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15.11.12 , 18:20 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 40 - Schutz der Vertraulichkeit und Pressesprecherin Anonymität der Telekommunikation Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innenpolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Burkhard Peters: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 490.12 / 15.11.2012



Ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen steht bevor
Wir Grüne begrüßen die Intention des Piratenantrags ausdrücklich. Die in den 12 Ein- zelpunkten aufgeführten Nachverhandlungsaufträge für den Bundesrat zum Schutz der Nutzer vor staatlichen Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis weisen allesamt auf schwerwiegende Mängel und Lücken im Bereich des Datenschutzes im vorliegen- den Gesetzentwurf der Bundesregierung hin.
Ein Telekommunikationsgesetz, welches die im Antrag der Piraten geforderten Vorga- ben nicht erfüllen würde, wäre aus Sicht des Datenschutzes schwer mangelbehaftet und würde höchstwahrscheinlich nicht der Vorgaben der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genügen.
Das Gesetz ermöglicht in seiner jetzigen Form den ungehinderten Zugriff von Sicher- heitsbehörden einschließlich der Geheimdienste auf die Kundenregister und Bestands- daten bei den Internet-Providern. Ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen steht bevor.
In dieser Einschätzung sind wir Grüne – namentlich unser für die Netzpolitik im Bundes- tag zuständige Abgeordnete Konstantin von Notz - uns mit den Piraten und dem Kolle- gen Breyer völlig einig.
Vor allem die Forderung eines Richtervorbehalts und das Setzen hoher Eingriffsschwel- len bei der Auslieferung von Telekommunikations-Bestandsdaten an staatliche Ermitt- lungsbehörden sind uneingeschränkt richtig. Gleiches gilt für die Forderung nach einer sehr restriktiven Regelung für die Preisgabe von Zugangscodes an Seite 1 von 2 Ermittlungsbehörden und Geheimdienste. Entsprechend ist auch die Einführung einer elektronischen Auskunftsschnittstelle für ein automatisiertes Massenabrufverfahren durch Sicherheitsbehörden ein datenschutzrechtliches „No-Go“, das es möglichst zu verhindern gilt. Der Sache nach ist der Antrag also gut, im Bereich ihres Kerngeschäfts gibt es an der Arbeit der Piraten nichts zu meckern.
Gleichwohl haben wir Zweifel, ob die mit dem Antrag verfolgte Absicht, die reine Lehre des Nutzerschutzes von Schleswig-Holstein aus in der Bundesgesetzgebung bedin- gungslos durchzusetzen, tatsächlich erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wir wissen doch alle, dass man bei der komplizierten politischen Gemengelage des Bundesrates mit einem so umfangreichen und vor allem inhaltlich unabgestuften Forde- rungskatalog in den Verhandlungen keinen Blumentopf gewinnen kann.
Nach aller Erfahrung verlangt die Prokura, mit der wir als Parlament die Regierung für die entsprechenden Verhandlungen und Abstimmungsgespräche ausstatten wollen, ei- nen flexibleren Auftrag. Es wird also um die Erarbeitung einer abgestuften Verhand- lungslinie gehen, in der Prioritäten zwischen den einzelnen Forderungen, weiche und harte Punkte definiert werden.
Der Antrag in seiner vorliegenden Form ist zwar als Thesenpapier, wie eine wunderbare Netzwelt aussehen sollte, sehr geeignet. Nicht aber als streng bindender Verhand- lungsauftrag für den Bundesrat. Hier ist eine abgestufte und vor allem Spielraum las- sende Forderungsliste gefragt, damit wir im Bundesrat nicht vor die Wand rennen und letztlich überhaupt nichts durchsetzen können.
Der Antrag soll deshalb zu einer inhaltlichen Überprüfung und Überarbeitung in den In- nen- und Rechtsauschuss überwiesen werden.
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