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24.08.12 , 16:53 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 33 - Zur Fortentwicklung des Meldewesens

Presseinformation
Kiel, den 24. August 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 33 Zur Fortentwicklung des Meldewesens Drs. 18/102

Datenhandel ist falsch.
Persönliche Daten sind persönliches Eigentum, das ebenso wie Schuhe, Möbel oder das
Haus nicht einfach so genommen werden dürfen. Persönliches Eigentum ist
grundgesetzlich geschützt. Zumindest das Eigentum in der echten Welt.
In der virtuellen Welt sieht es ganz anders aus. Dort werden persönliche Daten verhökert,
weiterverkauft und gespeichert. Diejenigen, die viel im Internet unterwegs sind, haben
sich an die Wildwest-Methoden vieler Anbieter schon halbwegs gewöhnt. Doch dieser
Gewöhnungseffekt darf uns nicht einlullen, denn der Datenhandel beeinträchtigt unser
Privat- und Familienleben. Das ist nicht akzeptabel.
Ich will nicht die Uhr zurückdrehen und die gute, alte Zeit zu beschwören. Denn so gut
war sie schließlich auch nicht. Damals, als man noch dreistellige Telefonnummern hatte
und Absender von Briefen immer bekannt waren. Durch die elektronische Verarbeitung
von Daten können diese global genutzt, in Bruchteilen einer Sekunde weitergeleitet
werden und jahrelang gespeichert werden. Das bietet enorme Vorteile und 2
demokratisiert den Zugang zu Wissen. Oder dient Adressenhändlern für ihre Geschäfte.
Im Tagesspiegel war zu lesen, dass Adressenhändler die Goldschürfer des 21.
Jahrhunderts sind. Adressenhändler wie die in Ditzingen ansässige Schober Group
werben ganz unverhohlen damit, über 50 Millionen Adressen von Privathaushalten in
Deutschland zu verfügen. Von diesen Adressen sind Schober nicht nur die Anschrift,
Telefonnummer oder Zahl der Haushaltsmitglieder bekannt. Nein, die Datenkrake
sammelt bis zu 300 Zusatzkriterien über Finanzstatus, Verkaufsverhalten und ob man
Raucher ist oder nicht.
Jede Firma, oder besser gesagt jedermann mit genug Kleingeld kann bei diesen Händlern
Adressen kaufen und nutzen. Weil das so ist, quellen unsere Briefkästen über und unsere
elektronischen Briefkästen sowieso und unsere Privatsphäre wird nachhaltig
beeinträchtigt.
So weit – so schlecht.
Der Bundestag hat im Juni ein neues Gesetz verabschiedet, dass diese Situation weiter
verschärft. Neu ist, dass der Bund mit seinem Gesetz staatliche Organe in den
Datenhandel einbezieht. Einträge ins Melderegister, in dem alle Bürgerinnen und Bürger
verpflichtend verzeichnet sind, wurden mit dem Gesetz freigegeben. Die Meldebehörden
müssen den Datenkraken sogar behilflich sein. Und die Betroffenen können nichts
dagegen tun. Absolut nichts – das Gesetz ist wasserdicht. Auch wenn man die vom
Bundesdatenbeauftragten zur Verfügung gestellten Musterbriefe zum Widerspruch
nutzt, werden trotzdem die Daten von den Meldebehörden weitergegeben, wenn damit
lediglich bestehende Daten bestätigt oder berichtet werden sollen. Also: keine Chance.
Lassen wir uns das auf der Zunge zergehen: der Staat zwingt die Bürger zur Datenabgabe
und verhindert mit dem neuen Gesetz, dass man sich gegen die Weitergabe der Daten
an Private schützen kann. 3
Das ist nicht hinnehmbar.
Trotzdem dauerte es einige Wochen, oder genauer gesagt bis nach dem Ende der
Fußball-EM, bis dieser Skandal ruchbar wurde. Denn der erste Entwurf sah völlig anders
aus und beließ die Entscheidung für oder gegen die Datenweitergabe bei den
Bürgerinnen und Bürgern. Erst im Laufe der Beratungen konnten sich die Interessen der
Datenhändler durchsetzen.


Das muss schleunigst geändert werden. Ich denke, wir sind mit dem Änderungsantrag
auf einem guten Weg.

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