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24.01.13 , 16:40 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherheitsverwahrung

Presseinformation Kiel, den 24. Januar 2013

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 11 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherheitsverwahrung Drs. 18/448

Vom Bundesverfassungsgericht wurde vorgegeben, dass Bund und Länder
bis Ende Mai diesen Jahres die Sicherheitsverwahrung in einem
normativen Gesamtkonzept, neu gestalten müssen. Das heißt, dass ein
Rahmen geboten werden muss, wonach sich der Vollzug in der
Sicherheitsverwahrung deutlich vom Vollzug der Freiheitsstrafe
unterscheidet. Das Ministerium hat deshalb ein entsprechendes, neu
redigiertes Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgelegt. Die
Ministerin und ihre Mitarbeiter haben innerhalb kürzester Zeit sich dieser
Sache angenommen und ein – wie ich finde – vernünftiges sowie finanziell
tragbares Ergebnis vorangebracht. 2

Neben der Karlsruher Vorgabe zur Trennung von Sicherheitsverwahrung
und Strafvollzug hat das Bundesverfassungsgericht auch eine
Wiedereingliederungsperspektive veranlasst.
In der Praxis bedeutet das, dass von nun an auch die Therapie im Gesetz
verankert und sie somit auch eine echte Voraussetzung der Umsetzung
dieser Sicherheitsverwahrung darstellt. In der Therapie geht es auch um
Motivation, denn der Untergebrachte bekommt hier die Möglichkeit zur
Mitwirkung. Durch ein Anreizsystem bekommt der Untergebrachte eine
echte Chance etwas beizutragen. Dank der Schaffung von Zielen, bietet
sich die Möglichkeit den Untergebrachten aus der Passivität zu holen.
Wenn man dem Ziel folgt, dass der Insasse eine Freiheitsperspektive
ermöglicht bekommen soll, dann ist ein solches Anreizsystem die
Grundlage dafür. Diese therapeutische Vorgabe soll schon im Strafvollzug
die Gefährlichkeit des Untergebrachten so gut wie möglich reduzieren.


Die Therapie wird sich demnach nicht nur mit der Psyche, sondern auch
mit den sozialen Angelegenheiten des Untergebrachten beschäftigen. Es
soll ein möglichst realistisches Bild von „der Welt da draußen“ gegeben
werden und dementsprechend darauf vorbereitet werden. Berufliche Aus-
und Weitermaßnahmen werden angewandt. Oftmals bringen die
Untergebrachten schwere Defizite im schulischen sowie beruflichen
Bereich mit. In Anlehnung an die Therapie werden den Untergebrachten 3

im Vollzug Qualifizierungsmaßnahmen geboten. Die sind nicht nur für
„das Leben da draußen“ wichtig, sondern auch für das Selbstwertgefühl.
Ebenso wird in der Betreuung darauf geachtet, dass die finanziellen,
familiären und sozialen Verhältnisse des Untergebrachten so gesund wie
möglich sind. Die Idee ist, dass hier ein stabiles Netzwerk für „später“
aufgebaut wird.
Die Behandlung des Untergebrachten wird nicht nur so schnell wie
möglich begonnen, sondern wird möglichst auch vor dem Strafende
abgeschlossen. Nur so kann eine Stabilität und Kontinuität
aufrechterhalten werden, die für den Untergebrachten von großer
Wichtigkeit ist.


Mit dieser Vorgehensweise wird also eine wichtige Brücke für die Zeit
danach geschaffen. Die Frauen und Männer im Vollzug haben diese Brücke
nicht nur nötig, sondern es ist auch ihr gutes Recht, dass eben genau diese
Infrastruktur auch gegeben ist. Dies schließt ausdrücklich nicht aus, dass
wir auch eine Verantwortung gegenüber der öffentlichen Sicherheit in
unserem Land. Aber Ziel der Maßnahmen in der Sicherungsverfahrung
muss immer auch sein, den Menschen eine Perspektive außerhalb der
Sicherungsverwahrung möglichmachen zu können. Das gelingt nicht
immer, aber es muss unser Ziel sein. 4

Im Zusammenhang mit dem gesetzesvorhaben möchte ich aber auch
ansprechen, dass es Ministerin Spoorendonk schnell gelungen ist, mit ihrer
Hamburger Amtskollegin eine Lösung für die zukünftige
Sicherungsverwahrung zu schaffen. Hierfür waren im Übrigen keine
gemeinsamen Ausschüsse oder Rahmenstaatsverträge notwendig,
sondern nur der politische Wille, etwas gemeinsam bewegen zu wollen.
Dieser Wille hat dazu geführt, dass nicht nur die Unterbringung der
Betroffenen gelöst wurde, sondern auch die Betreuung und die
Maßnahmen mit geregelt werden. Hierzu macht es natürlich Sinn, eine
entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die heute mit dem
Gesetzentwurf auch vorliegt. Alles in Allem kann man also feststellen, dass
wir einen modernen Gesetzesvorschlag vorliegen haben, der mit dem
konkreten politischen Handeln der Justizministerin und ihrer Kollegin aus
Hamburg in Einklang steht. Besser geht es nicht.

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