Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Lars Harms zu TOP 22 - Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise
Presseinformation Kiel, den 15. November 2012 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 22 Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise Drs. 18/310 Bürgerbeteiligung ist der Kern der Demokratie. Dies gilt nicht nur für die Bundes- oder Landesebene, sondern ganz besonders für die Kreis- und Gemeindeebene. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einbringen können und das am besten vor Ort. Den dort ist es in vielen Fällen am sinnvollsten, eine Entscheidung zu treffen, wenn es um lokale Entwicklungen geht. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Menschen in diesem Land aktiv an den politischen Prozessen beteiligen. Um dies zu ermöglichen, muss Transparenzgeschaffen werden. Denn nur ein informierter Bürger weiß,wofür er sich einbringt und für was er sich genau einsetzt.Der Dialog im Miteinander ist hier entscheidend, ebenso wiedas Zuhören. Mit den Kollegen von SPD und GRÜNEN habenwir in Zusammenarbeit mit den Initiatoren desVolksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-HolsteinsKommunen“ einen entsprechenden Gesetzesentwurfvorgelegt. Auch hier gilt, dass wir Änderungswünsche sehrgerne entgegen nehmen und auch ernst nehmen. Wichtig ist,dass wir unser Gemeinwesen weiterentwickeln, damitSchleswig-Holstein auch in Zukunft ein Vorbild im Bereich derBürgerbeteiligung ist und bleiben kann. Zukunftsorientiert heißt auch, dass wir uns mit demdemografischen Wandel auseinandersetzen. Vor diesemHintergrund ist die Partizipation der jungen Generation unsein besonders wichtiges Anliegen. Künftig können also auchKinder an einer Fragestunde teilnehmen und können dortunkompliziert und ohne großen Aufwand zu Wort kommen.Oftmals geht die Thematik der angesprochenen Fragestundeüber die Gemeindegrenzen hinaus. Deshalb haben wir unsdafür eingesetzt, dass auch Betroffene, die keine Einwohnerder entsprechenden Gemeinde sind, gehört werden können.Jeder, der etwas zu sagen hat, soll künftig auch die Möglichkeitdazu bekommen, Fragen, Vorschläge und Anregungenkundzutun. Dies gilt besonders für Bauprojekte, die mit dengrößten Teil der Bürgerbegehren ausmachen. Mit dem Gesetzveranlassen wir, dass die Menschen im Land Bürgerbegehrenzur Bauleitplanung bis zum Aufstellungsbeschlussvoranbringen können. Dies hat es in Schleswig-Holstein sonoch nie gegeben.Zur Stärkung der Bürgerbeteiligung haben wir uns als Koalitionverschrieben und lösen dieses Versprechen, das wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land gegeben haben, jetzt ein.Dass Bürger zukünftig mehr Einfluss bekommen, soll nichtmissverstanden werden. Es geht nicht um eine Schwächungder repräsentativen Demokratie. Wir wollen ein sichergänzendes Miteinander von repräsentativer und direkterDemokratie. Diese zwei Akteure müssen harmonisch und inAusgeglichenheit zu einander stehen. So kann die Demokratieauch als Ganzes gestärkt werden.Gerade vor diesem Hintergrund ist auch die Senkung derQuoren zu sehen, die es ermöglichen, dass die Bürgerinnenund Bürger sich noch besser beteiligen können. Durch dieSenkung der Quoren erhoffen wir uns nicht nur, dass imEinzelfall die Bürgerinnen und Bürger schneller und leichter ihrRecht auf Beteiligung durchsetzen können. Wir erhoffen unsauch, dass dieses mehr an Bürgerbeteiligung dazu führt, dasssich die Menschen auch nach einem Bürgerentscheid für ihrGemeinwesen weiter engagieren. So gesehen kann man dieErweiterung der Bürgerbeteiligung auch als Einladung an dieBevölkerung sehen, sich nicht nur in Einzelfragen zuengagieren, sondern sich auch insgesamt für ihr Dorf, ihreStadt oder ihren Kreis einzusetzen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzt die Koalition eines derwichtigsten politischen Ziele um und in diesemZusammenhang möchte ich mich ausdrücklich noch einmalsehr für die konstruktive Zusammenarbeit bei den Initiatorendes Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-HolsteinsKommunen“ bedanken.