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Jette Waldinger-Thiering zu TOP 13 - Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schulgesetzes
Presseinformation Kiel, den 28.09.2012Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-ThieringTOP 13 Gesetzentwurf und Entschließungsantrag zur Änderung des Schulgesetzes Drs. 18/200Mit unserem Moratorium zum Schulgesetz haben wir ja bekanntlich für viel Unruhe imoppositionellen Lager gesorgt. Dies hat in den vergangenen Wochen zu einer ganzen Reihe vonVorwürfen durch die bildungspolitischen Sprecher geführt. Vorwürfe, die ich nicht ganznachvollziehen kann und die teilweise auch völlig haltlos sind. So hieß es, wir würden den vonuns angekündigten und begonnenen breiten Dialog nicht ernst nehmen. Entsprechend wurdean der Bildungskonferenz, die vom überwiegenden Teil der Anwesenden als sehr offen undkonstruktiv empfunden wurde, kein gutes Haar gelassen. So konnten wir zum Beispiel einerPressemitteilung der CDU vom 8. September entnehmen, dass „Frau Professor Dr. WendesVorlesung unsere Schulen nicht einen Deut besser macht.“Fragt man die unmittelbar Beteiligten, ergibt sich dann doch ein etwas anderes Bild: Sie seheneinen Lichtblick an dem sonst so trüben Bildungshimmel, an dem die von schwarz-rot undschwarz-gelb geschaffenen Bildungsangebote zu einem wilden Durcheinander geführt haben.Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Eltern und nicht zuletzt die Schulträger haben diese 2chaotischen Verhältnisse satt. Und aus diesem Grund haben viele die Bildungskonferenzgenutzt, um endlich wieder über Inhalte anstatt über Strukturen zu reden. Wir lernen darausvor allem eins: Der für die Novellierung des Schulgesetzes von uns vereinbarte Zeitraum, kannund muss durch ein Moratorium verlängert werden. Wir brauchen diese Zeit, um ausführlichmit allen Beteiligten zu sprechen. Die Bildungskonferenz war nur der Auftakt. Gerade weil wirden hier begonnenen konstruktiven Dialog mit den Akteuren und ihre Bedürfnisse ernstnehmen, brauchen wir dieses Moratorium. Es ist nur konsequent, wenn wir jetzt denPausenknopf drücken, um das Bildungschaos gründlich zu durchleuchten und Schritte in diefalsche Richtung zu vermeiden.Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nehmen wir ganz gezielt Einfluss auf zwei Dinge, dieungebremst zu weiteren Unsicherheiten und Problemen führen würden: Zum einen soll dieMöglichkeit, weitere abschlussbezogene Klassenverbände an Gemeinschaftsschuleneinzurichten, verhindert werden. Denn abschlussbezogene Klassen entsprechen gerade nichtder Idee des gemeinsamen Lernens und haben mit dem Kern der Gemeinschaftsschule rein garnichts zu tun. Jeder hier weiß, dass sie nur zum Ziel hatten, das gemeinsame Lernen zuschwächen und die Hauptschule durch die Hintertür wieder einzuführen. Genau dieser Ansatzin dieser Schulform wird aber von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ausdrücklichgewünscht. Indem wir abschlussbezogene Klassenverbände verhindern und die von schwarz-gelb kassierten Differenzierungsstunden zurückgeben, können Gemeinschaftsschulen alsowieder ihrer Kernaufgabe nachgehen. Offensichtlich ist diese deutliche Stärkung desgemeinsamen Lernens von der Opposition nicht gewollt. Aber in den Augen dieser Koalitionsind wir damit auf dem richtigen bildungspolitischen Weg.Wir stehen zum Zwei-Säulen-Modell aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Mit demzweiten Punkt unseres Entwurfs wollen wir auch im Gymnasialbereich zusätzlicheUnsicherheiten vermeiden. Deshalb sollen bestehende G8 Gymnasien keinen neunjährigenBildungsgang einführen und G9-Gymnasien nicht zu Y-Modellen wechseln dürfen. Denn nicht 3nur mit Blick auf die Gemeinschaftsschule sondern auch für die Gymnasien wurden in derVergangenheit zu viele Sonderwege ermöglicht. Dies hat letztlich dazu geführt, dassGemeinschaftsschule und Gymnasium von Ort zu Ort verschiedenes bedeuten können. DieseEntwicklung und die damit verbundene Unsicherheit wollen wir begrenzen, bis wir gemeinsammit den Betroffenen eine endgültige Entscheidung gefunden haben.Abschließend will ich noch auf eins hinweisen: Bis 2014 besteht für keine einzige Schule hier imLand der Zwang, die Struktur zu ändern. Es ist im Gegenteil sogar so, dass nicht nurexistierende G9- und Y-Gymnasien, sondern auch die abschlussbezogenen Klassen an denGemeinschaftsschulen Bestandsschutz bekommen. Gemeinschaftsschule und Gymnasium sindund bleiben die zwei Säulen, auf die wir bauen. Auf dieser Grundlage werden wir gemeinsammit allen Akteuren, die dazu bereit sind, an Inhalten arbeiten, um dann zum Schuljahr2014/2015 ein gutes Schulgesetz im Dialog mit den Betroffenen zu beschließen.