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16.11.12 , 13:35 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Tierschutz in die Landesverfassung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 17 – Tierschutz in die Landesverfassung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Detlef Matthiessen: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de

Mehr Rechte für die Tiere Nr. 495.12 / 16.11.2012


Der Tierschutz soll in der Verfassung unseres Landes verankert werden. Wir Grüne begrüßen diesen Schritt. Der Bundesverfassungsgeber hat bereits seit langem eine entsprechende Regelung eingeführt.
Damit vollzieht das Land Schleswig-Holstein endlich nach, was auf Bundesebene gilt. Das ist längst überfällig. Wir bedanken uns bei dem Kollegen Heiner Garg und der FDP-Fraktion für diese Initiative, der wir gerne zustimmen.
Die Rechtsstellung des Tieres wird damit vom Sachenrecht auf eine andere Ebene gehoben, auf der das Tier als Mitgeschöpf des Menschen zu schützen ist.
Nun mögen Kritiker einwenden, die Aufnahme des Tierschutzes als Verfassungsgut wäre überflüssig oder übertrieben, weil Tiere ja schon lange durch das Tierschutzge- setz geschützt seien. Dies würde schließlich auch durch Verordnungen und umfang- reiches untergesetzliches Regelwerk sichergestellt. Es gäbe auch zahlreiche ein- schlägige Gerichtsurteile. Tierschutzvergehen würden angezeigt und in unserem Rechtsstaat verfolgt und geurteilt, wenn nötig auch durch mehrere Instanzen.
Eine zusätzliche Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung wäre daher nur populistisch und ein Schielen auf die vielen Menschen, die einem verzärtelnden Tierschutzempfinden anhingen. Es wäre ein Einknicken vor dem organisierten Tier- schutz mit seinen vielen Menschen, die sich in den Tierschutzvereinen engagierten, die aber gleichwohl auch überzogene und insbesondere der wirtschaftlichen Nutzung der Tiere sowie Jagd und Fischerei entgegenstehende Forderungen erhöben. Man solle den Umgang mit Tieren den Profis überlassen und nicht dem Verein Provieh, der früher Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung hieß oder den vielen an-
Seite 1 von 3 deren Organisationen des Tierschutzes.
Diese Einstellung zum Tierschutz, die von sich selber behauptet, nicht gegen Tier- schutz zu sein, sondern eben nur rationaler und an professioneller Haltung orientiert, lässt sich im politischen Raum leicht verorten, nämlich bei der CDU. Und da die sich christlich bezeichnenden Parteien groß und bedeutend sind, ist diese Null-Bock-auf- Tierschutz-Haltung eben auch verbreitet. So häufig also diese Skepsis gegen die Weiterentwicklung des Tierschutzes anzutreffen ist, so häufig ist sie auch irrig.
Der erste Irrtum ist rechtlicher Art. Ob Tierschutz einfachgesetzlich geregelt ist oder Verfassungsrang hat, ist von großer rechtspraktischer Bedeutung. Vor der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung war das Tier eine Sache. Es stand den verfas- sungsrechtlich geschützten Rechtsgütern -> Recht auf Eigentum -> Freiheit der Berufsausübung -> Freiheit der Wissenschaft u.a. -> Recht auf Leben und Gesundheit in einem niedrigeren Rang gegenüber. Bei der Rechtsgüterabwägung vor Gericht, wenn es um Haltungsbedingungen oder Tierversuche oder die Zulassung von Medi- kamenten mit seinem massenhaften Tierverbrauch geht, ist es bei der Rechtsgüter- abwägung eben nicht egal, wenn ein Rechtsgut, das die Verfassung schützt, einem Rechtsgut, das die Verfassung nicht schützt gegenübersteht.
Wenn wir also den Tierschutz in unsere Landesverfassung aufnehmen, wissen wir wohl, was wir tun. Wir wollen die Rechtsstellung der Tiere verbessern und dem in unserer Verfassung Ausdruck verleihen.
Warum ist die eben skizzierte politische Null-Bock-auf-Tierschutz-Haltung noch irrig? Tierschutz ist emotional.
Jeder/Jede hat noch die mahnenden Elternworte im Gedächtnis: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz.“ Tierschutz ist ein Thema, das viele Herzen bewegt. Das ist auch gut so. Die Einstellung zum Tierschutz entwickelt sich weiter. Dem haben Parteien und Parlamente Rechnung zu tragen, diesem Empfin- den auch in Gesetzen Ausdruck zu verleihen.
Unser ehemaliger Kollege Jost de Jager hat festgestellt, dass der sich wandelnde Wertekanon der bürgerlichen Mitte unserer Gesellschaft an der CDU vorbeizieht. Das kann man nur unterstreichen.
Tierschutzthemen werden von der CDU nie in den parlamentarischen Raum getra- gen. Die CDU geht in den Volksvertretungen nur reaktiv mit dem Thema Tierschutz um. Es gibt im schleswig-holsteinischen Landtag seit ich ihm angehöre, zum Thema Tierschutz keine eigenständigen, gestaltenden Anträge. In Worten: Null! In fünf Le- gislaturperioden, in mehr als 1,5 Jahrzehnten.

2 „Inhaltlich aufgezehrt“, so de Jager in seiner Wortwahl zur CDU, der er vorsteht. Eine Frischzellenkur solle es geben. Darauf freuen wir uns sehr.
Vielleicht ist die Mitzeichnung der CDU unter dem Verfassungsantrag ein erster Schritt in die richtige Richtung.



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