Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

24.08.12 , 12:38 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 21 - Zukunft der Justizvollzugsanstalten

Presseinformation Kiel, den 24.08.2012

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering

TOP 21 Zukunft der Justizvollzugsanstalten Drs. 18/83

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neugestaltung der Sicherungsverwahrung
gehört wahrlich nicht zu den Themen, die in der Öffentlichkeit positiv besetzt sind. Hinzu
kommt, dass konkrete Fristen eingehalten werden müssen, damit Schleswig-Holstein am 31.5.
2013 nicht in der Situation steht, alle Sicherheitsverwahrten frei lassen zu müssen, falls es noch
keine verfassungskonforme Einrichtung im Sinne des Urteilsspruchs des
Bundesverfassungsgerichts gibt. Es muss eine eigenständige Abteilung oder eine getrennte
Einrichtung in einer JVA geschaffen werden, das ist die Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts. Eine weitere zentrale Vorgabe lautet, dass der Staat dazu
verpflichtet ist, Therapieangebote vorzuhalten, um letztlich zu vermeiden, dass Menschen mit
Sicherungsverwahrung nicht einfach nur verwahrt werden.


Der SSW begrüßt daher ausdrücklich, dass sich unsere neue Justizministerin gleich nach ihrem
Amtsantritt dieses schwierigen Themas angenommen hat. Sie hatte ja auch keine andere
Wahl, weil Schwarz-Gelb es eben nicht geschafft hatte, sich in dieser Sache zu verständigen.
Man wurde sich nicht einig und hinterließ der neuen Landesregierung damit eine ganz 2
schwierige Situation. Denn Fakt ist, dass es für CDU und FDP nicht möglich gewesen wäre bis
zum 1.Juni nächsten Jahres eine dauerhafte Lösung für das Problem Sicherungsverwahrung
hinzubekommen. Ministerin Spoorendonk hat nunmehr erreicht, dass es eine
Übergangslösung in Kooperation mit Hamburg geben wird. Darüber freuen wir uns, und daran
gibt es aus Sicht des SSW nichts zu mäkeln. Die weiteren Verhandlungen mit Hamburg werden
zeigen, ob es uns gelingen wird, sich auch auf eine Dauerlösung zu verständigen. Das Ziel der
Kooperation ist aber richtig, davon sind wir überzeugt.


Der Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Blauen Koalition hält fest, dass wir moderne Standards für
den Strafvollzug in Schleswig-Holstein brauchen. Und er hält fest, dass die JVA in Flensburg
nicht geschlossen werden soll. Auf diese Diskussion werde ich jetzt nicht im Einzelnen
eingehen, dazu ist vor der Landtagswahl schon alles gesagt worden. Die Diskussion ging quer
durch alle Parteien – nicht zuletzt, weil die schwarz-gelbe Landesregierung keine
überzeugende Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen konnte. Der mündliche Bericht der
Ministerin hat zudem ja deutlich gemacht, dass wir in den nächsten Jahren alle vorhandenen
Haftplätze brauchen, damit die Überbelegung in den JVAs nicht zu einem noch größeren
Problem wird.


Nun gibt seit 10 Jahren ein Sanierungsprogramm für unsere alten JVAs. Dies muss dringend zu
Ende geführt werden, um das Problem der Überbelegung in den Griff zu kriegen. Insgesamt
steht Schleswig-Holstein seit vielen Jahren für eine liberale Justizpolitik, die sich bekanntlich
auch darin niederschlägt, dass wir im Bundesvergleich einen Spitzenplatz innehalten, wenn es
um Haftvermeidung geht.


Daher ist es für den SSW wichtig – trotz aller Haushaltsprobleme – an den Grundsätzen eines
modernen Strafvollzugs festzuhalten. Wir freuen ist darüber, dass es dem Justizministerium
gelungen ist, die die wichtige Arbeit der Integrationsbegleitung weiterzuführen. Diese
Integrationsbegleiter arbeiten eng mit einer Vielzahl von Akteuren des Justizvollzugs 3
zusammen – sowohl mit den Arbeitsagenturen und Jobzentren wie auch mit den Kommunen –
und genau dies ist der richtige Weg.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen