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25.01.13 , 11:29 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Videoüberwachung an Bahnhöfen

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 23 – Videoüberwachung an Bahnhöfen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Burkhard Peters: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
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Nr. 027.13 / 25.01.2013


Videoüberwachung schreckt nicht von Straftaten ab
Die Debatte, die die Piraten mit ihrem Antrag anstoßen, ist so richtig wie der Adressat des Antrags verfehlt ist. Die Bundesregierung führt mit dem Eisenbahnbundesamt die Aufsicht über die Deutsche Bahn AG und trägt damit auch die Verantwortung für die Bahn, die sich immer noch zu 100 Prozent in staatlicher Hand befindet. Auch die auf Bahnhöfen zuständige Bundespolizei spielt bei der Frage der Aufzeichnung der Video- aufnahmen, um die es hier eigentlich geht, die entscheidende Rolle. Der Inhalt des An- trags ist daher grundsätzlich richtig, die Stoßrichtung ist verfehlt.
Benennen wir deutlich Ross und Reiter: Es sind die Freunde von „big brother is wat- ching you“ wie der Bundesinnenminister Friedrich, die keine Gelegenheit auslassen, ih- re Vorstellungen von einem totalitären Überwachungsszenario Wirklichkeit werden zu lassen. Aktueller Anlass: die Bonner Bombentasche. Es werden bewusst Ängste in der Bevölkerung geschürt und unrealistische Bedrohungsszenarien an die Wand gemalt.
O-Ton Bundesinnenminister Friedrich: „Deutschland steht im Fadenkreuz des dschiha- distischen Terrors“. Diese reflexhafte Schuldzuweisung an die SalafistInnen erwies sich im Zuge der Ermitt- lungen aber bisher als absolut substanzlos. Da in der Tasche zwar kein Zünder war, aber ein blondes Haar gefunden wurde, sollen es jetzt Neonazis gewesen sein.
Wie der Piratenantrag ganz richtig benennt, gibt es den nachgewiesenen Zusammen- hang zwischen erhöhter Sicherheit und mehr Videoüberwachung nicht. Das müsste auch Bundesinnenminister Friedrich bekannt sein - die Studien sind nicht neu. Video- überwachung schreckt nicht von Straftaten ab. Bester Beweis ist ja gerade der Bonner Fall: Es gab doch Videokameras vor Ort - abgehalten hat das den Straftäter offensicht- lich nicht.
Seite 1 von 2 Auch die gesetzliche Grundlage für eine Videoüberwachung am Bahnhof Bonn existiert bereits, genauso für eine Aufzeichnung der Aufnahmen. Verbesserte Videoüberwa- chung hilft somit ebenfalls nicht zwingend bei der Auswertung und Tataufklärung. Da- von zeugen die Bilder, die in Bonn nun zur Fahndung rausgegeben wurden.
Trotz der Bilder gibt es bislang keinen Fahndungserfolg, es ist noch nicht einmal zu er- kennen, ob es sich um einen blonden oder dunkelhaarigen Mann handelt oder wie alt er möglicherweise ist. Offenbar meinen „Friedrich & Co“, die Videoüberwachung tech- nisch aufzurüsten, dass bessere Zooms etc. möglich sind. Das würde natürlich enorme Summen von Geld kosten. Auch für das gleichzeitige Laufenlassen aller Kameras ist eine wesentlich teurere finanzielle Ausstattung notwendig.
Es bleibt der Schluss, dass es sich um einen Fall organisierter Hysterie im Interesse ei- nes weiteren Bausteins auf dem Weg in den Überwachungsstaat handelt. Jeder weiß, dass es eine umfassende Videoüberwachung wie in Orwells Roman 1984 nicht geben darf. Trotzdem wird laut geschrien und krakeelt, damit der starke Mann markiert werden kann und die Ausweitung von Eingriffskompetenzen und Überwachungsrechten voran- kommt.
Genauso bedenklich ist eine weitere Fiktion, die mit haltlosen Forderungen bei der Vi- deoüberwachung geschürt wird: Der Irrglaube, es könne so etwas wie absolute Sicher- heit geben. In einem der sichersten Staaten der Welt bleibt ein Restrisiko, dass sich nicht ausschließen lässt. Es ist nicht nur unehrlich, das nicht offen einzugestehen und eine sachliche Debatte zu führen. Es ist aus den oben genannten Gründen auch fatal, die Freiheit Aller immer mehr zugunsten der Sicherheit einzuschränken. Die Sicherheit muss vielmehr im Dienst der Freiheit stehen, um unseren Rechtsstaat zu schützen. Ich habe darauf an anderer Stelle in diesem Plenum bereits hingewiesen. Innenpolitik ist nicht nur Sicherheitspolitik - sie muss auch eine Politik der Grundrechte und Freiheiten bleiben! Das entbindet uns nicht von einer soliden Polizeiarbeit, erfordert aber auch Aufklärung und vor allem Sachlichkeit in der Debatte. Auch in diesem Punkt ist dem An- trag in der Sache zuzustimmen.
Ich vertraue darauf, dass wir auch im Ausschuss eine sachliche Debatte führen können und freue mich auf die dortigen Beratungen des Antrags.
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