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27.09.12 , 15:38 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 5: Wir brauchen eine optimale Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde, Versammlungsleitung und Polizei

Innenpolitik
Nr. 425/12 vom 27. September 2012
Petra Nicolaisen zu TOP 5: Wir brauchen eine optimale Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde, Versammlungsleitung und Polizei
In der heutigen (27. September 2012) Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Versammlungsrecht (TOP 5) hat die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, gefordert, dass in einem Landesversammlungsgesetz Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der jeweiligen Versammlung, ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der unbeteiligten Öffentlichkeit getroffen werden. „Eine optimale Zusammenarbeit zwischen Versammlungsbehörde, Versammlungsleitung und Polizei ist zwingend erforderlich“, so Nicolaisen.
Die Innenpolitikerin stellte klar, dass Versammlungen aller Art ausdrücklich auch vor dem Landeshaus erwünscht seien. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten sie sich als wertvoller Beitrag für den direkten Meinungsaustausch zwischen Bürgern und parlamentarischen Entscheidungsträgern bewährt.
„Gezeigt hat sich allerdings auch, dass Versammlungen einen Ablauf nehmen können, der so nicht vorhersehbar ist und zu Beeinträchtigungen führt“, so Nicolaisen.
Vor diesem Hintergrund seien in einem Landesversammlungsgesetz das Recht
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 auf Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Bürger, durch eine Versammlung nicht über das Maß hinaus behindert zu werden, sowie die Funktionsfähigkeit bestimmter Abläufe in einen Ausgleich zu bringen.



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