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Flemming Meyer zu TOP 17 - Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Aufnahme des Tierschutzes)
Presseinformation Kiel, den 16.11.2012 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 17 Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Aufnahme des Tierschutzes) Drs. 18/238Seit nunmehr zehn Jahren ist der Tierschutz als Staatszielbestimmung im Grundgesetzverankert - und die Welt ist nicht untergegangen. In Schleswig-Holstein gab es in den letztenJahren mehrere Anläufe, den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. DieseInitiativen wurden vom SSW immer unterstützt. Daher ist es zu begrüßen, dass sich nun eineMehrheit hier im Landtag für eine solche Staatszielbestimmung abzeichnet. Dieser Schritt hatlange genug gedauert.Der SSW hat sich dafür eingesetzt, weil der Tierschutz mittlerweile zu einem wichtigenBestandteil der Gesellschaft geworden ist. Die Einstellung zum Tier und der Umgang mit Tierenhaben sich verändert. Vielen Menschen ist es heute nicht mehr egal, wie mit unseren Tierenumgegangen wird. Es ist den Menschen nicht mehr egal wie Tiere gehalten werden,transportiert werden oder gekennzeichnet werden. Hier hat sich der Blick auf die Tiere in den 2letzten Jahrzehnten gravierend geändert. Diesem ethischen Wandel wollen wir mit dervorliegenden Initiative gerecht werden.Nun wissen wir, dass es bereits verschiedene Gesetze zum Schutz der Tiere gibt. Und das istauch gut so. Aber wir wissen auch, dass diese Gesetze nicht immer - wie gewünscht - greifen.Tierschutzgesetze werden nachrangig angesehen, wenn ihnen Grundrechte entgegenstehen,beispielsweise wenn es um die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst oder der Religion geht. Hierhat der Tierschutz rechtlich immer den kürzeren gezogen.Mit der Verfassungsänderung bekommt der Tierschutz in Schleswig-Holstein ein neuesGewicht. Wir werden damit zwar nicht verhindern, dass in Zukunft Tiere gequält odermisshandelt werden. Aber mit dem Status eines Staatsziels ist der Tierschutz somit auf demgleichen rechtlichen Level wie mit anderen Grundrechten. Dadurch wird der Tierschutz bei unsim Land gestärkt.Soweit alles schön und gut. Doch wir wissen, dass Tiere sich vor Gericht nicht selbst verteidigenkönnen. Damit die Sache aber rund wird, kommen wir über kurz oder lang nicht um einVerbandsklagerecht umhin. Dies zeigen auch bisherige Erfahrungen. Erst mit dem Klagerechtkönnen die Tierschutzorganisationen als Anwälte der Tiere auftreten. Analog haben wir jabereits Klagerechte für Umweltschutzverbände. Und die Erfahrungen zeigen, dassNaturschutzverbände mit diesem Recht durchaus verantwortungsvoll umgehen. Es ist alsonicht davon auszugehen, dass Tierschutzverbände die Gerichte mit einer Flut von Klagenüberhäufen. Daher wird diese Koalition auch ein Verbandsklagerecht für anerkannteTierschutzverbände im Landesrecht verankern - so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.Die Staatszielbestimmung muss mit Leben erfüllt werden. Das kann dann auch zuKonsequenzen hier im Land führen - hierbei könnte beispielsweise auch die Diskussion umSchenkelbrand neu entfacht werden. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Der Tierschutz alsStaatsziel darf kein zahnloser Tiger werden. Um es deutlich zu sagen, eineStaatszielbestimmung ist keine nutzlose Verfassungslyrik. 3Wir wollen dem Tierschutz nach heutigen ethischen Maßstäben gerecht werden.