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15.11.12 , 15:30 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 22 - Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise

Presseinformation Kiel, den 15. November 2012 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 22 Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und
vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in
Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise
Drs. 18/310


Bürgerbeteiligung ist der Kern der Demokratie. Dies gilt nicht
nur für die Bundes- oder Landesebene, sondern ganz besonders
für die Kreis- und Gemeindeebene. Wir wollen, dass die
Bürgerinnen und Bürger sich einbringen können und das am
besten vor Ort. Den dort ist es in vielen Fällen am sinnvollsten,
eine Entscheidung zu treffen, wenn es um lokale
Entwicklungen geht. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die
Menschen in diesem Land aktiv an den politischen Prozessen beteiligen. Um dies zu ermöglichen, muss Transparenz
geschaffen werden. Denn nur ein informierter Bürger weiß,
wofür er sich einbringt und für was er sich genau einsetzt.
Der Dialog im Miteinander ist hier entscheidend, ebenso wie
das Zuhören. Mit den Kollegen von SPD und GRÜNEN haben
wir in Zusammenarbeit mit den Initiatoren des
Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins
Kommunen“ einen entsprechenden Gesetzesentwurf
vorgelegt. Auch hier gilt, dass wir Änderungswünsche sehr
gerne entgegen nehmen und auch ernst nehmen. Wichtig ist,
dass wir unser Gemeinwesen weiterentwickeln, damit
Schleswig-Holstein auch in Zukunft ein Vorbild im Bereich der
Bürgerbeteiligung ist und bleiben kann. Zukunftsorientiert heißt auch, dass wir uns mit dem
demografischen Wandel auseinandersetzen. Vor diesem
Hintergrund ist die Partizipation der jungen Generation uns
ein besonders wichtiges Anliegen. Künftig können also auch
Kinder an einer Fragestunde teilnehmen und können dort
unkompliziert und ohne großen Aufwand zu Wort kommen.
Oftmals geht die Thematik der angesprochenen Fragestunde
über die Gemeindegrenzen hinaus. Deshalb haben wir uns
dafür eingesetzt, dass auch Betroffene, die keine Einwohner
der entsprechenden Gemeinde sind, gehört werden können.
Jeder, der etwas zu sagen hat, soll künftig auch die Möglichkeit
dazu bekommen, Fragen, Vorschläge und Anregungen
kundzutun. Dies gilt besonders für Bauprojekte, die mit den
größten Teil der Bürgerbegehren ausmachen. Mit dem Gesetz
veranlassen wir, dass die Menschen im Land Bürgerbegehren
zur Bauleitplanung bis zum Aufstellungsbeschluss
voranbringen können. Dies hat es in Schleswig-Holstein so
noch nie gegeben.


Zur Stärkung der Bürgerbeteiligung haben wir uns als Koalition
verschrieben und lösen dieses Versprechen, das wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land gegeben haben, jetzt ein.
Dass Bürger zukünftig mehr Einfluss bekommen, soll nicht
missverstanden werden. Es geht nicht um eine Schwächung
der repräsentativen Demokratie. Wir wollen ein sich
ergänzendes Miteinander von repräsentativer und direkter
Demokratie. Diese zwei Akteure müssen harmonisch und in
Ausgeglichenheit zu einander stehen. So kann die Demokratie
auch als Ganzes gestärkt werden.
Gerade vor diesem Hintergrund ist auch die Senkung der
Quoren zu sehen, die es ermöglichen, dass die Bürgerinnen
und Bürger sich noch besser beteiligen können. Durch die
Senkung der Quoren erhoffen wir uns nicht nur, dass im
Einzelfall die Bürgerinnen und Bürger schneller und leichter ihr
Recht auf Beteiligung durchsetzen können. Wir erhoffen uns
auch, dass dieses mehr an Bürgerbeteiligung dazu führt, dass
sich die Menschen auch nach einem Bürgerentscheid für ihr
Gemeinwesen weiter engagieren. So gesehen kann man die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung auch als Einladung an die
Bevölkerung sehen, sich nicht nur in Einzelfragen zu
engagieren, sondern sich auch insgesamt für ihr Dorf, ihre
Stadt oder ihren Kreis einzusetzen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzt die Koalition eines der
wichtigsten politischen Ziele um und in diesem
Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich noch einmal
sehr für die konstruktive Zusammenarbeit bei den Initiatoren
des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins
Kommunen“ bedanken.

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