Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

16.11.12 , 10:20 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 17: Tiere brauchen eine rechtliche Vertretung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 16. November 2012



TOP 17: Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Aufnahme des Tierschutzes) (Drucksache 18/283)



Sandra Redmann:
Tiere brauchen eine rechtliche Vertretung

Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz in Schleswig-Holstein. Viele engagierte und auch ausgesprochen strittige Debatten haben wir in den letzten Jahren zur Qualitätssteigerung des Tierschutzes geführt. Als Stichworte möchte ich die Themen Pelztierhaltung, Tiertransporte, Wildtierverbot im Zirkus oder auch das Verbandsklagerecht (dazu komme ich noch mal) nennen.
Die Aufnahme in die Landesverfassung stellt für die SPD-Fraktion den Höhepunkt in unseren Bemühungen für eine Verbesserung des Tierschutzes dar. Unser ausdrücklicher Dank geht an die vielen unermüdlich engagierten Verbände, aber auch an Einzelpersonen, die hierfür seit langem gekämpft haben. Mein Dank geht aber auch an Heiner Garg. Als Initiator des Antrags warst Du einen Tick schneller als die Regierungskoalition.
Trotz des bisher Erreichten sind zwingend weitere Anstrengungen erforderlich, um das Schutzniveau der Tiere weiter zu verbessern. Nach dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes hat der Mensch das Leben und das Wohlbefinden des Tieres als Mitgeschöpf zu schützen; dieser ethische Grundgedanke beinhaltet auch die Verpflichtung, den Tierschutz ständig fortzuentwickeln. Wir müssen das Tier als Mitgeschöpf mehr respektieren.
Tiere haben nicht nur eine Daseinsberechtigung, sondern sie gehören zum Kreislauf der Natur und müssen deshalb unseren Schutz genießen. Der Mensch bedient sich ihrer in vielfältiger Weise: als Nahrungslieferant, als Gefährte, für Forschung und Entwicklung. Deshalb trägt jede und jeder 2



Verantwortung als Konsument tierischer Erzeugnisse, als Zoo- oder Zirkusbesucher, als Haus- oder Nutztierhalter, als Jäger, als Liebhaber exotischer Tiere.
Der Tierschutz hat mittlerweile einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Aber vieles liegt in diesem Bereich noch im Argen. Auch wenn wir mit der Aufnahme in die Verfassung einen großen Schritt getan haben, müssen weitere folgen. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Lebendtiertransporte, der Haltungsbedingungen für Nutztiere und eben auch ein Gesetz zum Tierschutzverbandsklagerecht.
Wie können wir ein Gleichgewicht zwischen Tierschützern und Tiernutzern erreichen? Für meine Fraktion ist dabei unstrittig, dass das bisherige Ungleichgewicht zwischen der Lobby der Tiernutzer und dem Tierschutz verbessert werden muss, denn Tiere können ihre Interessen nicht selbst artikulieren. Sie brauchen eine rechtliche Vertretung.
Die immer wieder vorgetragenen Argumente der Gegner greifen aus unserer Sicht nicht: Ein Verbandsklagerecht im Tierschutz – das zeigen die Erfahrungen im Naturschutz mit nur wenigen, aber zumeist erfolgreichen Klagen der Naturschutzverbände – mit seinen hohen Anforderungen an die klageberechtigten Verbände blockiert weder den Forschungsstandort noch die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein.
Dies werden wir in der nächsten Sitzung noch ausführlich diskutieren. Heute, wie gesagt, ist ein guter Tag für den Tierschutz. Ich danke noch einmal allen, die dazu beigetragen haben.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen