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Lars Harms zu TOP 33 - Zur Fortentwicklung des Meldewesens
PresseinformationKiel, den 24. August 2012 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 33 Zur Fortentwicklung des Meldewesens Drs. 18/102Datenhandel ist falsch.Persönliche Daten sind persönliches Eigentum, das ebenso wie Schuhe, Möbel oder dasHaus nicht einfach so genommen werden dürfen. Persönliches Eigentum istgrundgesetzlich geschützt. Zumindest das Eigentum in der echten Welt.In der virtuellen Welt sieht es ganz anders aus. Dort werden persönliche Daten verhökert,weiterverkauft und gespeichert. Diejenigen, die viel im Internet unterwegs sind, habensich an die Wildwest-Methoden vieler Anbieter schon halbwegs gewöhnt. Doch dieserGewöhnungseffekt darf uns nicht einlullen, denn der Datenhandel beeinträchtigt unserPrivat- und Familienleben. Das ist nicht akzeptabel.Ich will nicht die Uhr zurückdrehen und die gute, alte Zeit zu beschwören. Denn so gutwar sie schließlich auch nicht. Damals, als man noch dreistellige Telefonnummern hatteund Absender von Briefen immer bekannt waren. Durch die elektronische Verarbeitungvon Daten können diese global genutzt, in Bruchteilen einer Sekunde weitergeleitetwerden und jahrelang gespeichert werden. Das bietet enorme Vorteile und 2demokratisiert den Zugang zu Wissen. Oder dient Adressenhändlern für ihre Geschäfte.Im Tagesspiegel war zu lesen, dass Adressenhändler die Goldschürfer des 21.Jahrhunderts sind. Adressenhändler wie die in Ditzingen ansässige Schober Groupwerben ganz unverhohlen damit, über 50 Millionen Adressen von Privathaushalten inDeutschland zu verfügen. Von diesen Adressen sind Schober nicht nur die Anschrift,Telefonnummer oder Zahl der Haushaltsmitglieder bekannt. Nein, die Datenkrakesammelt bis zu 300 Zusatzkriterien über Finanzstatus, Verkaufsverhalten und ob manRaucher ist oder nicht.Jede Firma, oder besser gesagt jedermann mit genug Kleingeld kann bei diesen HändlernAdressen kaufen und nutzen. Weil das so ist, quellen unsere Briefkästen über und unsereelektronischen Briefkästen sowieso und unsere Privatsphäre wird nachhaltigbeeinträchtigt.So weit – so schlecht.Der Bundestag hat im Juni ein neues Gesetz verabschiedet, dass diese Situation weiterverschärft. Neu ist, dass der Bund mit seinem Gesetz staatliche Organe in denDatenhandel einbezieht. Einträge ins Melderegister, in dem alle Bürgerinnen und Bürgerverpflichtend verzeichnet sind, wurden mit dem Gesetz freigegeben. Die Meldebehördenmüssen den Datenkraken sogar behilflich sein. Und die Betroffenen können nichtsdagegen tun. Absolut nichts – das Gesetz ist wasserdicht. Auch wenn man die vomBundesdatenbeauftragten zur Verfügung gestellten Musterbriefe zum Widerspruchnutzt, werden trotzdem die Daten von den Meldebehörden weitergegeben, wenn damitlediglich bestehende Daten bestätigt oder berichtet werden sollen. Also: keine Chance.Lassen wir uns das auf der Zunge zergehen: der Staat zwingt die Bürger zur Datenabgabeund verhindert mit dem neuen Gesetz, dass man sich gegen die Weitergabe der Datenan Private schützen kann. 3Das ist nicht hinnehmbar.Trotzdem dauerte es einige Wochen, oder genauer gesagt bis nach dem Ende derFußball-EM, bis dieser Skandal ruchbar wurde. Denn der erste Entwurf sah völlig andersaus und beließ die Entscheidung für oder gegen die Datenweitergabe bei denBürgerinnen und Bürgern. Erst im Laufe der Beratungen konnten sich die Interessen derDatenhändler durchsetzen.Das muss schleunigst geändert werden. Ich denke, wir sind mit dem Änderungsantragauf einem guten Weg.