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14.11.12
16:31 Uhr
Landtag

Nach Zustimmung: Landtagspräsident lässt Gremium für deutsche Sinti und Roma in Schleswig-Holstein einrichten

122/2012 Kiel, 14. November 2012
Nach Zustimmung: Landtagspräsident lässt Gremium für deutsche Sinti und Roma in Schleswig-Holstein einrichten
Kiel (SHL) – Nach dem einstimmigen Votum des Landtages für den Schutz der Volksgruppe der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein geht Landtagspräsident Klaus Schlie den nächsten Schritt: Er hat den Auftrag erteilt, ein „Gremium für die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein“ einzurichten.
Dieses Gremium soll wie üblich mit Abgeordneten aller Fraktionen und Vertretern der Volksgruppe besetzt werden und dafür sorgen, dass der gewollte Schutz im Alltag erreicht wird – ähnlich wie die bestehenden Gremien für die Belange der Friesen und für die deut- sche Minderheit in Dänemark. Wann das neue Gremium seine Arbeit aufnimmt, steht noch nicht fest.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute (14. November) als erstes Landesparla- ment beschlossen, den Schutz der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein in die Landesverfassung aufzunehmen. „Ich freue mich sehr über diese parteiübergreifende Grundstimmung, die diesen Schutz jetzt ermöglicht“, sagte Klaus Schlie nach der Ab- stimmung. Damit sei der Landesverband der Sinti und Roma jetzt einen großen Schritt vorangekommen, so Schlie, nachdem er jahrzehntelang für die Anerkennung der Volks- gruppe geworben habe. „Dieses Votum sehe ich auch als Signal, das über Schleswig- Holstein hinaus wirken kann.“
In Schleswig-Holstein leben heute geschätzte 5.000 Sinti und Roma mit deutscher Staatsbürgerschaft vor allem in Kiel, Lübeck und dem Hamburger Umland. Viele Familien, die mehrheitlich seit Jahrhunderten in Schleswig-Holstein heimisch sind, leben aber auch in anderen Kreisen und Städten. Die erste urkundliche Erwähnung der Volksgruppe stammt aus Lübeck, aus dem Jahr 1417.
Mit der heutigen Abstimmung wird die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert: (Wortlaut)
Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Jan Gömer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker