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Thomas Rother: Sicherheit geht vor - Sparkassen sind unverzichtbar
Kiel, 24. Januar 2013 Nr. 017 /2013Thomas Rother:Sicherheit geht vor – Sparkassen sind unverzichtbarDie Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW hat zur unmittelbaren Abwehr von Risiken für das Sparkassenwesen ein Gesetz in den Landtag eingebracht, das eine Beteiligung privater Sparkassen an öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein verhindert. Zur Anhörung der Ausschüsse zu diesem Sparkassengesetz sagt der Sprecher der SPD Landtagsfraktion für Sparkassen, Thomas Rother:Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein haben übereinstimmend begrüßt, dass eine Beteiligung privater Sparkassen an schleswig-holsteinischen Sparkassen verhindert wird. Alle Anzuhörenden bewerteten das Risiko als unvertretbar, über eine Beteiligung der Hamburger Sparkasse AG (Haspa) unbeabsichtigt den Einstieg in eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen zu ermöglichen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits bei der Änderung des Sparkassengesetzes 2010 entsprechende Bedenken vorgebracht, die sie heute bekräftigten. Der Sparkassen- und Giroverband trug vor, wegen der Weigerung der Haspa, die Träger im Fall einer notwendigen Rückabwicklung von den Risiken freizuhalten, habe sein Verband nun ebenfalls große Bedenken gegen eine Beteiligung. Wirtschaftlich seien die Sparkassen auch kurzfristig in der Lage, füreinander einzustehen. Daher begrüßten alle Angehörten einhellig das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, diese Beteiligungsmöglichkeit zu verhindern.Die Zustimmung von kommunalen Trägern und Sparkassen bestärkt unsere Überzeugung, mit einem Gesetz kurzfristig und schnell die Beteiligung privater Sparkassen zu verhindern. Diese Soforthilfe ist nur der erste Schritt. Im Laufe des Jahres werden wir in einem zweiten Schritt weitere Änderungen am Sparkassengesetz vornehmen, um die Rahmenbedingungen für die Sparkassen in Schleswig-Holstein zu verbessern. Dafür werden wir den Dialog mit den Sparkassen und den kommunalen Landesverbänden fortführen. Die wichtigsten Fragen dabei sind die nach der Bildung von Stammkapital und nach der Beteiligung von Verbänden öffentlich- rechtlicher Sparkassen. Für diese weiter gehenden Änderungen wird es ausführliche Beratungen im Landtag und seinen Ausschüssen geben. 2Unsere öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind Garanten für Kreditvergaben an den Mittelstand und für die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen. Das soll auch so bleiben und dafür wird das Land Schleswig-Holstein in Verantwortung der Koalition aus SPD, Grünen und SSW die notwendigen Voraussetzungen schaffen.