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01.11.12 , 13:12 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter setzt sich für Bleiberecht der Familie aus Elmshorn ein

116/2012 Kiel, 1. November 2012



Flüchtlingsbeauftragter setzt sich für Bleiberecht der Familie aus Elmshorn ein
Kiel (SHL) – Der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Schmidt, appelliert an den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein und den Landrat des Kreises Pinneberg, der ausreisepflichtigen libanesischen Familie Chafi den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen und nicht auf eine Ausreise nach mehr als 17 Jahren zu beharren.

Die Entscheidung der Härtefallkommission, deren Anrufung nicht zu einem Bleiberecht für Herrn und Frau Chafi und die jüngeren Kinder Lubaba Chafi, Muhammad Chafi und Noah Chafi geführt hat, darf aus Sicht von Stefan Schmidt nicht dazu führen, dass andere auf- enthaltsrechtliche Möglichkeiten eines weiteren Verbleibes nicht genutzt werden. Eine Bewertung der Entscheidung der Härtefallkommission möchte Stefan Schmidt nicht ab- geben, hält es aber vom Grundsatz für nicht vertretbar, dass eine Familie nach einem so langen Aufenthalt in Deutschland abgeschoben werden soll, noch dazu wenn die drei älteren Kinder der Familie ein Aufenthaltsrecht für Deutschland erhalten haben und dem- zufolge hierbleiben dürfen.

Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns des Landkreises, der der Familie unterstellt, nur unzureichend an der Beschaffung von Passersatzpapieren mitge- wirkt zu haben, wird vom Flüchtlingsbeauftragten nicht infrage gestellt. Es ist nach Aus- sage von Schmidt leider so, dass grundsätzlich das ausländerrechtliche Handeln der El- tern den Kindern zuzurechnen ist bzw. umgekehrt, dass diese sich die Versäumnisse der Eltern anrechnen lassen müssen. Bei einem so langen Aufenthalt wie dem der Familie Chafi in Deutschland hält der Flüchtlingsbeauftragte dies aber nicht für vertretbar. Seine Sichtweise hat im Prinzip ja auch Niederschlag gefunden in dem neuen § 25a AufenthG, nach dem gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ein Aufenthaltsrecht bekom-


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men können, selbst dann, wenn die Eltern die Dauer des Aufenthaltsrechtes selbst verur- sacht haben.

Nach Einschätzung des Beauftragten, insbesondere aber auch unter Berücksichtigung der Integrationsleistungen der Kinder, ist davon auszugehen, dass eine Verwurzelung in Deutschland erfolgt ist, die über die europäische Menschenrechtskonvention zu einem Aufenthaltsrecht führen kann/könnte.

Gerade vor dem Hintergrund, dass Innenminister Andreas Breitner sich bundesweit dafür einsetzt, dass ein Aufenthaltstitel geschaffen wird, der aufgrund einer guten Integrations- leistung zu einem Aufenthaltsrecht führen kann, appelliert Schmidt an Breitner, nochmals alle Möglichkeiten eines Bleiberechts durch sein Haus überprüfen zu lassen.

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