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15.11.12 , 17:32 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein zu TOP 40: Die Piratenfraktion beantragt all das, was das Bundesverfassungsgericht gerade verworfen hat!

Medienpolitik
Nr. 503/12 vom 15. November 2012
Dr. Axel Bernstein zu TOP 40: Die Piratenfraktion beantragt all das, was das Bundesverfassungsgericht gerade verworfen hat!
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 40 „Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation“ hat der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein, dem Abgeordneten Dr. Breyer von der Piratenfraktion vorgeworfen, seine Privatfehde gegen die Vorratsspeicherung im Parlament fortsetzen zu wollen.
„Zwölf Punkte und zehn Seiten Begründung braucht die Fraktion der Piraten, um eine einfache Ablehnung einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu formulieren“, so Bernstein.
Diese verklausulierte Antragsstellung entspringe offenbar einer langen Vorgeschichte. Es gehe um den persönlichen Feldzug der Brüder Patrick und Jonas Breyer gegen dieses Instrument der Inneren Sicherheit. „Bereits im Juni 2005 klagten die Breyer-Brüder gegen zahlreiche Bestimmungen des damaligen Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung. Sie hatten es so eilig, dass sie das Inkrafttreten gar nicht erst abwarteten“, erklärte Bernstein.
Im Januar 2012 habe das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Breyers im Wesentlichen zurückgewiesen. Lediglich bei der Bestandsdatenauskunft habe das Verfassungsgericht Nachbesserungen gefordert, welche die Bundesregierung mittlerweile in einem Gesetzentwurf vorgelegt habe.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Das Urteil des BVerfG war eine deutliche Klatsche für die Breyers, weil klargestellt wurde, dass es kein Anrecht auf anonyme Kommunikation gibt“, so Bernstein.
Am 26. Oktober hätten die Gebrüder Breyer unter dem Deckmäntelchen des sich selbst so nennenden „Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung“ eine lange Abhandlung im Netz veröffentlicht. Darin finde sich eine bunte Mischung aus dem Zusammenhang gerissener Zitate des BVerfG-Urteiles, die durch die vom Gericht gerade verworfenen irrigen Rechtspositionen Breyers ergänzt worden seien.
„Ich erwähne an dieser Stelle lediglich der Vollständigkeit halber, dass die klagefreudigen Breyer-Brüder seit August ihr Anliegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter verfolgen“, so Bernstein. Nun solle wohl die Piratenfraktion durchsetzen, was die Breyers vor Gericht nicht durchsetzen konnten. Herr Breyer beantragt hier all das, was das BVerfG verworfen hat“, so Bernstein.
Der CDU-Abgeordnete betonte, eine maßvolle, mit Augenmaß geregelte Vorratsdatenspeicherung, wie im Gesetz der Bundesregierung, sei richtig und notwendig. „Sie ist ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr“, so Bernstein.
Die Dänen-Ampel habe in ihrem Koalitionsvertrag leider festgeschrieben, dass sie dieses wichtige Instrument der Inneren Sicherheit ablehnen wolle.
„Herr Innenminister Breitner: Ich fordere Sie auf: Folgen Sie an dieser Stelle der beachtlichen Reihe von Beispielen, in denen SPD-Kabinettsmitglieder den Koalitionsvertrag Koalitionsvertrag sein lassen, und stattdessen richtig und pragmatisch handeln wollen“, so Bernstein.



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