihr unsolidarischer Kamikaze-Kurs hat uns in die Sackgasse geführt
Es gibt kaum Themen, die uns in der vergangenen Legislaturperiode intensiver beglei- tet haben als das Glücksspiel.
Beispielsweise haben wir im März als damalige Opposition sie aufgefordert Schaden vom Land abzuwenden und durch die Aufhebung ihres Gesetzes teure Schadenser- satzzahlungen vom Land abzuwenden.
Aber sie waren wie im Rausch, elektrisiert. Für uns Grüne stand immer fest: Ein ge- meinsamer Weg mit den anderen Bundesländern ist Voraussetzung für einen guten Glückspielstaatsvertrag.
Wir wollen eine gemeinsame Lösung finden, so wie es der ehemalige Ministerpräsident Carstensen für die Landesregierung am 28. Oktober 2011 formuliert hatte und es für die Landesregierung auf der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt hat.
Doch leider waren diese Worte sehr schnell überholt.
Arp auf Malta, die von der Presse betitelte „Sylter-Sause“ und lustige Empfänge mit un- klarer Finanzierung und Glücksspiellobbyisten wie Boris Becker. Dementsprechend ne- gativ war das Presseecho: „Willst du viel, spiel in Kiel“ oder „Die Zocker von der Kieler Seite 1 von 4 Förde“.
Wir wollen den von Herrn Carstensen anfangs gewünschten gemeinsamen Weg jetzt gehen, auch wenn er deutlich schwieriger geworden ist.
Ihr unsolidarischer Kamikaze-Kurs hat uns in die Sackgasse geführt.
Es schadet dem Land massiv, dass sie die anderen Länder zu Gunsten der Glücks- spiellobby im Regen stehen gelassen haben.
Auch wenn Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag der anderen Länder beitritt, wird es bei einem Sonderweg für Schleswig-Holstein aufgrund vergebener Lizenzen bleiben.
Schleswig-Holstein ist außen vor und wir haben so erheblichen Einfluss auf die Ausge- staltung des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages verloren.
Und auch bei anderen wichtigen Verhandlungen zwischen den Ländern, stärkt ihr Aus- scheren unsere Verhandlungsposition nicht. Es ist deshalb folgerichtig, davon zu spre- chen, dass eine einheitliche Lösung mit den anderen Bundesländern an sich von Be- deutung ist.
Ich kann übrigens gut nachvollziehen, dass die anderen Länder keine Lust auf Beleh- rungen aus Schleswig-Holstein haben. Gute Kooperation sieht anders aus.
Wir wollen dazu den Startschuss geben. Wir sind uns in der Koalition einig dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beizutreten.
Für uns Grüne kann ich aber auch erklären, dass wir uns nicht jeden obrigkeitsstaatli- chen Gedanken der 15 Länder zu Eigen machen. Es ist eine deutliche Schwäche, dass Online-Casinospiele und Online-Poker illegal bleiben.
So lässt man bewusst viele tausende Spieler und Spielerinnen in der Illegalität. Dies hilft weder den Betroffenen noch sonst irgendwem.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass die EU Kommission von Deutschland eine Daten- grundlage einfordert, die belegen muss, dass das Verbot von Online Glücksspiel im Sinne der Suchtprävention ist. Uns Grüne leuchtet das jedenfalls nicht ein.
Kontrolle kann es nur geben, wenn der Onlinebereich in die Legalität geführt wird, so werden viele Menschen entkriminalisiert und der Staat kann zielgerichtet über Abgaben steuern.
Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr beim Lotto halten wir ein Staatsmonopol für richtig. Auch hier gilt legal und unter staatlicher Kontrolle kann auch aus Verbraucher- perspektive mehr erreicht werden.

2 Zahlreiche Stellungnahmen, wie die des Gesamtverbandes für Suchtkrankenhilfe, ha- ben ihnen deutlich gemacht, dass der schleswig-holsteinische Sonderweg vor allem ei- ne Verlierergruppe hat: Die Suchtkranken.

Die ohnehin schon anwachsende Gruppe an Spielsüchtigen wird, so befürchten die Experten, bei Aufgabe des Staatsmonopols weiter wachsen. Das darf so nicht sein. Auch deshalb brauchen wir einen Neustart beim Glücksspiel.
Wer die Glücksspieldebatte aus ökonomischer Perspektive betrachtet, der muss die sozialen Folgekosten mitrechnen. Prof. Tilmann Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Uni Hohenheim kommt in seinen Berechnungen auf soziale Folgekos- ten, die allein jetzt in einem streng regulierten Markt bei weit über 200 Millionen Euro liegen. Ein Großteil würde bei einer weitgehenden Liberalisierung natürlich in Schles- wig-Holstein anfallen.
Ich weiß gar nicht wie viele Lizenzen sie eigentlich vergeben wollen, um nur rein öko- nomisch diesen Verlust auszugleichen.
Wer also ernsthaft behauptet, dass Glücksspiel ein lukratives Geschäft ist, denkt be- triebswirtschaftlich und nicht volkswirtschaftlich. Dies ist nicht der Ansatz der neuen Koalition. Für uns ist die Glücksspieldebatte im Kern eine Allgemeinwohldebatte und keine ökonomische.
Wer über Glücksspiel debattiert muss auch immer über Geldwäsche reden. Deutsch- land ist ein Geldwäscheparadies. Laut OECD wird in Deutschland jährlich ca. 57 Milli- arde Euro Geld kriminell gewaschen.
Glücksspiel fördert Geldwäsche. Dies geht auch aus einer Stellungnahme von Prof. Adams von der Universität Hamburg zur Geldwäscheprävention hervor. Aus dem Gut- achten geht sehr deutlich hervor, dass gerade der Onlinebereich für Geldwäsche sehr anfällig ist. Hinzu kommt die operative Ebene. Aus einem Schreiben des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetages geht hervor, dass die Kommunen überhaupt nicht fach- lich und organisatorisch die Kontrolle gewährleisten können. Die ehemalige Landesre- gierung wird für ihr Nichtstun kritisiert.
Ich möchte auch ein paar Sätze zur EU-Notifizierung sagen. Es ist interessant zu be- obachten, dass man nicht mal eine Einigung darüber erzielen kann ob die Glückspie- länderungsstaatsvertrag EU notifiziert ist.
Für uns steht fest, dass die EU den Ländern noch massive Hausaufgaben mitgegeben hat. Diese gehören für uns genauso ins Verfahren, wie eine ordentliche Anhörung. Und Sie wissen auch, dass eine EU-Notifizierung durch ihr Ausscheren für den Glücks- spieländerungsstaatsvertrag weiter erschwert wurde. So muss es u.a. bei den Geld- spielgeräten und Pferdewetten laut dem Gutachten von Rechtsanwalt Martin Arendts ein einheitliches Regelungssystem geben. 3 Auch deshalb ist unser Weg richtig, sonst wird es eine gegenseitige Blockade der Glücksspielgesetze geben. Wem ist dann eigentlich geholfen?
Der Vorwurf die Landesregierung würde geltendes Recht nicht anwenden, weise ich scharf zurück. Geltendes Recht wird angewandt bis wir es geändert haben. Wie sollte es auch anders sein.
Und so ist es bedauerlicherweise zu Lizenzvergaben gekommen. Diese Koalition ist sich einig, ihren Vertrag aufzuheben, aber natürlich ist er gültig bis wir dieses Ziel er- reicht haben.
Ich möchte für meine Fraktion noch einige Worte zu ihrem Initiativantrag bezüglich der Kölner Kanzlei CBH sagen. Ihr Antrag ist ein Showantrag. Das Land Hessen ist für das Verfahren von den anderen Bundesländern nominiert worden und hat die Kanzlei CBH beauftragt das Verfahren zu begleiten. Als Grüne haben wir erhebliche Bauchschmer- zen in der Sache. Es ist aber ein grundsätzliches Problem, dass es insgesamt nur we- nige auf Glücksspielrecht spezialisierte Kanzleien gibt.
Wir Grüne begleiten dies skeptisch. Wir sind uns sicher, dass die Landesregierung un- sere Bedenken teilt. Allerdings gehört zur Ehrlichkeit auch, dass wir nicht Teil des Staatsvertrages sind und deshalb wenig Handhabung auf beschlossene Verfahren ha- ben. Deshalb werden wir ihren Antrag, Herr Arp, ablehnen.
Wir Grüne machen es uns beim Glücksspiel nicht einfach. Durch die Insellösung der Vorgängerkoalition ist es nicht einfacher geworden eine tragfähige Lösung zu finden.
Ich bin mir aber sicher, dass wir dies in der Koalition gemeinsam hinbekommen.

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