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24.01.13 , 11:41 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zum Beschluss des Bundesgerichtshofes zum Glücksspiel

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Beschluss des BGH bestätigt Nr. 020.13 / 24.01.2013

unseren Weg beim Glücksspiel
Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Neuregelung des Glücksspielrechts sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Der BGH hat heute ein salomonisches Urteil gefällt: Das Verfahren über die Glücksspie- le und Sportwetten im Internet wird ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH ist das zuständige Gericht, um die De- batte um Zulässigkeit oder Unzulässigkeit abschließend zu beenden.
Die Vorlage zeigt: So einfach, wie CDU und FDP es immer darstellen, ist die europa- rechtliche Beurteilung bei weitem nicht. Gleichzeitig hat der BGH klargestellt: Die Rechtslage in Deutschland zum Glücksspiel ist mit Europarecht wieder vereinbar, so- bald Schleswig-Holstein zum gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrag der anderen Län- der zurückkehrt. Die vergebenen Lizenzen fallen demgegenüber nicht massiv ins Ge- wicht.
Wir sehen der Entscheidung des EuGH gelassen entgegen. Wir vertrauen darauf, dass die richtige Entscheidung dort getroffen wird und scheuen uns nicht davor, gegebenen- falls die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Aber gemeinsam mit den anderen Ländern und nicht – wie CDU und FDP mit einer unglaublichen Arroganz es versucht haben – im Alleingang.
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