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27.09.12 , 16:03 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu TOP 5 - Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu der innen- und rechtspolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Burkhard Peters: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Demonstrationen sind ein hohes Gut Nr. 426.12 / 27.09.2012
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren.
Wir Grünen haben von allen demokratischen Parteien der Bundesrepublik offenkundig das intensivste – man kann ja fast sagen innigste - Verhältnis zum Demonstrieren. Ich brauche nur einige Namen zu nennen und Sie wissen, was gemeint ist: Rudi Dutschke, Daniel Cohn-Bendit, Joschka Fischer oder Petra Kelly
Unsere Partei ist im Grunde auf der Straße geboren. Sie ist ein Kind des rebellischen Geistes und des zivilen Ungehorsams, welcher seit 1968 viele große Konflikte der Bun- desrepublik begleitet hat. Z.B. den Ausbau der Atomkraft, die militärische Nachrüs- tungsdebatte um den NATO-Doppelbeschluss und die Auseinandersetzungen um inf- rastrukturelle Großvorhaben wie etwa den Ausbau des Frankfurter Flughafens oder zu- letzt das Projekt Stuttgart 21.
Alle diese gesellschaftlichen Auseinandersetzungen waren begleitet von Demonstratio- nen und Versammlungen mit teilweise gigantischen Teilnehmerzahlen. Zur Erinnerung: 500.000 Demonstrantinnen und Demonstranten versammelten sich allein 1983 bei ei- ner Kundgebung in Bonn gegen den Nato-Doppelbeschluss.
Viele Mitglieder unserer Partei haben an diesen und anderen Demonstrationen teilge- nommen, haben am eigenen Leibe die blauen Flecke gezählt, die Schläge mit einem polizeilichen Gummiknüppel hinterlassen.
Das ist Gott sei Dank Vergangenheit und soll sich nicht wiederholen. Stuttgart 21 zeigt aber auch, wie schnell eine friedliche Demonstration friedlicher Schülerinnen und Schü- ler fürchterlich aus den Fugen geraten kann, wenn Kooperationsgespräche nicht statt- finden und kein ausreichendes polizeiliches Konfliktmanagement vorgehalten wird.
Seite 1 von 3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erwähnte geschichtliche Hintergrund prägt daher unseren grünen Blick auf die Fra- ge, wie ein modernes und demokratisches Versammlungsrecht ausgestaltet werden soll:
Aus unserer Sicht ist die Demonstration und die Versammlung nicht ein ordnungsrecht- licher Ausnahmezustand, eine teure und lästige Störung des normalen Laufes der poli- tischen Dinge. Demonstrationen und Massenproteste sind keine Erscheinungen, die rechtlich und praktisch allein mit den Mitteln einer möglichst effizienten polizeilichen Beherrschung der Lage geregelt und gemanagt werden sollten. Wir setzen nicht in ers- ter Linie auf Eingriff, Einschränkung und Kontrolle.
Die Versammlung und die Demonstration ist aus unserer Sicht vielmehr eine in hohem Maße erwünschte und auch notwendige Einmischung der Bürgerinnen und Bürger in die aktuellen politischen Auseinandersetzungen in der Gesellschaft.
Das haben die bereits erwähnten großen Protestbewegungen der vergangenen Jahr- zehnte bewiesen: - Die eruptiven Demonstrationen der 68-er gaben den Anstoß, die verkrusteten Nachkriegsverhältnisse nachhaltig im Sinne einer demokratischeren und toleran- ten Bundesrepublik zu wandeln, - die Friedensbewegung hat zur Überwindung der Blockspaltung der Welt und ih- rer verheerenden militärischen Logik beigetragen, - die Jahrzehnte währenden Massenproteste gegen den Ausbau der Atomkraft haben sich letztlich als von Anfang an begründet erwiesen.
Allen diesen Auseinandersetzungen ist gemeinsam, dass sie sich von Anfang an und teilweise sehr langwierig gegen die parlamentarischen Strukturen der repräsentativen Demokratie konfliktreich durchsetzen mussten. Die Polizei fand sich dabei allzu häufig als eine Institution wieder, welche die Konflikte mit den Bürgerinnen und Bürgern aus- baden musste, weil eine unflexible und auf nicht mehr haltbaren Positionen verharren- de Politik nicht angemessen reagieren konnte oder wollte. Die materielle und geistige Aufrüstung im Demonstrationsgeschehen der letzten Jahrzehnte hat in dieser Mechanik einen wesentlichen Grund.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Polizei in Schleswig-Holstein in den letz- ten Jahren einen ganz überwiegend moderaten Kurs eingeschlagen hat und in der Pra- xis bereits wesentliche Elemente einer Demonstrationsbefriedung in unserem Sinne vorweggenommen hat.
Die soeben aufgezeigten Beispiele zeigen aber auch, dass die erwähnten Auseinan- dersetzungen und Demonstrationen in einem sehr starken Maße politische Verhältnisse und Entscheidungen der Bundesrepublik positiv beeinflusst haben. Die Versammlung i.S.v. Art. 8 GG ist deshalb als Instrument der politischen Willensbildung im außerpar- lamentarischen Raum gar nicht hoch genug einzuschätzen. Das Demonstrations- und Versammlungsrecht hat sich als absolut erforderliches und effektives Instrument zur 2 Korrektur und positiven Beeinflussung politischer Entscheidungen im Rahmen der re- präsentativen Demokratie vielfach bewährt.
Aus diesem Blickwinkel heraus ist das bislang in Schleswig-Holstein fortgeltende Ver- sammlungsrecht des Bundes, das auf das Jahr 1953 zurückgeht, völlig unzureichend. Es hat die maßgeblichen Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nament- lich den sog. Brokdorf-Beschluss von 1985, nicht nachvollzogen und atmet nach wie vor den Geist der Adenauerzeit. Das Bundesversammlungsgesetz überbetont den Ein- griff und die Einschränkung. Das Gesetz spiegelt nicht den Wert und die Funktion der Versammlung in einer modernen Demokratie wieder. In dieser Einschätzung sind sich so gut wie alle Fachleute und auch Polizeiwissenschaftler einig.
Aus diesem Grund reichten wir Grüne bereits zum Ende der letzten Wahlperiode den Gesetzesentwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz ein. Schon dieser Entwurf löste lebhafte, aber auch kontroverse Debatten aus. Er brachte unseren freiheitlichen und auf Stärkung und Unterstützung des Versammlungsrechts basierenden politischen Wil- len in vielen Punkten sehr engagiert zum Ausdruck. Daran werden wir in dieser Wahl- periode anknüpfen.
Der Koalitionsvertrag gibt die Richtung an: - Kooperationsgespräche, - Konfliktmanagement der Polizei, - eine unabhängige Demonstrationsbeobachtung und - höhere Anforderungen an die technischen Überwachungs- und Aufzeichnungs- befugnisse der Polizei bei Demonstrationen.
Wir begrüßen, dass die FDP den Faden jetzt frühzeitig aufgenommen hat. Der vorlie- gende Gesetzentwurf schafft eine akzeptable Arbeitsgrundlage, dies auch deshalb, weil er zu ca. 90 % wörtlich an den „Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes“ des Ar- beitskreises Versammlungsrecht von Enders, Hoffmann-Riem, Kniesel, Poscher und Schulze-Fielitz aus dem Jahr 2011 anknüpft. Es handelt sich bei den Autoren um Ver- fassungsrichter, Verwaltungsrichter und Professoren, die sich intensiv mit dem Ver- sammlungsrecht befasst haben und die entsprechende Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts maßgeblich beeinflusst haben. Der Musterentwurf gewährleistet daher zumindest den Anschluss an die Maßgaben der Brokdorf-Entscheidung, der Magna Charta des Versammlungsrechts.
Wir freuen uns auf die kommenden Anhörungen und Diskussionen im Innen- und Rechtsausschuss und vor allem auf das Ergebnis eines rundum in unserem Sinne op- timierten Versammlungsfreiheitsgesetzes, welches wir dann endlich in der schleswig- holsteinischen Rechtswirklichkeit umsetzen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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