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17.10.12 , 15:35 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen und Andreas Tietze zum vorläufigen Stopp der Elbvertiefung durch das Bundesverwaltungsgericht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 448.12 / 17.10.2012



Elbvertiefung ist ökologisch und ökonomisch un- sinnig!
Zum vorläufigen Stopp der Elbvertiefung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Wir freuen uns über diesen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Das ist ein großer Teilerfolg für die klagenden Natur- und Umweltverbände und den Umwelt- schutz insgesamt. Es ist absurd: Die letzte Elbvertiefung war noch nicht abgeschlos- sen, da wurde bereits die nächste geplant. Immer größer, breiter und tiefer werden die neuen Schiffe und sie werden zu groß für die Elbe. Für die nächste Generation moderner Containerschiffe reicht die geplante Vertiefung sowieso in absehbarer Zeit nicht mehr aus.
Die Elbe ist kein technisches Bauwerk, das man beliebig anpassen und umformen kann, sondern ein natürlicher Fluss mit natürlichen Grenzen. Der Naturraum der Un- terlebe ist ein komplexes und einzigartiges Ökosystem. Dort finden viele geschützte, in und am Gewässer lebende Arten ihren Lebensraum. Es wird Zeit, dass an der El- be endlich die Allgemeinwohlbelange wie Naturschutz, wie Deichsicherheit, stärker in den Fokus rücken.
Der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, An- dreas Tietze, ergänzt:
Die Elbvertiefung ist nicht nur für die Umwelt und die Menschen am Fluss ein großes Seite 1 von 2 Risiko, sondern sie droht auch zu einem finanziellen und wirtschaftlichen Fiasko zu werden. Wir haben schon früh davor gewarnt, dass die Elbvertiefung gegen Vor- schriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts verstößt. Unsere Kritik wurde immer wieder von CDU und FDP mit Häme abgetan, nun haben wir den Salat.
Das Gericht weist auf eine Vielzahl zum Teil schwieriger, tatsächlicher und rechtli- cher Fragen hin, die neben dem Gewässerschutz vor allem den Gebiets- und Arten- schutz betreffen. Eine weitere Vertiefung der Unterelbe macht ökonomisch und öko- logisch keinen Sinn.
Wir brauchen endlich ein abgestimmtes norddeutsches Hafenkonzept für den inter- nationalen Containerverkehr. Wer weiter auf die Elbvertiefung setzt, darf sich nicht wundern, wenn er finanziellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Schiffbruch erleidet.
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