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25.01.13 , 10:50 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 23: Die richtigen Technologien an den richtigen Orten einsetzen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 25. Januar 2013



TOP 23, Videoüberwachung an Bahnhöfen (Drucksache 18/447)



Simone Lange:
Die richtigen Technologien an den richtigen Orten einsetzen


Freiheit verlangt Sicherheit und wer sich nicht sicher fühlt, kann auch nicht frei handeln.
Ihr Antrag ist nicht nur ein Antrag gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung an Bahnhöfen. Ihr Antrag behauptet, so die Begründung, „Überwachungskameras sind kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl.“ Das ist Ihre Argumentation. Wenn dem so ist, weshalb beantragen Sie dann unter Punkt 2 überhaupt noch ein Gutachten?
Sie beziehen sich in der Begründung Ihres Antrages zuallererst auf den versuchten Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof, nach dem die Deutsche Bahn richtigerweise, wie ich finde, eine verstärkte Videoüberwachung erwägt. Ihr Bezug auf den Bonner Hauptbahnhof ist unpassend, denn dort gab es gar keine funktionierende Videoüberwachung. Lediglich die Aufnahmen einer Kamera eines Schnellrestaurants führten zur Ermittlung eines Tatverdächtigen.
Hätte es bereits auf dem Bahnhofsgelände eine funktionierende technische Überwachung gegeben, hätten Tatverdächtige besser identifiziert und möglicherweise die Tat selbst sogar verhindert werden können. 2



Ihr geforderter Vergleich zwischen videoüberwachten und nicht überwachten Bahnhöfen hinkt ebenfalls. Videoüberwachung ist nicht gleich Videoüberwachung und das Ereignen von Straftaten ist nicht allein abhängig vom Vorhandensein einer Videokamera. Örtliche Gegebenheiten, Bevölkerungsstrukturen, soziale Strukturen und das vorhandene Sicherheitskonzept in seiner Gesamtheit sind Faktoren für Kriminalität an Bahnhöfen. Videoüberwachung allein kann nicht das Vergleichskriterium sein.
Jeder einzelne Bahnhof in Deutschland braucht sein eigenes Sicherheitskonzept und seine passende Videoüberwachung.
Es ist richtig, dass Videoüberwachung in der Vergangenheit nicht alle Straftaten verhindern konnte. Um das festzustellen, brauche ich im Übrigen auch kein Gutachten. Es ist aber auch richtig, dass wir nicht benennen können, welche Straftaten durch funktionierende Videoüberwachung verhindert werden konnten, denn Nicht-Taten werden bekanntlich auch nicht angezeigt. Mit der Einführung des Sicherheitsgurtes in Autos konnten wir auch nicht verhindern, dass Unfälle geschehen und dennoch wirken die Gurte präventiv.
Videoüberwachung ist nicht gleich Videoüberwachung! Vielmehr kommt es darauf an, die richtigen Technologien an den richtigen Orten einzusetzen, die richtigen Konzepte für eine funktionierende Videoüberwachung zu erarbeiten.
Dabei haben die verschiedenen Methoden der Videoüberwachung auch verschiedene Wirkungsgrade in ihrer präventiven Wirkung. Eine Live-Videoüberwachung an Bahnhöfen, die ein sofortiges Eingreifen durch Sicherheitspersonal ermöglicht, wirkt dabei deutlich präventiver als das bloße Aufzeichnen ohne Auswertung.
Alles in allem ist hinschauen statt wegschauen noch immer die beste Prävention und wenn das Hinschauen durch technische Möglichkeiten unterstützt werden kann, so sollten wir dies positiv begleiten, statt pauschal zu behaupten, Videoüberwachung sei kein geeignetes Mittel, um Straftaten zu verhindern.

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