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27.09.12 , 16:53 Uhr
SSW

Lars Harms - TOP 29 - Einzelbetriebliche Förderung abschaffen - überbetriebliche Maßnahmen verbessern

Presseinformation Kiel, den 27.09.2012 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 29 Einzelbetriebliche Förderung abschaffen – überbetriebliche Maßnahmen verbessern Drs 18/174 18/225

Diese Koalition hat sich vorgenommen eine wirtschafts- und strukturpolitische Strategie im
Land zu schaffen, die insbesondere den Regionen zugute kommt, die nicht unmittelbar und im
ausreichenden Maße von der Metropolregion profitieren. Nur so können wir erreichen, dass die
strukturschwachen Regionen überlebensfähig bleiben. Dafür brauchen wir eine tragfähige
Entwicklung in allen Landesteilen. Aus diesem Grund gibt es Förderprogramme und –
Maßnahmen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die strukturschwachen Regionen zu
entwickeln.


Richtig ist, dass die einzelbetriebliche Förderung nicht immer das optimale Instrument ist, um
nachhaltige Strukturen zu schaffen. Das Gieskannensystem führt häufig zu Mitnahmeeffekten,
die so nicht gewollt sind, weil sie eben keine tragfähige Entwicklung im Betrieb oder der
Region auslösen. Das stimmt. 2
Aber der Umkehrschluss darf dann nicht lauten, der Markt wird es schon richten und wir
überlassen alles dem Spiel der Kräfte. Nein, hier hat Politik und Staat die Aufgabe entsprechend
zu lenken. Das geschieht in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen. Hierzu
gehören auch die verschiedenen Förderinstrumente.


Entscheidend ist aber – angesichts immer knapper werdender Kassen – dass wir klare
Vorstellungen haben, nach welchen Kriterien wir Fördermittel künftig vergeben wollen.


Die Erfahrungen zeigen immer wieder, dass das Windhundverfahren keine Lösung ist. Es darf
nicht nach dem Eingangsstempel gehen, wenn es um die Förderung von Betrieben geht.
Hierfür muss es klare Kriterien geben, nach welchen Maßstäben künftig gefördert werden soll.
Dies wurde bisher leider nicht so gesehen. Nach diesen Maßgaben wurde von der vorherigen
Landesregierung jedoch nicht gehandelt und das hat zu den genannten Mitnahmeeffekten
geführt. Das bringt uns aber nicht weiter, aus diesem Grund hat diese Koalition den Weg
gewählt, die einzelbetriebliche Förderung nach dem Gießkannenprinzip aufzugeben.


Die Wirtschaft des ländlichen Raumes wird häufig nur auf die Landwirtschaft reduziert. Neben
der Landwirtschaft sind es aber insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die die
Wirtschaftsstruktur des ländlichen Raumes bilden. Viele dieser Unternehmen zeichnen sich
durch Innovationen aus, die auch im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Wenn ich
hier an die Westküste denke, fallen mir gerade im Bereich der Erneuerbaren Energien viele der
genannten innovativen Unternehmen ein, die heute aus der Region nicht mehr weg zu denken
sind. Diese Betriebe wollen wir mit einer Art betriebsorientierter Innovationsförderung
unterstützen. Dazu können die Förderkulissen aus denen die bisherige einzelbetriebliche
Förderung gespeist wurde, durchaus genutzt werden. Auch wenn dieses Instrument nur in
ausgewählten Regionen anwendbar ist, handelt es sich hierbei nicht um ein
Strukturförderprogramm. Wir können es aber nutzen, um es in Konzepte einfließen zu lassen, 3
um somit innovative betriebliche Maßnahmen in bestimmten Regionen zu unterstützen. Dies
können innovative Maßnahmen im Bereich der Energiewende oder auch des Tourismus sein.
Da wir wissen, dass gerade bei Neugründungen die Kapitaldecke eng gestrickt ist, ist es
wichtig, dass wir zügige Verfahren - mit einem geringen bürokratischen Aufwand entwickeln -
die in schnelle Genehmigungen münden. Nur so wird es gelingen Neugründungen am Markt
zu positionieren. Und genau das wollen wir. Und dieses Instrument kann dann zum Beispiel
sehr gut in den neuen integrierten Westküstenplan eingebaut werden.

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