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14.12.12 , 13:03 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Rederecht für den Landesrechnungshofpräsidenten

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 36 – Rederecht im Landtag für den Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Landesrechnungshofpräsidenten 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Marret Bohn: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 550.12 / 14.12.2012


Der Rechnungshof rechnet, die Politik setzt die Prioritäten und muss sie verantworten
Piraten beschäftigen sich offensichtlich gern mit Laptops und mit Geschäftsordnungen. Die letzte Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages datiert vom 26. September 2012. Sie wurde ausführlich debattiert und von einer Mehr- heit im Parlament beschlossen. Hierbei war es möglich und auch erforderlich, über die Parteigrenzen hinweg Kompromisse zu finden.
Keine drei Monate später – am 13. Dezember - liegt uns ein neuer Antrag zur Ge- schäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vor. Die Piraten fordern jetzt ein Rederecht für den oder die PräsidentIn des Landesrechnungshofes im Landtag.
Nun ist es ein demokratisches Recht, etwas zu fordern. Fordern allein genügt aber nicht. Ein Antrag muss auch überzeugen. Warum sollte der Präsident bzw. die Präsi- dentin im Landtag reden? Die Argumente, die von den Piraten vorgetragen worden sind, haben mich nicht überzeugt.
Allen Anwesenden ist die finanzielle Situation unseres Landes sehr bewusst. Die Kas- sen des Landes sind leer. Das ist eine Tatsache. Und bei allen Ausschussberatungen müssen wir das berücksichtigen. In den Ausschussberatungen kann der Präsident des Landesrechnungshofes sich zu Wort melden. Das ist gut und sinnvoll und hat sich in den letzten Jahren hier bewährt.
Wenn die Aussprache im Landtag erfolgt, dann sollten die Abgeordneten der Fraktionen ihre Standpunkte und ihre politischen Schwerpunkte vertreten. Hierfür sind sie von den Wählerinnen und Wählern gewählt worden. Das Gleiche in Grün gilt für die Landesre- gierung. Auch sie berichtet über ihre Standpunkte und ihre Pläne und Ziele. Auch die- Seite 1 von 2 ses Verfahren hat sich bewährt.
Für uns Grüne steht fest: Wir brauchen kein Rederecht im Landtag für den Präsidenten des Landesrechnungshofes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Alles, was es gibt, begleiten wir Grüne gern kritisch und konstruktiv. Das gilt auch für den Landesrechnungshof. Wir respektieren den besonderen Status, den der Landes- rechnungshof nach unserer Verfassung hat.
Allerdings muss sich der Landesrechnungshof auch der Kritik – und nicht nur der von uns Grünen stellen. Die Beteiligung des Landesrechnungshofes an der Haushaltsstruk- turkommission von Schwarz-Gelb in der letzten Legislatur, Äußerungen zum UKSH und zur Eingliederungshilfe, die zu großen Missverständnissen und zur Verunsicherung bei den Beteiligten führen, halten wir nicht für den richtigen Weg. Die Umsetzung der Zah- len in politische Weichenstellungen ist nicht Aufgabe des Landesrechnungshofes.
Der Fußballtrainer läuft schließlich auch nicht als 12. Mann aufs Spielfeld, wenn es ge- rade passt.
Der Rechnungshof rechnet, die Politik setzt die Prioritäten und muss sie verantworten. Das ist die verfassungsmäßige Aufgabenteilung – daran sollten wir festhalten. Wir wer- den den vorliegenden Antrag ablehnen.

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