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28.09.12 , 13:14 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 13 - Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schulgesetzes

Presseinformation Kiel, den 28.09.2012



Es gilt das gesprochene Wort

Jette Waldinger-Thiering

TOP 13 Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schulgesetzes Drs. 18/200
Mit unserem Moratorium zum Schulgesetz haben wir ja bekanntlich für viel Unruhe im
oppositionellen Lager gesorgt. Dies hat in den vergangenen Wochen zu einer ganzen Reihe von
Vorwürfen durch die bildungspolitischen Sprecher geführt. Vorwürfe, die ich nicht ganz
nachvollziehen kann und die teilweise auch völlig haltlos sind. So hieß es, wir würden den von
uns angekündigten und begonnenen breiten Dialog nicht ernst nehmen. Entsprechend wurde
an der Bildungskonferenz, die vom überwiegenden Teil der Anwesenden als sehr offen und
konstruktiv empfunden wurde, kein gutes Haar gelassen. So konnten wir zum Beispiel einer
Pressemitteilung der CDU vom 8. September entnehmen, dass „Frau Professor Dr. Wendes
Vorlesung unsere Schulen nicht einen Deut besser macht.“


Fragt man die unmittelbar Beteiligten, ergibt sich dann doch ein etwas anderes Bild: Sie sehen
einen Lichtblick an dem sonst so trüben Bildungshimmel, an dem die von schwarz-rot und
schwarz-gelb geschaffenen Bildungsangebote zu einem wilden Durcheinander geführt haben.
Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Eltern und nicht zuletzt die Schulträger haben diese 2
chaotischen Verhältnisse satt. Und aus diesem Grund haben viele die Bildungskonferenz
genutzt, um endlich wieder über Inhalte anstatt über Strukturen zu reden. Wir lernen daraus
vor allem eins: Der für die Novellierung des Schulgesetzes von uns vereinbarte Zeitraum, kann
und muss durch ein Moratorium verlängert werden. Wir brauchen diese Zeit, um ausführlich
mit allen Beteiligten zu sprechen. Die Bildungskonferenz war nur der Auftakt. Gerade weil wir
den hier begonnenen konstruktiven Dialog mit den Akteuren und ihre Bedürfnisse ernst
nehmen, brauchen wir dieses Moratorium. Es ist nur konsequent, wenn wir jetzt den
Pausenknopf drücken, um das Bildungschaos gründlich zu durchleuchten und Schritte in die
falsche Richtung zu vermeiden.


Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nehmen wir ganz gezielt Einfluss auf zwei Dinge, die
ungebremst zu weiteren Unsicherheiten und Problemen führen würden: Zum einen soll die
Möglichkeit, weitere abschlussbezogene Klassenverbände an Gemeinschaftsschulen
einzurichten, verhindert werden. Denn abschlussbezogene Klassen entsprechen gerade nicht
der Idee des gemeinsamen Lernens und haben mit dem Kern der Gemeinschaftsschule rein gar
nichts zu tun. Jeder hier weiß, dass sie nur zum Ziel hatten, das gemeinsame Lernen zu
schwächen und die Hauptschule durch die Hintertür wieder einzuführen. Genau dieser Ansatz
in dieser Schulform wird aber von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ausdrücklich
gewünscht. Indem wir abschlussbezogene Klassenverbände verhindern und die von schwarz-
gelb kassierten Differenzierungsstunden zurückgeben, können Gemeinschaftsschulen also
wieder ihrer Kernaufgabe nachgehen. Offensichtlich ist diese deutliche Stärkung des
gemeinsamen Lernens von der Opposition nicht gewollt. Aber in den Augen dieser Koalition
sind wir damit auf dem richtigen bildungspolitischen Weg.


Wir stehen zum Zwei-Säulen-Modell aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Mit dem
zweiten Punkt unseres Entwurfs wollen wir auch im Gymnasialbereich zusätzliche
Unsicherheiten vermeiden. Deshalb sollen bestehende G8 Gymnasien keinen neunjährigen
Bildungsgang einführen und G9-Gymnasien nicht zu Y-Modellen wechseln dürfen. Denn nicht 3
nur mit Blick auf die Gemeinschaftsschule sondern auch für die Gymnasien wurden in der
Vergangenheit zu viele Sonderwege ermöglicht. Dies hat letztlich dazu geführt, dass
Gemeinschaftsschule und Gymnasium von Ort zu Ort verschiedenes bedeuten können. Diese
Entwicklung und die damit verbundene Unsicherheit wollen wir begrenzen, bis wir gemeinsam
mit den Betroffenen eine endgültige Entscheidung gefunden haben.


Abschließend will ich noch auf eins hinweisen: Bis 2014 besteht für keine einzige Schule hier im
Land der Zwang, die Struktur zu ändern. Es ist im Gegenteil sogar so, dass nicht nur
existierende G9- und Y-Gymnasien, sondern auch die abschlussbezogenen Klassen an den
Gemeinschaftsschulen Bestandsschutz bekommen. Gemeinschaftsschule und Gymnasium sind
und bleiben die zwei Säulen, auf die wir bauen. Auf dieser Grundlage werden wir gemeinsam
mit allen Akteuren, die dazu bereit sind, an Inhalten arbeiten, um dann zum Schuljahr
2014/2015 ein gutes Schulgesetz im Dialog mit den Betroffenen zu beschließen.

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