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Lars Harms zu TOP 8 - Gesetzentwurf über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
PresseinformationKiel, den 27. September 2012 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 8 Gesetzentwurf über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Drs. 18/187Die Diskussionen über Tariftreueregelungen werden in unserem Land schon sehr lange geführt.Und ich möchte heute zuallererst meiner Freude Ausdruck geben, dass es nun endlich wiedergelungen ist, eine Mehrheit in diesem Hause zustande zu bekommen, die voll und ganz hinterdem Gedanken der Tariftreue steht. Und das ist gut für unser Land und die Menschen in unseremLand. Im Juni 2001 haben wir hier im Landtag zum ersten Mal aufgrund einer Gesetzesinitiativedes SSW über Tariftreue beraten. Seither ist viel geschehen: Wir hatten in der Zwischenzeit seit2003 ein Tariftreuegesetz. Wir mussten dann das Rüffert-Urteil zur Kenntnis nehmen, das fürTeile des Gesetzes eine Überarbeitung notwendig machte. Und wir hatten eine Zeit, in der dieschwarz-gelbe Regierung das Gesetz nicht anwenden und auch nicht den rechtlichenGegebenheiten anpassen wollte, so dass es nach Ende seiner zeitlichen Begrenzung auslief. Hierwerden die Gräben der bisherigen Debatte deutlich. 2Diese Gräben, die es zwischen schwarz-gelb auf der einen Seite und dem Rest des Hauses auf deranderen Seite gab und vielleicht noch gibt, gab es unter den Betroffenen so nicht. Es war ebennicht nur ein Gewerkschaftsthema, wie manch einer meinte, sondern gerade auch dieWirtschaftsverbände – die Handwerkskammern oder auch die Bauverbände – waren derTariftreueregelung offen gegenüber. Wenn wir heute über faire Löhne und über nachhaltigeProduktion und Dienstleitungserstellung reden, dann reden wir auch über den Wettbewerb, densich unsere Unternehmen ausgesetzt sehen. Sie wollen keine Vorteile, sondern sie wollen fairenWettbewerb, der auf Qualität und nicht auf Lohndumping beruht. Und diesen fairenWettbewerb erhalten wir nicht, wenn wir alles laufen lassen, sondern diesen fairen Wettbewerberhalten wir nur, wenn wir Rahmenbedingungen aufstellen, die sich an unseren Bedingungenhier vor Ort orientieren. Das heißt, Löhne, die hier gezahlt werden und Anforderungen anSozialstandards, an Bedingungen, die Familie und Beruf besser vereinbar machen sollten, und anUmweltstandards, die hier bei uns maßgeblich sind, definieren wir als Grundlage für den fairenWettbewerb.Eigentlich müsste dies selbstverständlich sein. Es ist dies aber nicht, weil oftmals leiderideologisch argumentiert wird und man nicht die Notwendigkeit erkennen will, dass auch unsereUnternehmen in einem globalen Wettbewerb einen Anspruch auf faire Bedingungen haben. Soeinfach ist das, aber nicht jeder scheint diese einfachen Zusammenhänge erkennen zu wollen.Aber wir sind natürlich nicht nur vom Gedanken getrieben, den Unternehmen faire Bedingungenzu ermöglichen. Natürlich wollen wir auch, dass gerechte Löhne die Grundlage für öffentlicheVergaben sind. Wir wollen, dass man von seinem Lohn auch Leben kann und wir wollen, dassman nicht als Aufstocker zum Sozialamt laufen muss, obwohl man Vollzeit arbeitet. Für uns alsKoalition ist es deshalb eine besondere Verantwortung, dass auch wir hier auf Landesebenedafür sorgen, dass wir unseren Teil dazu beitragen, dass gerechte Löhne immer dort gezahltwerden, wo wir Einfluss darauf haben. Deshalb ist eines der ersten großen Projekte, die wir alsKoalition in Angriff nehmen, genau dieses Tariftreuegesetz. Die Zeiten, dass in öffentlichenVergabeverfahren Löhne gedrückt werden konnten, ohne dass das Land hier Einfluss nimmt, 3gehören der Vergangenheit an. Faire Löhne halten unsere Gesellschaft zusammen und sorgendafür, dass dieser gesellschaftliche Zusammenhalt auch bestehen bleiben kann. Wer insozialpolitischen Debatten beklagt, dass unsere Gesellschaft vor immer mehr Problemen steht,der darf die Augen nicht davor verschließen, dass Vieles in diesem Bereich auch damit zu tun hat,dass es ohne faire und auskömmliche Löhne auch keine Perspektiven für die Menschen gibt.Auch deshalb – aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus – ist es wichtig, dass ein solchesGesetz, wie wir es heute einbringen, für faire Löhne sorgt und faire Bedingungen festschreibt.Unser Gesetzentwurf baut einerseits auf die bisher zeitweise in unserem Land geltendenTariftreuebedingungen auf und ergänzt sie andererseits um neue Elemente. Lassen Sie michdeshalb auf einige dieser Regelungen speziell eingehen. Wie schon in der Vergangenheitverpflichtet sich das Land durch das Tariftreuegesetz zu allen im Gesetz festgeschriebenenRegelungen. Was die kommunale Ebene angeht, ermöglichen wir den Kommunen dieAnwendung der Bestimmungen des Gesetzes, verpflichten sie aber nicht dazu. Dies liegt an derPflicht zur Konnexität, die uns auferlegen wurde, mögliche Mehrkosten des Gesetzes als Landausgleichen zu müssen. Dies werden wir nicht bezahlen können, obwohl ich weiß, dass natürlichauch die Steuereinnahmen einer Kommune steigen, wenn vernünftige Löhne gezahlt werdenund dass man wiederum Einsparungen bei den Sozialabgaben hat. Trotzdem greift hier dieKonnexität und daher haben wir nur die Wahl zwischen der Zahlung von Geld an die Kommunen,wie es andere Bundesländer wie zum Beispiel Brandenburg machen, oder der Freiwilligkeit. Wirhaben uns vor dem Hintergrund der finanziellen Lage des Landes für die Freiwilligkeitentschieden.Hierzu möchte ich noch eine weitere Anmerkung machen. Die Freiwilligkeit hat bei denKommunen in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass die Debatte zum Thema Tariftreuesehr intensiv geführt wurde. Es waren oft auch parteiübergreifende Mehrheiten, wie zumBeispiel in Nordfriesland, die in der Vergangenheit beschlossen hatten, das damaligeTariftreuegesetz auch auf kommunaler Ebene anzuwenden. Und auch in der letzten Ausgabe der 4Zeitschrift „Die Gemeinde“ des Gemeindetages fordern der Landrat des Kreises Ostholstein,Reinhard Sager (CDU), der dortige Kreishandwerksmeister, der Vorsitzende des DehogaKreisverbandes, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Lübeck und derGeschäftsführer des Jobcenters Ostholstein gemeinsam faire und angemessene Löhne. Siewerden zitiert mit, dass vor allem für allgemeinverbindlich erklärte Löhne eingehalten werdenmüssen, wenigstens Löhne nach den Arbeitnehmerentsendegesetz gezahlt werden müssen oderin jedem Fall ortsübliche Löhne zu zahlen sind. Dies zeigt einerseits, dass die regionale Ebene oftweiter ist als ideologische Blockierer und wir mit den Regelungen in unserem GesetzForderungen aus der Region erfüllen.Was die Löhne angeht, haben wir im Gesetz mehrere Ankerpunkte angelegt, die die Forderungenaus den Regionen aufnehmen. In Zukunft sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmenvergeben werden, die einen allgemeinverbindlichen Lohn zahlen. Diese Bestimmung orientiertsich an der derzeit geltenden Rechtslage. Allerdings weiten wir diese Bestimmung dahingehendaus, dass zusätzlich auch nur in Schleswig-Holstein für allgemeinverbindlich erklärte Löhneangewendet werden. Diese Ausweitung findet sich bisher noch ein keinem Tariftreuegesetzeines anderen Bundeslandes.Weiter wird in Zukunft wieder eine umfassende Tariftreue im Bereich ÖPNV und SPNV gelten.Dass dies rechtlich möglich ist, ist schon in vielen Debatten zur Tariftreue dargelegt worden. Dassdies aber auch dringend notwendig ist, zeigt die Tatsache, dass beispielsweise die neue SPNV-Ausschreibung an der Westküste vor der Tür steht. Dort werden erstmals seit einiger Zeit wiederdie einschlägigen und repräsentativen Tarife eingefordert werden und es wird dort erstmals dieMöglichkeit bestehen, zu verlangen, dass die Beschäftigten bei einem Betreiberwechselübernommen werden müssen – eine Regelung, die extreme soziale Härten verhindern wird.Und drittens wird ein vergabespezifischer Mindestlohn festgeschrieben, der nicht unterschrittenwerden darf. Und alle diese Regelungen gelten nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auchfür seine Nachunternehmen und Verleihfirmen. Das heißt, auch Leiharbeiter werden derStammbelegschaft bei öffentlichen Aufträgen gleich gestellt. 5Verstöße gegen das Gesetz werden in Zukunft nicht nur geahndet, sondern in einem Vergabe-und Korruptionsregister eingetragen. Hierfür wird eine Stelle eingerichtet. Wie dieseausgestaltet wird, hängt noch davon ab ob und wie es möglich ist, mit Hamburg eingemeinsames Register aufzubauen. Schlussendlich werden aber auf unzuverlässigeUnternehmen härtere Zeiten als früher zukommen und das ist im Sinne unserer Unternehmenund der Mitarbeiter auch gut so.Man könnte noch viel mehr beispielsweise zu den Kriterien für eine umweltfreundliche undenergieeffiziente Beschaffung, zur Berücksichtigung sozialer Kriterien in der Vergabe oder auchzu den Bestimmungen zur Gleichbehandlung im Beruf und zur Vereinbarkeit von Familie undBeruf sagen, aber in der Kürze der Zeit ist dieses nicht möglich. Deswegen lassen Sie michabschließend feststellen, dass dieses Gesetz ein Meilenstein in der Politik ist, weil es sozialeKriterien mit ökonomischen Erfordernissen verbindet. Im Juni 2001 haben wir begonnen, denWeg zu einer umfassenden Tariftreue und hin zu einem fairen Wettbewerb zu gehen und ich binunheimlich froh für unsere Menschen hier im Land, dass wir im Frühjahr nächsten Jahres – nach12 Jahren – endlich am Ziel angelangt sein werden.