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Lars Harms zu TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherheitsverwahrung
Presseinformation Kiel, den 24. Januar 2013Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 11 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherheitsverwahrung Drs. 18/448Vom Bundesverfassungsgericht wurde vorgegeben, dass Bund und Länderbis Ende Mai diesen Jahres die Sicherheitsverwahrung in einemnormativen Gesamtkonzept, neu gestalten müssen. Das heißt, dass einRahmen geboten werden muss, wonach sich der Vollzug in derSicherheitsverwahrung deutlich vom Vollzug der Freiheitsstrafeunterscheidet. Das Ministerium hat deshalb ein entsprechendes, neuredigiertes Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vorgelegt. DieMinisterin und ihre Mitarbeiter haben innerhalb kürzester Zeit sich dieserSache angenommen und ein – wie ich finde – vernünftiges sowie finanzielltragbares Ergebnis vorangebracht. 2Neben der Karlsruher Vorgabe zur Trennung von Sicherheitsverwahrungund Strafvollzug hat das Bundesverfassungsgericht auch eineWiedereingliederungsperspektive veranlasst.In der Praxis bedeutet das, dass von nun an auch die Therapie im Gesetzverankert und sie somit auch eine echte Voraussetzung der Umsetzungdieser Sicherheitsverwahrung darstellt. In der Therapie geht es auch umMotivation, denn der Untergebrachte bekommt hier die Möglichkeit zurMitwirkung. Durch ein Anreizsystem bekommt der Untergebrachte eineechte Chance etwas beizutragen. Dank der Schaffung von Zielen, bietetsich die Möglichkeit den Untergebrachten aus der Passivität zu holen.Wenn man dem Ziel folgt, dass der Insasse eine Freiheitsperspektiveermöglicht bekommen soll, dann ist ein solches Anreizsystem dieGrundlage dafür. Diese therapeutische Vorgabe soll schon im Strafvollzugdie Gefährlichkeit des Untergebrachten so gut wie möglich reduzieren.Die Therapie wird sich demnach nicht nur mit der Psyche, sondern auchmit den sozialen Angelegenheiten des Untergebrachten beschäftigen. Essoll ein möglichst realistisches Bild von „der Welt da draußen“ gegebenwerden und dementsprechend darauf vorbereitet werden. Berufliche Aus-und Weitermaßnahmen werden angewandt. Oftmals bringen dieUntergebrachten schwere Defizite im schulischen sowie beruflichenBereich mit. In Anlehnung an die Therapie werden den Untergebrachten 3im Vollzug Qualifizierungsmaßnahmen geboten. Die sind nicht nur für„das Leben da draußen“ wichtig, sondern auch für das Selbstwertgefühl.Ebenso wird in der Betreuung darauf geachtet, dass die finanziellen,familiären und sozialen Verhältnisse des Untergebrachten so gesund wiemöglich sind. Die Idee ist, dass hier ein stabiles Netzwerk für „später“aufgebaut wird.Die Behandlung des Untergebrachten wird nicht nur so schnell wiemöglich begonnen, sondern wird möglichst auch vor dem Strafendeabgeschlossen. Nur so kann eine Stabilität und Kontinuitätaufrechterhalten werden, die für den Untergebrachten von großerWichtigkeit ist.Mit dieser Vorgehensweise wird also eine wichtige Brücke für die Zeitdanach geschaffen. Die Frauen und Männer im Vollzug haben diese Brückenicht nur nötig, sondern es ist auch ihr gutes Recht, dass eben genau dieseInfrastruktur auch gegeben ist. Dies schließt ausdrücklich nicht aus, dasswir auch eine Verantwortung gegenüber der öffentlichen Sicherheit inunserem Land. Aber Ziel der Maßnahmen in der Sicherungsverfahrungmuss immer auch sein, den Menschen eine Perspektive außerhalb derSicherungsverwahrung möglichmachen zu können. Das gelingt nichtimmer, aber es muss unser Ziel sein. 4Im Zusammenhang mit dem gesetzesvorhaben möchte ich aber auchansprechen, dass es Ministerin Spoorendonk schnell gelungen ist, mit ihrerHamburger Amtskollegin eine Lösung für die zukünftigeSicherungsverwahrung zu schaffen. Hierfür waren im Übrigen keinegemeinsamen Ausschüsse oder Rahmenstaatsverträge notwendig,sondern nur der politische Wille, etwas gemeinsam bewegen zu wollen.Dieser Wille hat dazu geführt, dass nicht nur die Unterbringung derBetroffenen gelöst wurde, sondern auch die Betreuung und dieMaßnahmen mit geregelt werden. Hierzu macht es natürlich Sinn, eineentsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die heute mit demGesetzentwurf auch vorliegt. Alles in Allem kann man also feststellen, dasswir einen modernen Gesetzesvorschlag vorliegen haben, der mit demkonkreten politischen Handeln der Justizministerin und ihrer Kollegin ausHamburg in Einklang steht. Besser geht es nicht.