Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27.09.12 , 17:25 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zu TOP 29 - Einzelbetriebliche Förderung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 29 – Einzelbetriebliche Förderung abschaffen – über- Landeshaus betriebliche Maßnahmen verbessern Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Andreas Tietze: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 430.12 / 27.09.2012

Einzelbetriebliche Förderung neu aufstellen Die Einzelbetriebliche Förderung ist umstritten. Es wäre gut, wenn es dafür eine einheit- liche Regelung in allen Bundesländern gibt. Das Fördergefälle zwischen Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein ist ein Problem. Wegen höherer Einzelbetriebli- cher Förderung kann es zu Betriebsverlagerungen nach Osten kommen, ohne das wirk- lich neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
Meine Fraktion unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, die Mittel der Einzelbe- trieblichen Unternehmensförderung aus den Struktur- und Kohäsionsfonds der EU nur noch als Darlehen zu vergeben, die über einen Fonds für neue Projekte im Land wieder zur Verfügung gestellt werden können. Mit angepassten Konditionen können so gezielt auch weiterhin Existenzgründungen gefördert werden. Das ist unsere grundsätzliche Position. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf diese Formulierung geeinigt: „Wir wol- len bei mehr Förderprogrammen die Zuschüsse an Unternehmen weitgehend über re- volvierende Fonds in Form von Krediten vergeben.“
EU-Mittel wollen wir wirksamer einsetzen und in der Mittelvergabe auf Wettbewerb als ein Innovationsinstrument zurückgreifen. Die notwendige Kofinanzierung der EU- Förderprogramme soll, wo sinnvoll und möglich, auch durch privates Kapital ersetzt werden können. Über eine Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass in der Wirt- schaftsförderung ländereinheitliche Förderquoten vereinbart werden. Um es klar zu sa- gen: Dies bedeutet eine Einschränkung der einzelbetrieblichen Förderung, aber eben keinen totalen Stopp.
Am 26. Juni 2012 hat das Wirtschaftsministerium einen Antragsannahmestopp in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung erlassen. Begründet wurde das mit dem kürz- Seite 1 von 2 lich erfolgten Regierungswechsel in Schleswig-Holstein und der zurzeit in Überprüfung befindlichen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Anträge, die sich auf die Förderung auf Basis der „Neufassung der ergänzenden Grundsätze für die Einzelbetriebliche In- vestitionsförderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft beziehen, werden nur noch bis zum 01.08.2012 von der IB angenommen. Wirtschaftsminister Meyer hat angekündigt, im Oktober eine Kabinettsvorlage für die zukünftige Wirtschaftsförderung vorzulegen, darin soll auch die Einzelbetriebliche Förderung neu aufgestellt werden. Wir werden das dann prüfen und dazu Stellung beziehen.
Der FDP kann ich ins Stammbuch schreiben, dass sie nach Aussetzung der einzelbe- trieblichen Förderung durch die Landesregierung am 8. März 2011, zusammen mit der CDU die Einzelbetriebliche Förderung wieder aufleben ließ. Sie haben in ihrer Regie- rungszeit genau das Gegenteil davon gemacht, was Sie heute in Ihrem streng ord- nungspolitischen Antrag fordern. Das ist scheinheilig.

***



2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen