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13.02.13 , 13:50 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zum Schulgesetzprozess und zum Dialog mit den Beteiligten

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Der Schulgesetzprozess ermöglicht Nr. 054.13 / 13.02.2013 erst den Dialog mit den Beteiligten
Zu den Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Johannes Callsen zum Schulgesetz erklärt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Offensichtlich hat Herr Callsen hier etwas durcheinander bekommen. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Union sich nur schwer auf einen Dialogprozess einschwingen kann. Fakt ist: Gerade weil die Schulgesetzänderung vernünftig und mit den Beteiligten vorberei- tet werden soll, wurde der Schulgesetzprozess um ein Jahr nach hinten verschoben.
Schon im Herbst haben wir gesagt, dass es ein Vorschaltgesetz geben sollte − mit Verfalls- datum, wenn zum Schuljahr 2014/2015 weitere Punkte neu geregelt werden. Hineingegan- gen sind wir in den Prozess mit zwei Punkten: Keine weiteren G9-Gymnasien und keine weiteren Gemeinschaftsschulen, die abschlussbezogene Klassen einrichten. Im Laufe des Anhörungsverfahrens wurde deutlich, dass es − ebenfalls schnell − eine Regelung zu den Oberstufen geben muss.
Darum bezieht sich die Bildungskonferenz − wie von Anfang an deutlich gemacht − auf den Prozess für 2014/15. Das Vorschaltgesetz wurde gerade deswegen eingebracht, um für den Dialogprozess und ein angepasstes Schulgesetz ausreichend Zeit zu haben.

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