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Burkhard Peters zum Meldewesen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 33 – Fortentwicklung des Meldewesens Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53Burkhard Peters: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 382.12 / 24.08.2012Keine Fortentwicklung, sondern Rückschritt ins MittelalterDie Gesetzesüberschrift klingt fortschrittlich und modern: Fortentwicklung des Melde- wesens. In Wahrheit handelt es sich um einen echten Rückschritt ins Mittelalter des Da- tenschutzes. Nicht nur haben CDU und FDP den ursprünglichen Entwurf verschlimm- bessert, sie wollten ihn auch noch en passant durch das Bundestagsplenum schleusen, in der Hoffnung, es bekommt während der Europameisterschaft niemand so richtig mit.Jetzt tut die Bundesregierung erschreckt und möchte sich als Retter des Meldegesetzes aufspielen. Das ist vorsichtig ausgedrückt verwunderlich. Wir jedenfalls wollen es nicht zulassen, dass die Regierungskoalition in Berlin, denen der Datenschutz nicht nur an dieser Stelle egal war, damit durchkommt.Daher sind wir uns in der Zielsetzung mit dem Piratenantrag sehr einig. Dieses Gesetz muss in der jetzigen Form verhindert werden. Den in dem Gesetz enthaltenen Kotau vor der Werbewirtschaft und den Inkassounternehmen werden wir nicht hinnehmen. Wieder einmal haben CDU und FDP gezeigt, dass ihnen wirtschaftliche Interessen näher ste- hen als die Rechte der BürgerInnen in puncto Datenschutz und informationelle Selbst- bestimmung.Uns ist das nicht egal und wir danken den Piraten für ihren Antrag, der in die richtige Richtung geht. Unsere Mindestforderung ist ganz klar, das Gesetz muss zumindest in den Ursprungszustand. Die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen muss darüber entscheiden, ob Daten weitergegeben werden oder nicht. Eine Einspruchslösung spielt gegen die Menschen und das insbesondere, wenn der Einspruch in den meisten Fällen ungültig oder unnütz wäre. Seite 1 von 2 In unserem Verständnis muss es den BürgerInnen so leicht wie möglich gemacht wer- den. Die Zustimmung muss abgefragt werden. Wieso sollte nicht jede einzelne Abfrage der Daten von meiner Zustimmung abhängig gemacht werden? Ganz grundsätzlich muss die Frage erlaubt sein, warum überhaupt meine Daten weitergegeben werden dürfen und an wen. Auch die Zweckbindung, dass die abgefragten Daten nicht für wei- tere Zwecke genutzt werden dürfen, war sinnvoller Bestandteil des ursprünglichen Ge- setzentwurfs. Es kann nicht sein, dass riesige Schattenregister entstehen, die wiederum weiteren Markt für die Weitervermittlung bieten.Wir wissen, dass es aus der Sicht vieler Gläubiger ein sehr berechtigtes Interesse an der Auskunft über Daten gibt. Wir finden aber auch, in den meisten Fällen ist dies durchsetzbar und Schwierigkeiten im Einzelfall dürfen nicht dazu führen, den Daten- schutz für alle EinwohnerInnen Deutschlands auszuhebeln. In Fällen berechtigter An- sprüche wird ein rechtliches Interesse zu begründen sein. Daher sollte dies sowohl für die einfache wie die erweiterte Auskunft gelten.Auch gegen besondere Auskunftsrechte für Adressbuchverlagen, Parteien oder Religi- onsgemeinschaften muss die Möglichkeit zum Widerspruch bestehen.Es gibt eine weitere Reihe von Forderungen an ein akzeptables Meldegesetz: Der Dok- torgrad ist ein unsinniger Bestandteil deutscher Melderegister. Es ist uns unverständ- lich, wie ein wissenschaftlicher Grad Namensbestandteil sein kann. Vielleicht würde sich eine Abschaffung auch positiv auf die Titelgläubigkeit und den Titelwahn mancher Menschen auswirken.Dass reihenweise Hotelgäste ihre Daten meist unwissend preisgeben, ist ein Relikt aus den Zeiten, in denen ein Reisender von vornherein ein verdächtiges Subjekt war. Es gibt keinen Grund, alle Hotelgäste in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen.Zu guter Letzt bleibt die Mitwirkung des Wohnungsgebers zu kritisieren. Bei bislang nicht nachgewiesenem Nutzen ergibt sich aus ihr ein enormer bürokratischer Aufwand, der in keinem Verhältnis steht.Daher muss im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden und wir müs- sen deutlich machen, dass CDU und FDP nicht einfach mit den Daten der BürgerInnen machen können, was sie oder ihre Freunde aus der Wirtschaft wollen.Unser im Verhältnis zum Piratenantrag sehr verschlankter Antrag soll unseren Bundes- ratsvertreterInnen ausreichenden Verhandlungsspielraum in den Einzelpunkten im Vermittlungsausschuss lassen und sie nur im Bereich der schlimmsten Entgleisung, der Einspruchslösung, binden. Denn die Verhandlungen werden absehbar kompliziert wer- den. Wir bitten daher um Zustimmung für den Änderungsantrag 18/132. *** 2